Eben auf diese Schlüsse sind wir auch gekommen... Aber wie heist es so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Auf der zweiten Seite meines, von Hand ausgefüllten (!) Versicherungsscheins steht unter "B. Versicherungsbedingungen, Hinweise und Widerrufsrecht" "Vertragsgrundlagen Vertragsgrundlagen werden der Versicherungsschein sowie die ihnen ausgehändigten Versicherungsbedingungen" So, 1. diese Versicherungsbedingungen hat von uns niemand. und 2. ist auf dem Vertrag keine Besonderheit wie Oldtimerversicherung vermerkt, es ist nur ein "Versicherungsschein zur KFZ-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nach § 26 Abs. 1 FZV. Hat von euch jemand etwas schriftliches, nicht in Form von Email oder so, sondern Vertragsbedingungen, die man wie sonst auch von seiner Versicherungsgesellschaft kommt? Wäre gut, wenn bei euch irgendwas dabei wäre... Ich find auch merkwürdig, dass das Ganze so unkompliziert geht. Hingehen, eine Liste mit Fahrgestellnummern zeigen, Namen angeben, Kennzeichen geben lassen, fertig, mit der Frage: "Die sind aber schon alle über 30?" xD und wieder heimgehen... Grundsätzlich sehe ich die Sache ja nicht so dramatisch, weil die Versicherung immer einspringen muss, die können auf uns nur einen gewissen Anteil verlangen. Aber etwas Aufklärung wäre interessant. Gruß Thomas P.S. Mittlerweile sagen zwei von einander unbekannten Allianz-Vertreter, dass diese Kennzeichen nur für Treffen gedacht sind. Einer von beiden hatte selbst diese Kennzeichen und hat sie jetzt wohl wieder zurückgegeben, wenn ichs richtig mitbbkommen habe. Aber schriftlich habe ich immernoch nix...