die gleichsetzung sollte auch keinen anspruch auf vollständigkeit erheben sondern lediglich als grobe orientierungshilfe dienen letztendlich ist das thema wirklich zu komplex und wichtig, um sich darüber im gsf oder sonstigen foren zu informieren. eine erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt i.d.r. nicht nur bei 100% invalidität so wie es stiftung finanztest schreibt, sondern orientiert sich - wie die gesetzliche erwerbsminderungsrente - an der leistungsfähigkeit. ich kann also auch mit 95% invalidität erwerbsunfähig sein. auch stiftung finanztest schreibt oft genug bullshit und sollte nicht ausschließlich als informationsquelle genutzt werden (siehe uni profi rente - jahre lang wurde die von denen gehypt und jetzt raten sie von dem ding dringlichst ab, geile aktion).