jeder ist seines eigenen glückes schmied, ich wollte es halt nur 'mal erwähnt haben, weil's doch nicht ganz irrelevant für die sache ist. in bayern ist das gar nicht so hypothetisch. "verdacht auf leistungssteigerung..." (oder schlimmer: unfall), roller wird mitgenommen, der tüv-prüfer wird aus den unterlagen des vnb-motors nicht wirklich schlau, kommt zu dem ergebnis, daß es sich trotz vnb-motornummer nicht um einen vnb-motor handelt. daraufhin wird die polizei fragen stellen... sicher wird niemand einen verurteilen können, weil beweise fehlen, aber im lande beckstein gibt man sich lieber keine derartige blöße. zumal die eintragung des motors nur ein paar euro kostet. gerade bei den großen rollern versteh' ich das ganze sowieso nicht. da kann man doch alles eintragen, der führerschein ist auch vorhanden,... ein kumpel von mir hat mit gebrochenem oberschenkel noch einen diskreten abtransport seines unfallrollers vor eintreffen der polizei veranlaßt, weil der 133er nicht eingetragen war. da setzt's bei mir aus... r