stimmt so nicht. die vorschriften sind überall gleich. es fragt sich nur, ob du evtl. 'ne ausnahmegenehmigung bekommst, wenn dein roller davon abweicht. bei einem roller über 125ccm sind blinker vorgeschrieben. wer die nicht dran hat braucht 'ne ausnahmegenehmigung vom tüv, die dann mit in den papieren steht. wer also ohne blinker angehalten wird, und in den papieren steht nicht ausdrücklich, daß dieses fahrzeug keine blinker benötigt, hat pech gehabt. ebenso braucht man ein abblend- und ein fernlicht (da gibts auch keine ausnahmen). wenn man das nicht hat und trotzdem tüv bekommt, dann hat der prüfer das übersehen. damit ist der roller aber noch lange nicht legal! wenn die bullen dich anhalten, und du hast kein fernlicht, dann haste pech gehabt. da hilft dir dann auch kein "aber der tüv-prüfer hat gesagt..." die hupe/schnarre-geschichte klappt relativ problemlos ohne ausnahmegenehmigung, wird aber in den fahrzeugpapieren festgehalten. wenn sich da bei 'ner polizeikontrolle irgendwelche unterschiede ergeben wird das auch die bullen recht wenig stören. was du außerdem zwingend brauchst ist eine kennzeichenbeleuchtung! ausnahmen gibt's auch hier nicht!!! wer also ohne kennzeichenbeleuchtung von den bullen angehalten wird... ebenfalls zwingend vorgeschrieben: rückspiegel, tacho (muß mindestens bis zur eingetragenen höchstgeschw. gehen). was ich sehr lustig finde ist, daß man fast nie 'n bremslicht braucht (obwohl ich das als sehr sicherheits-fördernd ansehe). ich kenn' die genaue regelung grad nicht auswendig, entweder wurden bremslichter erst viel später vorgeschrieben, oder erst über 125ccm... müßte ich nachschauen. r