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Steuermann

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Alle Inhalte von Steuermann

  1. Steuermann

    r.i.p Dirk Bach

    ...zieht der hier gleich wieder die Luft raus. Eskalatio praecox.. Scheiße
  2. Steuermann

    r.i.p Dirk Bach

    Und Hoch... Das mit der Dürre in Wyoming soll ja auch ganz schlimm sein. Die haben da gar nicht genügend Wasser für die ganzen Hamburger-Tiere, die die da immer essen....
  3. Steuermann

    r.i.p Dirk Bach

    Als Lösung schlage ich vor, das Topic gar nicht weiter zu beachten, das rutscht dann ganz schnell nach unten durch und nervt keinen mehr.... P.S.: Weiß jemand, wo dieses Reinfeld liegt?
  4. Steuermann

    r.i.p Dirk Bach

    Bei "R.I.P. RTL" oder "R.I.P. Euro" würd ich ein Fass spendieren..
  5. Steuermann

    Björn und Silke...

    Habe daher schon immer zu Cutdown und Splitterweste bei strenger Patchzahldisziplin geraten...
  6. Steuermann

    Björn und Silke...

    Hab's schon immer geahnt. Wenn nicht Du, wer war es dann...?
  7. ..hätt ich da. Stundenweise, minutengenaue Abrechnung, Haus und Hotel möglich. Deinen persönlichen Service erfragst Du per PN.
  8. bei Sammelbestellung würd ich auch eine nehmen... Wenn gebraucht, sag ich mal erster, wenn der nächste abspringt..
  9. Wenn geschlachtet wird, nehm ich den Roller.. ... halt ich für'n Gerücht..
  10. Wa??? "Heul nicht rum"??? "Eier, oder nicht??" "Ich würde dir als Verkäufer nach 4 Monaten einen scheißen...???" Ich Dir auch, wenn Du mir nicht nur nen billigeren, sondern auch noch nen kaputten Auspuff schickst.. Die Aussage "würde ich es unter Pech verbuchen" ist da für mich schon eher ein deutlicher Indikator für eine Keimdrüsen-Insuffizienz..
  11. Nope, nix Holzweg. Die Sache, über die ihr den Vertrag geschlossen habt, hat er noch nicht geliefert. Die unverlangt zugesandte andere Sache kann er sich ja bei Gelegenheit bei Dir auf seine Kosten abholen.. Dein Schweigen gilt hier auch nicht etwa als Annahme einer an Erfüllungs statt angebotenen Leistung. Stellt sich die Frage, wo bleibt der von Dir gekaufte Auspuff?
  12. Hast schon recht, wenn man mal die Freuden an der Erteilung eines physischen Verweises ausser acht lässt, lohnt die Höhe des Schadens den Aufwand nicht...
  13. Könnte Dir noch ein kaputtes Getriebe, geklemmte Zylinder oder gebrochene Gehäuse anbieten...
  14. ... also doch auf die Mütze..Die rechtliche Bewertung steht doch schon in Deiner Überschrift. Unabhängig von der gewählten Kommunikationsform beim Vertragschluss gelten die zivil- und strafrechtlichen Gesetze..
  15. klugscheiß: Besser "Anspruchsbegründung" drüber schreiben. Macht nen besseren Eindruck beim Gericht, glaub ich..ät: Mad Marc: Davon würd ich nen Schirmschuss der Polizei nachschicken..
  16. Heut ist sowas von obergeil, weil meine frisch restaurierte Lammi heut auf den ersten Kick seit wasweissichwievielen Jahren sofort angesprungen ist und sich so anhört, als hätt ich auch zufällig gleich die passende Bedüsung gegriffen.. Da ich das ganze im Keller zelebriert hab, ist auch gleich der Nachbar mit nem kalten Bier rübergekommen um den Abgasgestank im Wohnzimmer zu genießen..
  17. Steuermann

    Björn und Silke...

    ..und Leute mit eigenem Weltbild, womöglich sogar noch ein gefestigtes, sind mir ganz besonders suspekt!
  18. Steuermann

    Witze

    Du musst einen Beitragstext eingeben..
  19. Steuermann

    Witze

    Der Arzt ruft den Klempner, weil in seiner Praxis nach einem Rohrbruch der Keller unter Wasser steht. Das Wasser sprüht nur so aus der Wand. Da greift der Klempner schnell in die Tasche, schmeißt zwei Dichtungen in das Wasser und sagt zu dem Arzt: " Wenn's morgen noch nicht besser geworden ist, rufen Sie noch mal an."
  20. Hab da so ne Art Visitenkarte drucken lassen mit dem Hinweis: "Bitte seien Sie sich meines zutiefst empfundenen Mitgefühls gewiss. Ihr Gemütszustand muss angesichts des unsäglichen Unrechts, das Ihnen widerfahren ist geradezu unerträglich für Sie sein. Auch ich habe schon ähnliches Leid erfahren müssen. Mein Rat kann daher nur lauten, sich einen Anwalt zu nehmen. Machen Sie das Schwein fertig und fordern Sie die Gegenseite auf, Sie gehörig AM ARSCH ZU LECKEN!"
  21. Das war jetzt fies... Gibt's davon Bilder??
  22. Boaah Krass !! Stimmt, der Scheibenhub muss auch angepasst werden.. Aber unbedingt vorher mit der Weichlotgeige den Kopf im Zenit kaltfermentieren, sonst klingelt das ganze Halbzeug in der Drehmomentorgel.. Kann ich den verchromten Rückspiegel nochmal von hinten sehen?
  23. Genau so seh ich das auch, ohne Mühen keine Meinung. Nur mit ner sauberen Recherche lässt sich "geht" oder "geht nicht" sagen. Deswegen hab ich gefragt, ob jemand weiß, wie das in Italien geregelt ist. Über ein Gleichbehandlungsgrundrecht oder EU-Grundfreiheit "Diskriminierungsverbot" lässt sich nicht mehr erreichen, als anderswo erlaubt ist. Für mich ist Ausgangspunkt immer erstmal frei nach Art. 2 I und Art. 1 GG: Alles erlaubt, solang es nicht verboten ist. Das speziellere Grundrecht ist hier wohl Eigentum, das aber mit Gemeinwohlinteressen hier in Bezug auf die Blinkerpflicht ganz allgemein zulässig eingeschränkt sein dürfte. Nächste Frage wäre, ob die Stichtagsregelung von der Gemeinwohlschranke gedeckt ist. Stumpfe Pauschalantwort: einen muss es ja treffen. Dann kann der Kläger oder der Richter viel hin- und her abwägen, ob eine Übergangsregelung erforderlich gewesen wäre ob die Fristen lang genug waren, ob eine Nachrüstung zumutbar ist, ob die Ausnahmegenehmigungen ausreichend sind um Härtefälle aufzufangen usw. und werde wahrscheinlich zu dem deutschen Ergebnis kommen, Sicherheit geht immer vor, Grundrechtseingriff nach deutschem Recht gerechtfertigt. Über Art. 3 GG werd ich auch nix werden, weil § 54 alle gleich behandelt. Dann geht's ab ins EU-Recht und die Grundfreiheiten (und damit mir fast vollständig unbekannte Materie). Da der gemeine Rollerfahrer an sich ja nicht von einem EU-Organ belästigt wird, kann er selbst nicht zum EUGH rennen, sondern muss einen Vertragsverstoß schon im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltend und versuchen, derartige Zweifel beim Richter zu wecken, dass dieser selbst dem EUGH vorlegt. Wenn der sagt, Deutschlands § 54 StVZO ist mit den Grundfreiheiten unvereinbar, dann darf das Gericht § 54 suspendieren und ohne diesen nach EU-Recht entscheiden, hier dann R 93/92 EWG. Da es sich um keine Ermessens- sondern eine gebundene Entscheidung handelt, kann der Verwaltungsrichter die Behörde mit sog. Vornahmeurteil direkt zur Erteilung der Genehmigung verpflichten. Den EUGH-Beschluss hängste dann in jedes Forum dieser Welt und die Sache wäre für alle anderen so lange geritzt, bis einer ein nationales Recht findet, wo es noch länger geht.. So wäre nach meiner Erinnerung das grobe Grundgerüst. Für Richtigstellungen wäre ich dankbar, aber bitte mit Erklärung warum und nicht nur "alles doof". Hauptargument ist doch, wenn es mit auch heute noch in Italien mit einem blinkerlosen Baujahr'68-Fahrzeug noch sicher genug ist, dann doch wohl auch in Deutschland und damit kippt die Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs über das Diskriminierungsverbot.
  24. Heut ist geil, weil mir jemand ein halbes Monatseinkommen geschenkt hat... Wo war noch mal der Link direkt zum Jockeys?
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