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DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
genau so geht das.. @matzman: Verrat doch mal wo sowas ähnliches schon mal geklappt hat und was für gruselige Sachen Du meinst. Ich such mir die Augen wund und find nix.. Gibt nu mal kein Becksches Handbuch für Blinkerrecht. Gäb's denn was geileres, als wenn wir auch wieder dürften, was in anderen Ländern völlig normal zu sein scheint? Ich würd's gern versuchen. (Randnotiz: Suche Lambretta-Rahmen Bj. post 1961, gern auch SIL). Weiß jemand, wie das nationale italienische Recht das regelt? Die einzige italienische Anwältin die ich kenne mag mich glaub ich nicht besonders. -
Ouh, ja dann.. äh ich nehm mal den Kärcher, mal sehn..
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DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
..so aber § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO. Sagt da der selbstverliebte Jurist auch "kommt drauf an"? Wenn das kein Grund ist, das auf die juristische Schiene zu ziehen, dann bin ich ganz betroffen und sehr betrübt.. -
@Dieta: Bei der Gelegenheit kannste mir nochmal erklären, wie Du das bei Deinem Hund mit dem Einlauf machst? Meiner zickt da so rum..
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DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Sei Dir meiner zutiefst empfundenen Ehrfuhrcht ob Deines so kenntnisreichen Geistes gewiss, ganz ehrlich. Allein schuldig bliebst Du noch die Begründung, warum so eindeutig keine Verletzung von Art. 299 EGV vorliegt und Du unter Berufung auf Art. 12 EGV keine Richtervorlage hinzubekommen so sicher bist.. Dass Du schlau bist, hast Du mehrfach betont, ich möcht aber doch gern ganz sicher gehen..Und ich glaube fest daran, dass es deutlich geiler wäre, dem TÜV-Prüfer ein einmal durchgeprügeltes Verfassungsgerichtsurteil (Gesetzeskraft) unter die Nase zu jubeln, als fragwürdige Tricksereien.. Was ich Dir auch sofort glaube, aber "Der Jurist antwortet i.d.R. mit "das kommt darauf an" finden manchmal Erstsemester witzig oder wird in Volkshochschulkursen gelehrt. Ein Mandant haut Dir dafür zu Recht auf die Fresse, wenn es um den Fall und nicht gerade ums Honorar geht. -
Nach den Beiträgen muss ich leider zum Thema "hoide is kagge" wechseln...
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Was isen ein "Hipsterding".. Wat mit Hüfte? Aber "akademisierte Provinzficke" wird sofort in meinen täglichen Sprachgebrauch assimiliert. Bin heute knallhart mit dem Look-and-Feel im Product-placement auf dem Pain-market gesmashed worden - ging glaub ich um Aspirin oder irgendsone bedeutungsoptimierte Banalität.. Ich bin auch vom neudeutschen Super-Plusquamperfekt schwer begeistert: War doch da der Gerichtsvollzieher gekommen gewesen und hatte gepfändet gehabt...
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DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Nein-doch-nein-doch... Pffrrz, Tschuldigung, hab das ganze wohl verwechselt und geglaubt, es wär mein Problem.. Keine Ahnung welches der zahlreichen wertvollen Argumente mich jetzt überzeugt hat, aber ich glaube ihr habt alle recht: Nein, geht nich, kann man nix machen, is halt so. Wenn die da oben das so wollen.. Prost! Luja sog i! -
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Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Sind die USA jetzt doch der EU beigetreten? Stimmt, jetzt hast Du mich überzeugt. (Ironie wieder aus). Dass nach nationalem Recht nix zu holen ist, ist mir auch klar, (vgl. BGH III ZR 83/65 U. v. 07.12.1967). Für ne Gesetzes-Verfassungsbeschwerde ist die StVZO zu alt. Aber wenn sich die Italos nicht an R 93/92 EWG halten, wir aber schon, dann fühl ich mich nicht in Art. 14 sondern in Art. 3 GG bzw. irgend so einer ähnlichen EGV-Grundfreiheit verletzt. Und falls ich damit recht habe - wie gesagt, ohne gründliche Recherche weiß ich es nicht, hab bisher aber auch keinerlei Hinweis gelesen, dass Du es weißt, sondern nur, dass Du meinst, das Ergebnis schon vor der Lösung der Aufgabe zu kennen - Falls ich damit recht habe, gibts auch den Rechtsschutz. Bräuchte jetzt nur noch nen Rahmen mit Baujahr nach 1.1.1962, meiner hat Baujahr 1960 - damit fehlt mir die rechtliche Beschwer. Tschuldigung, war jetzt auch kein Second-Hand-Wissen oder so, aber schlaukoten bringt der Lösung nich näher. Dass ich mich in Bezug auf § 72 StVZO geirrt habe und der auch nicht weiterhilft, muss ich hier schon zugeben.. Vieleicht hast Du ja auch recht und es läuft wie bei den Alterseinkünften. Du wolltest, dass Du keine Blinker brauchst, bekommst recht und die Italiener müssen auch nachrüsten.. -
DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Ja Herrschaftszeitn mitanand, bin ich denn der Einzige, dem es spanisch vorkommt, dass die Berlusconis uns blinkerlos lachend zuwinken, während wir nur ein merkelich blödes Gesicht machen und vor Kittelträgern deutschtümelig in die Knie gehen? Solang da kein Rotkuttenträger sein Käppi für aufgesetzt hat, nehm ich doch nich einfach hin, dass ich mein Eigentum wegen ner Stichtagsregelung nicht nutzen darf, während das mit der öffenlichen Sicherheit in Italien anscheinend problemlos konform geht. Ich lass mich ja juristisch sauber recherchiert gern davon überzeugen, dass ich mich mit meiner Aufmüpfigkeit voll krass lächerlich mache, aber, Herr "Gefährliches-Internet-Halbwissen-Signatur": Ein "Kurzum, is halt so, weil ich hab ja recht" geht einfach nicht über dumpfes Gossengejohle hinaus. tschuldigung: hat mir nicht genug Substanz. Hab gedacht, da hätt sich schon mal was EU-Recht betrifft einer mit beschäftigt und man bräucht das Rad nicht neu zu erfinden. Herrje, alles muss man selber machen. -
DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Von mir aus könnt ihr das witzig finden oder auch so Servetta-Blinker an die Seiten kleben, wenn ihr das schön findet. Denjenigen, der das anders sieht, ich tippe da z.B. auf den Topic-Eröffner, hilft euer Beitrag mal so ganz und gar nicht weiter.. Geht los mit § 40 VwGO: Verwaltungsrechtsweg Dass Behörden Rechte der Bürger belanglos finden, ist schon klar, aber auch geregelt, siehe Art. 20 Abs. 3 GG Sowas heißt im Verwaltungsrecht § 123 VwGO: einstweilige Anordnung. Die Versagung der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 1 StVZO ist ein Verwaltungsakt, § 35 VwVfG mit gebundener Entscheidung, d.h. ohne Ermessen der Verwaltung. Gegen diese ist der Widerspruch nach § 79 VwVfG gegeben, welcher nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat. Wer will, kann sich jetzt die einstweilige Anordnung ablehnen lassen, oder lieber gegen den VA in Fassung des Widerspruchsbescheids Klage erheben. Stimmt, aber das war es zumindest im Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme und dann gibt's da noch so Grundrechte halt, so Art. 14, Art. 2 GG und so EG-Grundfreiheiten.. P.S.: Suche Referendar für Recherchen und Gutachten in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Muss jetzt weiterarbeiten, ist ja auch nicht mein Problem. Aber dieses: Das ham wir doch schon immer so gemacht, da kann ja jeder kommen, wo kommen wir denn da hin, spricht für sehr hörige Bürger. Als typisches Kennzeichen der Rollerszene hab ich das so nicht gekannt...... Maus. Das war Süffisantisch. -
DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Da sollte nix süffisant dran sein. War zumindest nich so gemeint. Wär nur froh, wenn die Diskussion mal wieder wegkommt von irgendwelchen Obuli, Obulussen und so Sachen zurück zu dem rechtlichen Rahmen in dem wir uns da bewegen. Deswegen der Dank für Deine Basta-Rede. Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Schließlich ist die Blinkerpflicht erst 1986 in die StVZO gekommen. Ob das jetzt eine "echte Rückwirkung" oder nur tatbestandliche Rückanknüpfung ist, weiß ich auch nicht so genau, kann das nicht so gut auseinanderhalten. Und ob das nach Abschluss des EGV noch so geht, kann ich auch nicht so genau sagen. Im Europarecht war ich grade Kreide holen, oder so.. In den einschlägigen Urteilsdatenbanken findste jedenfalls nicht mal ansatzweise was. Kann doch nich sein, das das bis jetzt noch kein einziger mal durch die Instanzen gescheucht hat.Mag zwar sein, dass die Merkel von irgendwem der obere Boss ist, so Verwaltung oder so. Aber Ihr deswegen Rechtskenntnisse zuzusprechen halt ich für völlig abwegig. . Aber wär doch schön, wenn wir das Thema mal mit erkenntnismäßigem Niveau oberhalb von Stammtisch-Jura klären könnten. Ganz ohne gegoogelte Fußnoten bin ich daran "vorläufig gescheitert". Für die Frühstückspause ist das Thema wohl auch zu anspruchsvoll. (Dieser Beitrag wurde ohne Süffisanz, Ironie oder andere verborgene Stilmittel erstellt. Zwischen die Zeilen gelesene Botschaften sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Die Namen wurden geändert, um die Schuldigen zu belästigen). -
DL 200 / Baujahr / TÜV etc.
Steuermann antwortete auf Stefan_73's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
@zochen: DANKE! Das war doch mal erfrischend.. Um mich vor der Arbeit zu drücken hab ich mich durch all die EWG-Richtlinien zum Thema FRAZ gequält und war zu blöd, § 70 zu finden... Wer lesen kann.. Obwohl mir § 72 dazu noch viel besser gefällt.. Möcht fast meinen, so ne DL war schon vor 1986 mal zum Verkehr zugelassen, wenn auch im damals noch ausländischen Italien. Und damals galt diese rückwirkende FRAZ-Pflicht noch nicht. Bitte um Belehrung, wenn ich da was missverstanden hab. Hat nicht jemand ne streitlustige Rechtsschutzversicherung? Bis das beim EUGH landet, ist da wieder ein Italiener Präsident.. -
Fritteurin heißt das ! Sachst ja auch Animateurin und nich Animöse!
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Spirulina ! Ich schwöre auf Spirulina und esse die jeden Tag; die machen schön und schützen vor Herzkasper: Das mit der Rolltreppe is aber auch scheiße, kommste ewig nich weg..
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Gestern Bericht in Plusminus gesehen? http://www.daserste....ij5r5csw~cm.asp Zum Glück erfährt man niemals, welche Schadenspositionen man vergessen hat.. Da kann man jetzt einfach nix mehr dazu sagen..... Will aber niemand was schlechtes wünschen. Hauptsache ist doch, dass Du nachher (mit Dir) zufrieden bist, die Versicherung ist es ganz sicher! Soll ich Dir das Auto reparieren? Ich hab schon mal an meinem VW-Bus das Blinkerrelais gewechselt... Ich krieg das schon hin und diese Fachwerkstätten sind ja eh alles nur voll die Abzockerschweine.. Aber nich nachher selbst beim Landgericht klagen wollen, gell? Frag mich halt nur, ob Du hier überhaupt an den tausend Tipps der Forenmitglieder interessiert warst oder doch lieber nur erzählen wolltest, wie gut Du das selber kannst?
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Abwarten !!
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Kann sein, dass es funktioniert, in Fukushima Kühlwasser durch Gartenschläuche zu leiten, muss aber keine gute Idee sein.. Googel doch einfach mal so Begriffe wie Kettenunfall, Solidarquote, gestörte Gesamtschuld usw.. Deine Chancen stehen immer noch gut, auf Deinem Frontschaden sitzen zu bleiben. Ich persönlich würd mich da auch nicht selbst vertreten und nen Kollegen fragen, der den ganzen Tag nix anderes macht. Trotzdem viel Glück..
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Ach, seid Ihr beide aus Stuttgart? Hätt nich gedacht, dass das da sooo schlimm ist.. Worum ging's nochmal? Hygieneartikel? Puh, glück gehabt.. dann aber wirklich lieber Waschlappen und großes Schnippi..
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Solange Frauen Männer nach Ertragskraft beurteilen und Ihre Genitalien zur Erfüllung materieller Wünsche benutzen, bleib ich allein im Grundbuch und die Lebensversicherung kriegt eh die Bank..
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Finde ich auch, das muss man gaanz klar voneinander trennen, sonst wird das nix mit gutem Sex.. und das zeternde Weib zuhaus tanzt einem dann auch auf der Nase rum..
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..aber souveräner. Tschuldige muss jetzt in den Puff, Geld holen..
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Wenn man so zwischen fünfzehn und zwanzich ist vieleicht..Eins von beidem kann sie kriegen: Abstinenz oder Treue "Schatz, wir hatten schon so lange keinen Sex mehr!" - "Wieso wir?" "Sag mal, Kollege, weißt Du eigentlich, wieviel Dich Deine Kinder schon gekostet haben?" - "Als erstes ganz viel Überwindung!" Völlig falscher Ansatz.. Das reimt sich ja auf "Scheine zücken"
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Danke für die zielführende Belehrung in Sachen Anatomie Dann sieh mal bitte auf der Anwaltsrechnung nach, ob da eine Geschäftsgebühr von mehr als 1,2 steht.. (so 1,5 oder gar 1,8 vieleicht). In dem Fall würd ich mich nicht zu sehr freuen..In mindestens jeder zweiten Akte hier lauert ein HWS-(entschuldige:) TRAUMA verbunden mit der Hoffnung auf paradiesischen Geldsegen wegen entgangener Ehefreuden, Haushaltsführungsschaden usw. Aber bitte, Ihr macht das schon..Kann man sich ja auch einfach ein Urteil runterladen und als Entscheidungsvorschlag beim Gericht einreichen. Nur als Tip: Wenn die Versicherung ganz ganz schnell zahlt, muss das nicht heißen, dass Du die Schadensabrechnung so toll gemacht hast..
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Ja, genau, Du meinst bestimmt, die Terminsgebühr über in Deinem Fall circa 78,- Euro, die der Anwalt schon mal für seine nächste Yacht verplant hat, gell? Da macht der ein Fass auf, das glaub mir mal... Übrigens: Taxifahrer, Friseure, Lehrer, Politiker, auch alles Schweine, ausnahmslos.. Hab ich jemand vergessen?Dass es nem Richter furzegal ist, was Du so akzeptierst und was nicht, nur mal am Rande erwähnt. Ist das Gutachten erst mal da, hat der Gegner nen recht brauchbaren Beweis in der Hand. Und dass Du im Gerichtsverfahren den Zweitgutachter erst mal selbst bezahlst, wenn den Richter Dein Beweisantrag überhaupt interessiert.. Oder dass Deine eigene Haftpflicht wohl kaum für den Schaden an Deinem Auto aufkommen möchte... Aber sorry, das klingt mir zu sehr nach: "Kann ich alles selber viel besser..." Hier lauert Überraschungseffekt. Das Thema Haftungsquote würd ich da aber nochmal nacharbeiten. Bei HWS? Wollen wir wetten?