Erklär ich Dir: 1. Produkthaftung ersetzt Dir den Schaden, z.B. also wenn schon jemand tot oder verletzt ist, aber nicht das Produkt selbst. Soll ich's darauf erst mal ankommen lassen und solange gefälligst die Schnauze halten, meinst Du in etwa das? Wir reden von der Vorderradbremse eines Zweirads, dem wohl sicherheitsrelevantesten Teil überhaupt. 2. Gewährleistung: Bei dem Streitwert kann Dein Anwalt für u.U. mehrtägige Arbeit stolze 32,50 Euro abrechnen. Viel Spass beim Gebrauchmachen wünsch ich. Ganz genau das hab ich gemeint. Ich hoffe der Fall ist konstruiert. Den Händlern mach ich keinen Vorwurf, aber der Hersteller verkauft das als "Bremse" und nicht etwa als "Regalschmuck" und da werd ich ja wohl gerade mal erwarten dürfen, dass es zumindest den EINBAU aushält. Wollte das ja noch nicht mal mit nem multipotenten TS-1-Bock über die Bahn feuern. Aber wenn man sich auf seiner Homepage mit "High pressure cast" und "so gut wie das Original" brüstet, krieg ich grad schon wieder Schaum vorm Mund..