Coole Frage: Sobald Du Geld damit verdienst, wirst Du wohl Diensteanbieter im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG) sein und damit auch unter die Dienstleistungs-Informationsverordnung (DL-InfoV) fallen. Heißt: Impressum mit den gesetzlichen Angaben. Ob EG 3 EGBGB berührt ist, also ob Internationales Privatrecht anzuwenden ist (Sachverhalt mit Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates) nur weil die Seite auf nem ausländischem Server liegt, lässt sich so ganz ohne Bier nicht klären. Wenn ja, wird´s spannend.. Wo steht der Server, hat das ausländische Recht eine Rückschlagklausel usw. usw. Soweit ich mich erinnere, war ausschließlicher Gerichtstand der Ort des Servers. Ich hol mal gleich den ganzen Kasten aus dem Keller. Betrifft mich nämlich auch... Bin gespannt, ob die juristische Fakultät Dir die Frage nach dem IPR beantworten wird. Mein ausbildender Richter hat damals nämlich kurzerhand beim Max-Planck-Institut ein Gutachten über das anwendbare Recht in Auftrag gegeben. Die kurze Bemerkung "Sorry, deutsches Recht nicht anwendbar, Server steht in Afrika! Bei welchem Gericht möchten Sie bitte klagen?" dürfte wohl ausreichen, um hauptberufliche Abmahn-Terroristen in die Flucht zu schlagen.