Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....
die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.
Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.
Da geht es um die NoVA
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html
ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.
Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.