Wenn schon Fahrzeugbrief bei > 50 ccm. Schein nur wenn noch angemeldet, bzw entwerteter Schein /oder Abmeldebestätigung bei abgemeledetem Fahrzeug. Bzw die Zulassungsbescheinigung 1 und 2, wenn es sich um neuere Formulare handelt. Teil 1 entspricht dem Schein, Teil 2 entspricht dem Brief. Da Tüv abgelaufen ist, ist die Tüvbescheinigung unwichtig. Ansonsten bei "noch Tüv" aber keine Tüvbescheinigung mehr, wird die Dame der Zulassungsstelle Dich mal schnell einen neuen Tüv machen lassen, auch wenn die Karre prinzipiell noch Tüv hat