Man man man. Wieder mal gefährliches Halbwissen. Der Notar wird gewählt von der Partei, die ihn bezahlt, also in der Regel vom Käufer. Der Notar hat auch keine Beratungsfunktion, sondern er sollte im Gegenteil neutral sein. Seine Aufgabe ist es das Beurkundungerfordernis des § 311 b Abs. 1 BGB zu erfüllen. Weiterhin wird meist gleichzeitig die Auflassung im Sinne des § 925 BGB erklärt. Grund für diese Formerforderniss ist in der die Warn- bzw. Aufklärungsfunktion. Vereinfacht gesagt: Es soll dir als Käufer (und natürlich dem Verkäufer auch) klar gemacht werden worüber du dich gerade durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtest. Als Rat an dich Andre: Gehe mit dem Entwurf des notariellen Vertrages zu einem dir bekannten Anwalt. Solche Kaufverträge sind nicht kompliziert zu prüfen, aber es macht durchaus Sinn. Denn auch bei einem Grundstückskaufvertrag können die Parteien viel frei vereinbaren. Dabei kann man schon mal fies überrascht werden. Lass dir von deinem Anwalt alle Punkte genau erklären, besonders die Kostenfolgen: Wer trägt Notargebühren etc. Dann hast du vor allem den Vortei, wenn doch mal was schief geht: Den Anwalt kannste in Regress nehmen. den ein oder anderen "Experten" hier leider nicht. (Ich will niemanden zu nahe treten, aber teilweise wird hier gerade in juristischen Topics viel Müll erzählt. Es gibt zwar Kenner wie Kitten oder Vespadirk, aber auch viele Halbweise, die ihre Infos aus dem Inet haben. Gerade bei solch komplexen juristischen Problemen, kann es oftmals auf kleine Unterschiede der Sachverhalte ankommen, die der Fragende meist nicht alle schildert oder vergisst.