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Tööörner

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Alle Inhalte von Tööörner

  1. Sehr geehrter und viel geliebter Herr Hügelbums. Ihre Aussagen stimmen in einigen Feinheiten nicht mit der geltenden Rechtslage überein. Die Versicherung zahlt erstmal. Das liegt daran, dass dabei der Opferschutz im Vordergrund des Versicherungsrechts steht. In erster Linie soll der Krüppel nicht ohne Ausgleich für seine Behinderung da stehen. Daher ist es leider so, dass die freundliche Versicherung auch erstmal zahlen muss. Zum ditten mal: Es ist dann die Frage, ob dich die Versicherung in Regress nimmt. Das kann sie, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Das hast du, wenn du ohne Führerschein gefahren bist. Also logo!!!
  2. So zülinder habe ich. Allerdings wird noch vieles Weitere benötigt!!!
  3. Das ist eigentlich der Normalfall bzw. gängige Praxis. Viele Leute machen das so. Ich habe mehrere Bekannte die über ne px 80 ihre Prozente runter fahren und dann auf den SF-Rabbat ein Auto anmelden...
  4. Klugscheissmodus: Er hat nicht geschrieben, dass er das mopped als fuffie versichern will. Wie denn auch? Dann bräuchte er ja auch fuffi papiere. Du kannst ja keine Pv als Fuffi versichern... Außerdem zahlt die versicherung erstmal, wenn du auch das mopped falsch versichert hast. Die Frage ist immer nur die des Regresses!!!
  5. Wieso fährt man ohne Versicherungsschutz, wenn man keinen Führerschein hat??? Wenn das Fahrzeug versichert ist, dann zahlt die Versicherung. Eine zweite Frage ist, ob sie dich danach in Regress nehmen...
  6. Ich hätte bock auf die Ersatzradhalterung, sofern die auch für 8 Zoll geeignet ist???
  7. ich stehe bereits in Verhandlungen. Wenn da nicht klappt melde ich mich. Aber danke schonmal. @all: Weiter, Weiter: i need offerts!
  8. ich hätte auch noch ein paar pk 50 papiere zu Sammlerzwecken zu verkaufen...
  9. Vinzi aus DLM??
  10. Interesse ist da. Rest per Pm!
  11. Also - Kurbelwelle Langhub 20/20 - Passende 12 V Zündung (Grundplatte) - Hp4 - Bitubo hinten- vorne für V50 - 133 Polini mono (Zustand sehr gut) oder Alu pinasco 125 (mono) - Rennauspuff al la pm 40, vsp Hammerzombi - Malossi Membranansaugstutzen 2 Loch Pv-V50 - Vergaser: Mikuni 27 TMX oder 28er Koso Also denn mal her mit den angeboten. Lohn ist übermorgen auf meinem Konto, ab dann kann eingekauft werden. Also das Geld muss wech und die Wirtschaft angekurbelt werden...
  12. Also nur damit ich das richtig verstehe. Die einzelnen Läufe starten am Samsatg abend ab 18.00h?? Bis wann wird sich das ungefähr hinziehen? Ich bin nämlich nebenbei noch auf nen Geburtstag am Samstag eingeladen. Und dort muss ich auch noch vorbei. Da der Geburtstag aber nur ca. 30 km vom Renne wech ist könnte man das ja kombinieren. Daher die Frage .
  13. an sowas ähnliches hatten wir auch gedacht. Aber dann ne nummer härter. Ne runter ballern im Partytreff Dorsten. Problem wird nur werden, dass die eltern dass wohl net so witzig finden (bei der feierlichen Übereichung) Das letzte Geschenk. Best of Rocco Sifredi steckt heute noch in seinem Videorecorder und kommt nie mehr wieder raus. Naja es wird vermutlich ne Bierzapfanlage oder nen ipod werden!!!
  14. hey tobbe. ne klops hat mal wieder nix erwähnt. Aber bevor ich dich mit einplanen kann, brauche ich erstmal ne idee!!! scheisse, ich bin kein kreativer...
  15. Also steht ja alles schon oben. Wird vermutlich ne Umlage mit ca. 5-10 Personen. Dann lasst mal hören!
  16. Der Vorteil beim Leasing liegt (beim sogenannten Vollamortasitationsleasing) in der Vorsteuerabzugsfähigkeit. Diesen Vorteil kann aber nur der Unternehmer geltend machen: Vereinfacht gesagt: Der Unterenhmer kann die Leasingraten im laufenden Jahr von vornerein als Steuerposten geltend machen. Der Verbraucher kann das nicht.
  17. Tööörner

    Karren

    Schöner Bart!
  18. Interessant ist aber, dass der Preis für einen Fernseher gleich dem Preis eines Fernsehers und eines Radios ist. Daher ist zumindest die Anmeldung eines Radios preislich gleichgültig!
  19. Lustig. Naja lustig war der Unfall nicht.... Der Schadensfreiheitsrabbat steigt in der Teilkasko nicht. Ob es sich um Kulanz handelt würde ich mal bezeweifeln. Bei dem Sachleistungsprinzip handelt es sich ja um ein Prinzip und Prinzipien erfahren ja auch immer Durchbrechungen. Ich werde aber die Versicherung nicht befragen warum sie geleistet haben!!!
  20. Problemlos ohne Rückfragen wurde der Schaden bezahlt. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Lücke...
  21. So um euch alle um das Ergebniss aufzuklären. Gestern kam der Scheck. Scheinbar hatte ich also doch nicht Unrecht. Abgerechnet wurde nach der sogenannten Audatex-Liste. Frontscheibe 120,29 Fahrertürscheibe 62,38 Rücklicht 23,12. Naja wenigstens etwas. Da ich keine SB hatte bekomme ich also 205,79 ? Nun noch zu einigen Kommentaren: Die Liste nach der abgerechnet wurde ist also die Audatex-Liste! Wenn du auf einen Versicherungsbetrug anspielst muss ich dich enttäuschen, das Vorgehen ist vollkommen legal! Ich habe ja lediglich unter Angabe aller wahren Tatsachen eine Schadensanzeige gestellt und eine Versciherungsleistung erhalten! Naja dazu sag ich mal nix! Bitte schildere es deinen Trainern. Und sag ihnen dazu, dass es auch klappt. Und es kann durchaus sein, dass ich eine neue Ebene bin, aber dann nur weil ich meine Ansprüche geltend mache. Natürlich erscheint mein Vorgehen durchaus abwegig (auf den ersten Blick). Mein Versicherungsagent hat mir das auch nicht gegelaubt, dass ich ersatzleistungen bekomme und ich habe mich selber mit der Schadenshotline auseinader setzten müssen. Jedoch scheint der Anspruch ja zumindest berechtigt zu sein, sonst würde die Versicherung ja nicht gezahlt haben. Ist die Frage wer nun den Lacher auf seiner Seite hat. Aber es soll hier nicht um sarkastische Sprüche gehen. Es sollte ja in diesem Topic auch nicht um eine rechtliche Prüfung meiner Ansprüche gehen. Diese ist a) über ein Internetforum verboten (Art 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz) und b) wie oben geschildert kann ich das selber. Es ging mir lediglich um die Frage nach den zu erwartenden Ersatzleistungen. Darauf hat nur T 4 geantwortet. Dafür ein Danke. Auch Scotti hat sinnvolles beigetragen. Das Sachleistungsprinzip ist sicherlich ein gutes Argument, aber zumindest aus Kulanz kann dieses ja durchbrochen werden. Der ein oder andere andere Kommentar hätte vielleicht auch etwas freundlicher formuliert werden können, aber man kann nicht alles haben. Egal, sei es wie es ist. Hauptsache ich habe mein Geld. Wenn jetzt noch jemand die Audatex Liste hätte, so dass ich diese Preise kontrolieren kann wäre ich über glücklich, sonst müsste ich im Internet nach suchen. Schönes WE noch...
  22. Ja genau ich will Geld von der Versicherung, weil das eingetreten ist was ich versichert habe. "Glasbruch!" 1. Weiß die Versicherung, dass das Auto verwertet wurde. 2. Ist die Verschrottung doch unereheblich, für die Einstandspflicht im Schadensfall.
  23. 1. Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Autohaus nicht anhand von Fotos den Glasbruh beurteilen kann und dann einen Kostenvoranschlag erstellt. 2. Ist es für die Leistungspflicht der Versicherung nicht entscheidend, ob ich repariere oder nicht. Es geht lediglich um den Ausgleich meines Schadens. Und "rechtlich": ist ein Schaden, eine unfreiwillige Vermögensaufopferung. Ich denke, dass es dabei auch zu keinen Subsumtionsschwierigkeiten (rechtliche Qualifikation) kommt! Sollte deine Argumentation zutreffen, dann würde das bedeuten ich hätte mir den Schrotthaufen in die Garage stellen müssen, um die Verwsicherung zu kassieren und nach dem abkassieren dann das Fahrzeug entsorgen müssen. Und das nur, damit deiner Meinung nach der Anspruch nicht untergeht??? Also meiner Einschätzung nach ist das kein Fall der Unmöglichkeit nach § 275 BGB Es soll auch in diesem Topic nicht um die rechtliche Qualifikation gehen, sondern ich wollte lediglich die finanziellen Kosten einer neuen Scheibe in Erfahrung bringen. nix für ungut, aber den rechtlichen Kram bekomme ich hin!!!
  24. ja das denke ich auch, aber ein rücklicht wird es nicht für 20 ? geben und ne frontscheibe kostet sicher auch mehr wie 50 ?. Deswegen interessiert mich ja womit ich da rechnen kann!
  25. 1. Rechnung bekommt man ja immer nur, wenn tatsächlich repariert wurde. Ist hier ja unsinnig. 2. Abrechnung ist ja auch über Kostenvoranschlag möglich. Aber warum sollte ich mir nen Kostenvoranschlag holen, wenn eh nie repariert wird und das Fahrzeug ja nicht mehr da ist, nämlich verwertet. Es kann also auch net begutachtet werden. Ich habe allerdings Fotos gemacht von den Schäden. Die hat die Versicherung auch. 3. Der Mensch von der Schadenshotline hat mir gesagt, dass in solchen Fällen die Versicherung eine Tabelle hat nach der abgerechnet wird. Allerdings kann man dabei ja auch leicht verarscht werden. Deswegen will ich auf diesem Weg so ungefähr erfahren was eine Neue Frontscheibe, Seitenscheibe und Rücklicht für einen Ford Fiesta, Bj. 91 kostet. Steinschlag kann auch nur bis zu nem gewissen Grad ausgebesert werden. Ab ner gewissen Größe ist ein Austausch unumgänglich. Das ist auch keine Kulanzleistung, sondern ein normaler Versicherungsfall. Ford Fiesta, Bj 91
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