Ok, es kommt dabei allerdings schon auf die spezifischen Details an.
- wo befindet sich das Grundstück nach Planungsrecht. Will sagen gibt es einen Bebauungsplan oder liegt es im Bereich nach Paragraf 34 oder gar 35.
Danach lässt es sich dann beurteilen. Im Fall einens B-Plan hält sich das Bauvorhaben an die Vorgaben des B-Plan? Im Fall des Paragrafen 34 sind die so genannten Einfügekriterien erfüllt. Da gibt es auch einschlägige Gerichtsurteile zu. Zur Einfügung. Gibt es im näheren Sichtbezug des Objektes ein Referenzobjekt, welches sich im Bezug auf Anzahl der Geschosse, der Gebäudehöhe und des Gebäudevolumens zu der Baumaßnahmen in direkten Bezug setzen lässt? Also alles nicht pauschal so einfach.