Das bedeutet in der Regel, dass es sich auf Schulden bezieht, welche nach diesem besagten x-Datum anfallen. Ihr geltet ja auch im Trennungsjahr noch als Ehepaar und seit somit "mithaftbar" für die Schulden des Partners, weil gemeinsam veranlagt. Deine Nochfrau, will sich oder dich mit diesem Passus absichern. Rückwirkend vor diesem Datum geht es dann nicht. Ich gehe nicht davon aus das ihr vor Eheabschluss eine Gütertrennung vereinbart habt, es sei denn einer von Euch ist mörderreich und wollte den Zugewinnausgleich damit verhindern. Oder es steht ihr von irgendwoher eine größe Geldsumme ins Haus, die nach dem Datum anfällt, das wäre dann unter Umständen dooooof für Dich. Wir haben doch aber sicherlich Familienrechtler hier, die dort mal eine kostenlose Info springen lassen können. Ansosnten netten Anwalt schnappen.