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peanu

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  1. @vespathomas: Das ist ein ernstzunehmendes Problem. Hab den Tisch vorhin hier im P-berg gesehen, und der ist ja auch nicht gerade klein. Hab versucht ihn zu fangen, aber der ist durch ne Hofeinfahrt abgehauen. Aber bis Mittwoch find ich die Sau und bring ihn an Ort und Stelle. @JackPott: Mensch, um 6:56 morgens denkst Du an den Stammtisch. Du bist aber pflichtbewußt.
  2. Hier ist die rechtliche Seite von der ganzen Geschichte. Viel Spaß beim Lesen (3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. Quelle: Verkehrsportal Und das ist die genaue Beschreibung: ANHANG 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet: 1.1. "Ständer": eine fest am Fahrzeug angebrachte Vorrichtung, mit der das Fahrzeug in einer senkrechten (oder annähernd senkrechten) Parkstellung gehalten werden kann, wenn es von seinem Fahrer abgestellt wird; 1.2. "Seitenständer": ein Ständer, der, wenn er ausgeklappt wird, das Fahrzeug auf einer Seite abstützt, wobei beide Räder mit der Aufstellfläche in Berührung bleiben; 1.3. "Mittelständer": ein Ständer, der, wenn er ausgeklappt wird, das Fahrzeug so abstützt, daß er auf beiden Seiten der Längsmittelebene des Fahrzeugs eine oder mehrere Berührungsstellen zwischen Fahrzeug und Aufstellfläche bietet; 1.4. "Querneigung (qn)": tatsächliche Neigung (in Prozent) der Aufstellfläche, wenn sich der Schnittpunkt der Längsmittelebene des Fahrzeugs und der Aufstellfläche im rechten Winkel zur Linie der grössten Neigung befindet (Abbildung 1); 1.5. "Längsneigung (ln)": tatsächliche Neigung (in Prozent) der Aufstellfläche, wenn die Längsmittelebene des Fahrzeugs parallel zur Linie der grössten Neigung liegt (Abbildung 2); 1.6. "Längsmittelebene des Fahrzeugs": die Längssymmetrieebene des Fahrzeughinterrades. 2. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 2.1. Jedes zweirädrige Fahrzeug muß mit mindestens einem Ständer ausgerüstet sein, damit seine Standsicherheit (z. B. während des Parkens) gewährleistet ist und es nicht durch eine Person oder ein fremdes Hilfsmittel gehalten werden muß. Fahrzeuge mit Zwillingsrädern brauchen nicht mit Ständern ausgerüstet zu werden, müssen jedoch in Parkstellung (bei angezogener Handbremse) den Bestimmungen von Punkt 6.2.2 genügen. 2.2. Das Fahrzeug kann entweder mit einem Seitenständer, einem Mittelständer oder mit beiden Ständerarten ausgerüstet sein. 2.3. Wenn der Ständer im unteren Bereich oder an der Unterseite des Fahrzeugs angebracht ist, muß (müssen) das (die) äussere(n) Ende(n) des Ständers zur Erreichung der geschlossenen bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen. 3. BESONDERE VORSCHRIFTEN 3.1. Seitenständer 3.1.1. Der Seitenständer muß: 3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann; 3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des Punktes 6.2.2 abgestellt wird; 3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können, 3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung gebracht wird oder 3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben wird; 3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungswinkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch einen Dritten leicht angestossen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden Fahrzeugs erfasst wird), 3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet, 3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äussere Ende des Seitenständers den Boden berühren kann, und 3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird. 3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist. 3.2. Mittelständer 3.2.1. Der Mittelständer muß: 3.2.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, unabhängig davon, ob ein Rad, beide Räder oder kein Rad mit der Aufstellfläche in Berührung kommt; dies gilt 3.2.1.1.1. auf einer horizontalen Aufstellfläche, 3.2.1.1.2. unter Neigungsbedingungen, 3.2.1.1.3. auf geneigtem Untergrund gemäß Punkt 6.2.2; 3.2.1.2. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können, 3.2.1.2.1. sobald sich das Fahrzeug so weit nach vorne bewegt, daß der Mittelständer von der Aufstellfläche weggezogen wird. 3.2.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.2.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Mittelständer ausgeklappt ist. 4. SONSTIGE VORSCHRIFTEN 4.1. Die Fahrzeuge können darüber hinaus mit einer Kontrolleuchte ausgestattet sein, die für den sitzenden Fahrer in Fahrstellung deutlich sichtbar sein muß. Diese Leuchte muß aufleuchten, sobald der Zuendkontakt geschlossen wird, und so lange weiter leuchten, bis sich der Ständer in der geschlossenen bzw. Fahrstellung befindet. 4.2. Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus folgenden Elementen bestehen: - aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemmhalter), oder - aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren über mindestens - 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit zwei Ständern oder - 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit einem Ständer nachgewiesen werden muß. 5. STANDFESTIGKEITSPRÜFUNGEN 5.1. Um die Fähigkeit eines Ständers, die Standfestigkeit eines Fahrzeugs gemäß den Punkten 3 und 4 gewährleisten zu können, zu bestimmen, sind die folgenden Prüfungen durchzuführen: 5.2. Zustand des Fahrzeugs 5.2.1. Die Masse des Fahrzeugs bei der Prüfung muß der Masse im betriebsbereiten Zustand entsprechen. 5.2.2. Der Reifendruck muß dem vom Hersteller für diesen Zustand empfohlenen Wert entsprechen. 5.2.3. Das Getriebe muß sich in Leerlaufstellung oder, im Fall eines automatischen Getriebes, in Parkstellung (falls vorhanden) befinden. 5.2.4. Ist das Fahrzeug mit einer Feststellbremse ausgerüstet, so muß diese angezogen sein. 5.2.5. Die Lenkung muß sich in verriegelter Stellung befinden. Wenn die Lenkung sowohl bei einem Lenkerausschlag nach links als auch bei einem Lenkerausschlag nach rechts verriegelt werden kann, sind die Prüfungen in beiden Stellungen durchzuführen. 5.3. Prüfgelände 5.3.1. Die unter Punkt 6.1 vorgesehenen Prüfungen müssen auf ebenem, horizontalem Gelände mit hartem, trockenem und sauberem Untergrund durchgeführt werden. 5.4. Prüfgeräte 5.4.1. Für die Prüfungen nach Punkt 6.2 wird eine Abstellplattform benötigt. 5.4.2. Die Abstellplattform muß eine feste, ebene und rechteckige Oberfläche besitzen, die sich nicht merklich durchbiegt, wenn das Fahrzeug darauf abgestellt wird. 5.4.3. Die Oberfläche der Abstellplattform muß so griffig sein, daß das Fahrzeug während der Neigungsprüfungen nicht auf der Aufstellfläche rutscht. 5.4.4. Die Abstellplattform muß so ausgelegt sein, daß zumindest die unter Punkt 6.2.2 vorgeschriebenen Quer- und Längsneigungswerte (qn bzw. ln) eingestellt werden können. 6. PRÜFVERFAHREN 6.1. Standfestigkeit auf horizontaler Aufstellfläche (Prüfung bezueglich Punkt 3.1.1.4) 6.1.1. Auf dem Prüfgelände wird der Seitenständer des Fahrzeugs in die ausgeklappte bzw. Parkstellung gebracht und das Fahrzeug auf dem Seitenständer abgestellt. 6.1.2. Das Fahrzeug wird dann so bewegt, daß sich der Winkel zwischen der Längsmittelebene des Fahrzeugs und der Aufstellfläche um 3° vergrössert (das Fahrzeug wird in Richtung der Senkrechten gebracht). 6.1.3. Aufgrund dieser Bewegung darf sich der Seitenständer nicht automatisch in die eingeklappte bzw. Fahrtstellung zurückbewegen. 6.2. Standfestigkeit auf geneigtem Untergrund (Prüfung bezueglich der Punkte 3.1.1.1, 3.1.1.2, 3.2.1.1.2 und 3.2.1.1.3) 6.2.1. Das Fahrzeug wird auf die Abstellplattform und der Seitenständer - bzw. in einer gesonderten Prüfung der Mittelständer - in die geöffnete bzw. Parkstellung gebracht; das Fahrzeug wird auf dem Ständer abgestellt. 6.2.2. Die Aufstellplattform wird daraufhin so geneigt, daß die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte für die minimale Querneigung (qn) und danach für die minimale Längsneigung (ln) erreicht werden. Siehe Abbildungen 1a, 1b und 2. 6.2.3. Ist ein Fahrzeug, das auf der geneigten Abstellplattform steht, nur auf dem Mittelständer und einem Rad abgestellt und kann so in dieser Stellung gehalten werden, daß der Mittelständer und entweder das Vorderrad oder das Hinterrad mit der Aufstellfläche in Berührung sind, dann sind - sofern alle anderen Bestimmungen dieses Punktes erfüllt werden - die oben beschriebenen Prüfungen nur in der Stellung durchzuführen, in der das Fahrzeug auf dem Mittelständer und dem Hinterrad steht. 6.2.4. Wenn die Abstellplattform in beide vorgeschriebene Richtungen geneigt wird und die obigen Vorschriften eingehalten werden, muß das Fahrzeug fest stehenbleiben. 6.2.5. Anstelle dieses Verfahrens ist es ebenso zulässig, die Abstellplattform in die erforderliche Stellung zu bringen, bevor das Fahrzeug darauf abgestellt wird. Anlage 1 Beschreibungsbogen in bezug auf den Ständer eines zweirädrigen Kraftfahrzeugtyps (dem Antrag auf Bauartgenehmigung beizufügen, wenn dieser unabhängig vom Antrag auf Betriebserlaubnis für das Fahrzeug eingereicht wird) Laufende Nr. (vom Antragsteller zu vergeben): . Quelle: EG-Richtlinie
  3. Die Bremsen sind besser weil größer und die PK-Gabel hat eine wesentlich bessere Federung.
  4. @vespathomas: Du bekommst extra einen Ösibutton mit rot-weiß-roten Querstreifen Den wichtigsten Teil (obere Hälfte) vom Turm kann ich von meinem Bett aus auch sehen Das ist ein Stück Lebensqualität. Das Wort eruption stammt aus dem Wortstamm Vulkan.......glaub ich :wasntme:
  5. Und Du brauchst 10" Reifen und Felgen, sonst wird dat nüscht.
  6. In Photoshop kannst Du das auch machen mit 'Automatisieren'.
  7. Und so??? Den Turm vielleicht hinter die Schrift, war mir jetzt nur zu stressig. Mit dem Turm hast Du den Berlin Aspekt schlechthin, und es bezieht sich noch auf den Osten. Wahnsinn, sind wir kreativ!!
  8. Da fand ich das erste besser. Bei dem zweiten geht irgendwie der Vromm Effekt verloren. Ausserdem passt es besser auf den Button.
  9. Ja, Wahnsinn. Jetzt fehlt nur noch der letzte Schliff, dann können wir T-Shirts, Patches, Baseballcaps und BUTTONS machen lassen.
  10. Das sagt ja schon alles:
  11. peanu

    Skater?

    Bin auch bestimmt 15 Jahre richtig viel geskatet. Dann nach einer kleinen Pause auch zum Senioren Skateboard (Longboard) übergewechselt. Und das macht richtig Spass finde ich. Brettsportarten sind sowieso durch keinen anderen Sport zu überbieten.
  12. Ja, Frühling wär mal was. Bei mir war heute morgen Rutschgefahr auf dem Trittbrett wegen dit janze Eis. Das dumme war, daß selbst das Bremspedal richtig festgefroren war, was an der ersten Kreuzung, an der dann doch noch plötzlich rot wurde, zu einem erschreckten Gesicht führte. Was sich nach mehrmaligem, festem Drauftreten, dann in eine abrupte Vollbremsung umwandelte. Naja, nächstes Mal prüf ich das vor der Abfahrt. :wasntme: Ja, so ein Vromm Button fehlt noch zu den tollen T-Shirts und Baseballcaps. Wir brauchen ein rundes Logo, wa?
  13. Gibt's etwa noch andere Seiten im Internet??? Ich dachte immer das wäre die einzige! :haeh:
  14. Stammtisch für Blechrollerfahrer im Prater, Kastanienallee 7 ab 20 Uhr Regelmäßige Bekanntgabe in diesem Topic: °°STAMMTISCH IN BERLIN°° Jeder ist herzlich willkommen. gruss peanu
  15. Wir sind ganz nah dran Und das wird gefeiert!!
  16. Wenn Du mit dem Gerät kommst, wird Dich auf jeden Fall keiner daran hindern mit dem Roller IN den Prater zu fahren Und seitwärts bist Du auf jeden Fall schneller als das Licht, wenn nur genügend Drehstrom verwendet wurde um Beinschild mit Windschutzscheibe anzuschweissen. Das könnte dann aber auch eine Wechselwirkung mit dem allgemeinen Strom geben.... aber wer weiß das schon so genau.
  17. @thomas: Vielleicht brauchst Du eher sowas: Soll auch gegen Altersverwirrung helfen, vor allem wenn ein Navigationsgerät installiert wird. :grins:
  18. Ja, wir Leute von der Filmhochschule müssen einfach alles auf Zelluloid bannen
  19. @thomas: Schnapp Dir n junges Ding, dann wird das wieder Dann erlebst Du nen zweiten Frühling.
  20. Ich glaube da müssen wir erst mal mit einem der Gründungsmitglieder vom VROMM sprechen, bevor wir die Neuanwärter von der Torstraße reinlassen. Aber die Idee mit vom Nebentisch aus spionieren find ich auch geil, so mach ich das auch immer, wenn ich irgendwo neu bin.
  21. Hallo Leute, Mittwoch ist es wieder so weit. Die nächste Runde wird eingeläutet: Mittwoch, den 23.Februar.2005 ab 20.00 Uhr findet im Prater der Stammtisch statt. Ich weiß noch nicht genau, ob und wielange ich es schaffe vorbei zu kommen, da bei mir am Mittwoch Besuch von auswärts eintrifft. Hoffe aber auf jeden Fall der fröhlichen Runde beiwohnen zu können. Prost, bis bald Alex
  22. Gib mal beim Rollershop in die Suche "Seitendeckel" ein, dann bekommst Du genau das was Du suchst. Seitendeckel schwarz grundiert mit Schloß -> 17,90 Euro. Hab ich auch drauf das Ding. Die Grundierung ist sogar richtig gut, bin ein Jahr nur mit der Grundierung rumgefahren. :wasntme:
  23. Hallo Leute, kann heute leider aus berechtigten Gründen nicht dabei sein. Werde natürlich die Gründe nächstes Mal genau erläutern. Aber da ich ja morgen vom Protokollführer eine Abschrift des Protokolls zugeschickt bekomme, weiß ich ja was ich verpasst habe. Bis zum nächsten Mal Alex
  24. Hat denn jemand den Kopf schon mal auf nem Polini gefahren? So ein Erfahrungsbericht wäre ja schon interessant. Und weiß jemand was für eine Quetschkante und Verdichtung der normale Malossikopf auf nem Polinizylinder hat?
  25. Hallo, habe gerade auf der Seite von Worb5 den bearbeiteten Malossikopf gesehen. Dort steht: Was ich sonst so im Forum gelesen habe, sind Werte unter 1,2 mm eher für nen Rennmotor als für nen tourentauglichen Motor geeignet. Ich will mir auf meinen Polinimotor (Zylinder, Gehäuse ordentlich gefräßt, mit Membran 24er Dello) einen Malossikopf packen, aber der soll tourentauglich bleiben, und nicht nur auf der QM bewegt werden. Bringt es dann was sich den bearbeiteten Kopf zu holen, oder reicht der Normale völlig aus? Wie sind eure Meinungen? gruss peanu
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