hi, in VLBG genügt eine notarielle geglaubigung des kaufvertrages und sonnst gar NIX... das BJ errechnet sich der TÜV prüffer selber aus der Technicaliste. nur wenn das fahrzeug ein "grenznahes" BJ für ne oldietypieserung ist kann es sein das er vom faber ne BJ. bestätigung will... je weniger papiere umso besser, so sieht derzeit aus... onkel