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PK-HD

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  1. In manchen Bundesländern schon. Wie gesagt, das sollte bundesweit einheitlich geregelt sein. Ohne jetzt sagen zu wollen, dass unser Bawü-Modell besser ist als bspw. das von NRW.
  2. Je nach dem in welchem Bundesland wir uns befinden zählt halt noch die Wohnfläche mit rein. Außerdem: jede Bodenrichtwertszone hat irgendwo eine Grenze. Völlig logisch, dass diese Grenze zwischen zwei Grundstücken verläuft und daher auch irgendwann eine Abstufung kommt. Bei uns ist der Bodenrichtwert bei 1200 €/m², ein paar Grundstücke weiter nur noch bei 800 €/m². Also ohne weitere Informationen kommt man hier nicht weiter. Edit: im übrigen wurde mir mitgeteilt, dass Finanzämter ab und an auch Fehler machen und bspw. bebaute Grundstücke als unbebaut abrechnen oder umgekehrt. Von daher darf man sich nicht immer gleich auf das verlassen was der Nachbar am Gartenzaun mit Bier in der Hand raushaut.
  3. Wer die Bodenrichtwerte festlegt und in welcher Höhe, ist eigentlich ziemlich egal. Kann und soll ja idR am Ende durch Anpassung des Hebesatzes angeglichen werden. Natürlich kann eine Kommune nun völlig aus dem Ruder laufen und einfach mal spontan massive Mehreinnahmen generieren. Stichwort ist die Aufkommensneutralität. Dazu gibt es zwar keine Verpflichtung, aber irgendwann gibt es ja wieder Kommunalwahlen, und ich denke Stadträt/innen wissen ob ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung.
  4. Die Gemeinde kann schlussendlich nicht über die Höhe entscheiden. Sie legt ja nur den Hebesatz fest und ist dazu aufgefordert diesen aufkommensneutral zu bestimmen. Heißt also, die Kommune entscheidet nicht über die Höhe der Grundsteuer. Ich finde es viel bescheuerter, dass im einen Bundesland das Bundesmodell, im anderen das Flächenmodell/Bodenwertmodell/Wohnlagenmodell/Bundemodell mit Abweichungen/Flächen-Faktor-Modell oder wie sie nicht alle heißen, verwendet wird. Da kann es passieren, dass zwei identische Kuhkäffer mit 500 m Abstand zwei völlig unterschiedliche Berechnungsmodelle benutzen, was dazu führen kann, dass der ein Eigenheimbesitzer deutlich höhere Abgaben hat als sein Nachbar mit dem gleichen Haus/Grundstück.
  5. In Bawü ist es genau anders rum, seit der neuen Grundsteuer. Früher haste für ein unbebautes Grundstück deutlich (!) weniger bezahlt. Jetzt, seit der Umstellung wird ein unbebautes Grundstück deutlich teurer veranlagt. Beispiel aus der Nähe: Wohngebiet, Grundstückspreise irgendwo bei 1400 €/qm, Größe ca. 400 qm. Unbebaut früher ca. 60 €/Jahr Grundsteuer. Bebaut früher ca. 600 €/Jahr Grundsteuer. Unbebaut heute ca. 850 €/Jahr Grundsteuer. Bebaut heute ca. 550 €/Jahr Grundsteuer. Ich schätze damit soll gegen das "Liegenbleiben" unbebauter Grundstücke vorgegangen werden und in Zeiten großer Wohnungsnot Wohnraum durch finanziellen Druck geschaffen werden. So nach dem Motto "bevor ich so viel Grundsteuer bezahlen muss baue ich halt ein Haus drauf und vermiete/verkaufe es."
  6. Ja sicher! Extrembeispiel: jemand hat ein kleines Feldschlösschen auf dem Land mit 10 Hektar Grundstück und hat bisher 400 € im Jahr Grundsteuer bezahlt. Soll nun 1600 € im Jahr bezahlen. Vorher subjektiv zu wenig. Gegenbeispiel: Eigentumswohnung in der Stadt im 20-Parteien-Haus mit 60 qm Wohnfläche geht von 500 auf 300 € runter. Reine Phantasiezahlen. Was ich tatsächlich ziemlich daneben finde, ist die Tatsache, dass wir im gleichen Land leben aber unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer haben. Finde ich ein Unding. Als BaWüler finde ich unsere Grundlage in der Tat relativ fair und nachvollziehbar.
  7. Da ist die Umgangssprache mit mir durchgegangen. Es handelt sich genau genommen um Fensterschaum.
  8. Danke für die Erklärung.
  9. Bin kein o-Lack-Profi aber für mich sieht die (zumindest in Teilen) nachlackiert aus.
  10. Eigentlich wollte ich durch die Blume fragen wieviel ihr vorher für was gezahlt habt. Größe Grundstück und Größe Wohnfläche und Höhe Grundsteuer vorher/nachher wäre aussagekräftiger als nur "das 5-fache".
  11. Heißt ihr habt vorher viel zu wenig gezahlt?
  12. Bauschaum ist schon am Start.
  13. Genau.
  14. OK, zählt man den Dachboden mit Zwischensparrendämmung als gedämmte Etage? Sobald ich die Luke aufmache weht mir ein ganz schön kühles Lüftchen nach unten in den Wohnraum.
  15. Stahlbeton mit Estrich drauf. Der Dachboden hat bereits eine, in die Jahre gekommene, Zwischensparrendämmung aus Glaswolle. Im Rahmen der energetischen Sanierung des Gebäudes will ich nun den Boden noch effizienter dämmen, da er maximal als Lagerraum für Kleinkram genutzt werden kann, maximale Stehhöhe <180 cm.
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