Naja, hatte das ja letzthin schonmal hier angefragt.
Da gibt's eigentlich wenig zu zeigen.
Abstand der Bäume zu mancher Nachbarsgrenze beträgt 1,5 m.
Höhe sind ca. 25 m. Also so richtig hohe Waldbäume. Eichenart.
Zu uns ist der Abstand der Stammmitte so irgendwas knapp unter 4m, aber der Überhang der Äste ist halt auch nochmal 4 m an mancher Stelle.
Regenrinnen von Hausdach und Garage logischerweise ständig zu. Fallrohr meterhoch verstopft, innerhalb zwei Wochen im Herbst.
Eigentümer hat das Gelände verpachtet. Der Pächter kümmert sich nur um den Rückschnitt, der den Baum sonst im Wachstum einschränken würde, z.B. Efeu. Den Eigentümer juckt das alles gar nicht.
Am Ende wird das ne Sache des Anwalts, alles andere bringt wahrscheinlich nix. Da geht's dann ja nur um Feinjuristereien und irgendwelche Präzendenzurteile.
Den Weg würde ich allerdings sehr gerne umgehen, wenn der Eigentümer nur endlich sehen würde, welche Einschränkungen durch seine Waldbäume entstehen.