Einem Bekannten wurde mal ein Neuwagen gestohlen. Aus der Garage am Haus. War damals ein BMW 645i Cabrio.
Nach ziemlich genau 1 Monat und 20 Tagen wurde die Karre von der Autobahnpolizei bei einer wilden Verfolgungsjagd wieder aufgegriffen.
Er hatte bis dahin gehofft den entsprechenden Preis von der Versicherung wieder zu bekommen. Aber scheinbar gab es eine Klausel, die besagt, dass er seine eigene Karre wieder annehmen muss wenn sie innert 2 Monaten wiedergefunden wird.
Der hat geflucht wie ein Rohrspatz, da das Ding innen sehr "verlebt" war und die ganze Karre höchstwahrscheinlich nicht sonderlich geschont wurde.
Bei einem seltenen Oldie nimmt man das wahrscheinlich gerne in Kauf, bei einem Neuwagen ist das maximal ärgerlich.
Ist diese Klausel generell in den TK/VK Verträgen enthalten?