Es ist doch so dass wir es hier mit einem sicherheitskritischen Bauteil zu tun haben (also aus einer einfachen Risikoanalyse ginge dies mMn schnell hervor). Da aufgrund von bisherigen Berichten über Schadensfälle sehr schnell erkenntlich ist, dass die DRT-Getriebe durchaus Gefahr für Leib und Leben darstellen, besteht, wie ich denke, isogar Produktwarnpflicht (Produkthaftung Seite 8ff). Falls sich da jemand augrund eines Schadens an dem DRT-Getriebe ernsthaft verletzt (Gott behüte) und man hat in Kenntniss der Mängel nicht entsprechend gewarnt, oder das wissentlich schadhafte Produkt weiterhin verkauft, aus dem Verkehr gezogen, etc. möchte ich an SIPs oder DRTs Stelle dem Richter nicht erklären müssen warum man strotz Kenntniss des Mangels diesen nicht aus dem Verkehr gezogen hat. Der Amateurjurist in mir sagt, dass dies das fahrlässige Handeln zu einem Vorsätzlichen macht. Mal so als Wink mit dem Zaunpfahl.