bis zum 3. eines monats gilt die kündigung für den monat noch! also ende august
Kündigung zum dritten Werktag
Wenn die Kündigung des Mietvertrages bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, geht dieser Monat noch in die dreimonatige Kündigungsfrist ein. Auch der Sonnabend gilt als Werktag. Fällt allerdings der dritte Werktag eines Monats auf einen Sonnabend, zählt dieser nicht als solcher, sondern erst der darauf folgende Werktag.
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http://www.eastgate-anwaelte.de/service/S10-Wohnung-k