harhar^^ Bei dem Link hab ich was Interesanntes gefunden -> "Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen. "Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne." Ob ich wohl Morgen in der Mittagspause schnell zum Dehner schürren sollte und mir nen Goldfisch hohl? :D:D