Der fließende Verkehr wäre bei uns klar...wer gefahren ist war es.
Wie gesagt, es waren hier 2 Halter eingetragen, einer unter Vorname und einer unter Nachname...allerdings sind 2 Halter generell nicht möglich.
Zum Beispiel wäre da ein Fahrzeug, das zugelassen und versichert aber ohne TÜV, auf der Straße steht (Bußgeld und Punkt)...beide verdonnern geht nicht, keinen verdonnern geht auch nicht.
Hier entschied das Gericht den "Vorname" als Verantwortlichen zu nehmen.
Knackpunkt war das keine GbR eingetragen war, der Chef der Zulassungsstelle hatte bei der Zulassung des Fahrzeugs die Finger im Spiel....ich war alleine da und er wollte beide Gesellschafter eintragen weshalb ich extra meinen Kollegen ankarren musste wegen Perso usw.