Der TÜV stellt Dir dann auch ne neue Betriebserlaubnis aus, diese muss dann noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden. Die Zulassungsstelle will dann meistens auch die KBA(KraftfahrtBundesAmt) Auskunft haben, damit wird nachgewiesen daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Viele Zulassungsstellen können wohl mittlerweile auch online auf die Daten des KBA zugreifen, dann sparst Du Dir das Schreiben, ansonsten ist hier das Formular: KBA-Anfrage. Für den TÜV brauchst Du auf jeden Fall einen Tacho, Blinker sind erst bei mehr als 125ccm und ab Baujahr 1961 Pflicht. Ist wohl der einfachste Weg, und nirgends angeben, daß das Fahrzeug aus Italien ist, das wird nur umständlich.