Hallo zusammen! So sehe ich das auch! VW hat doch auch neulich die Klimaanlage beim Golf 5 zur Serienausstattung gemacht. Da bleiben dann immer einige Käufer auf der Strecke, die genau in der Übergangsphase bestellt/gekauft haben. Das ist den Herstellern aber quasi egal. Und eine Klausel wie diese hier findet sich in den AGBs fast aller (Re)Importeure: Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstands sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werksseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarte Ausstattungsmerkmale, es sei denn, der Hersteller nimmt insbesondere bei Modelljahreswechseln Ausstattungsveränderungen vor. Die Kosten für die Klimatronic sollte/könnte der Händler dir schon erstatten. Aber letztendlich ist es ja nicht seine "Schuld", da Seat den Ausstattungsumfang ändert, nicht er... Wenn du demnach Pech hast, stellt er auf Durchzug und du sitzt auf den Kosten. Ein Zyklop