jungs, da gibts doch was amtliches dazu. einfach mal die fzv (fahrzeugzulassungsverordnung) lesen und staunen. ich lege dem geneigten wünscher mal den §10 ans herz. (kurzum, da steht nix dazu, weil das interessiert den bund einen kurzen pups ob einer lieber xy als gf auf seinem taferl will. soll heißen. wenn die nummer frei wird, auf zur zulassung und lieb kucken und dann geht das . rechtsanspruch gibts nicht. aber warum sollte die zls das verneinen, außer man führt sich auf wie ein eichhörnchen im winterstress) (in der fzv und ihren anlagen ist auch geregelt wie die nummernplatten aussehen müssen.) lesen, wissen, siegen.