mal zu dieser scheinwerfergeschichte: er muss als das geprüft sein was er ist, wenn dann die anbaulage passt, ist das eintragungsfrei. AAABER: wenn das kein Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer ist? was ist es dann nach der StVZO? "Zusatzscheinwerfer" kennt sie nicht, gibt es nicht und sind somit nicht zulässig. (ähnlich wie die passing lights der HD Fahrer. Das wird auch bemängelt, mittlerweile werden dort gerne Nebelscheinwerfer eingesetzt, was dann wieder zulässig ist.)