das ist ja jetzt fade. also dann ist es wie gehabt. erstmal brauche ich blinker ab den 1.1.1962, da der dt. Gesetzgeber dies für seine Ländereien so beschlossen hat. das ist eine Bauvorschrift und diese muss eine Fz erfüllen wenn es in D eine Zulassung für den Geltungsbereich der STVO/StVZO anstrebt. Die technische Überprüfung der notwendigen Bauvorschriften wird durch die jeweilige technische Prüfstelle des Landes übernommen. Dem TÜV. Dazu fertigt der Herr ein Gutachten nach §21StVZO an, indem alle für die Zulassungsstelle wichtigen Daten enthalten sind. Eine Zulassung kann erfolgen. Jetzt kann es aber sein, das ein Fz nicht alle Bauvorschriften erfüllt oder nicht erfüllen kann. Überbreite/höhe/länge/gewicht. Sichtwinkel etc. Dafür schuf der Gesetzgeber den §70StVZO. Er ermöglicht es eine Ausnahme von den zu Grunde liegenden Bauvorschriften zu erlangen. Das ist keine MUSS, sondern eine KANN Möglichkeit. Die Entscheidung ob eine Ausnahme nach §70StVZO erteilt wird, entscheidet die jeweilige zuständige Behörde (die Zulassungsstelle für "kleine 70ger" und die Landesregierung die "schwerwiegenden".) Der Mann vom TÜV muss kein Gutachten schreiben, wenn er nicht davon überzeugt ist, dass das Fz einen 70ger braucht. (Aus Erfahrung, nicht wollen, nicht DÜRFEN). So, und da sind wir ja mal an dem Punkt der für uns Bayern zumindest gilt (Föderalismus ahoj): seit 2005 gibt es eine bindende Anweisung der Regierung von By, das eine Ausnahme von der Nachrüstpflicht von Fahrtrichtungszeigern nicht mehr auszustellen, und zu genehmigen ist. Ähnliches gilt für die beliebten kleinen Kennzeichen der Harley Davidson Fraktion. (das es hin und wieder geschieht das blinker ge70gert werden und Zulassungsstellen das abnicken mag sein) dann ist das aber Glück durch Unwissen! und hat nichts mit "ey alter meine kiste kommt aus italy die braucht das nicht !stammtischgesulze" zu tun. (dass ist geltender rechtsstand der hier beschrieben ist)