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zochen

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Alle Inhalte von zochen

  1. rainer da geb ich dir recht, und dem brosi auch.
  2. das ist auch kein bußgeld, sondern ein aufschlag für eine vertiefte untersuchung.
  3. der erste monat in dem der zulassungszeitraum wieder gilt, gibt es kein bußgeld. steht irgendwo in der fzv. stvzo anl VIII 2.7 2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch Ablieferung des Fahrzeugscheins oder der amtlichen Bescheinigung über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens und durch Entstempelung des amtlichen Kennzeichens vorübergehend stillgelegt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung beginnt abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs. ( ich such ma schnell raus)
  4. bei ner minderleistungsausfahrt wäre ich dabei. dann kann die vgl wenigstens einmal auf die straße dieses jahr. aber bitte nicht um neun in der früh. evtl mal gepflegt um drei los und um acht wieder daheim.
  5. wegen dem termin. bin in hamburg. ihr könnt jetzt auch mofas zulassen und neumarkter zisch trinken.
  6. damit ist mir dann das abrollern endgültig egal.
  7. ne ne , da hat der cheng was gezaubert.
  8. schöne ausfahrt gestern!! die fränkische ist eben eine reise wert. am besten hat mir die repro ss gefallen. wahnsinn was die asiaten können.
  9. ganz einfach. wenn du eine umgestrickte lf auf wf bekommst, dann ist der motor von der anbindung sowieso egal, da es ja sowieso passt. wenn es doch ne echte lu ist, was es aber nicht ist, weil es den roller ja noch gar nicht gibt, da nicht gekauft, ist das ganze gerede nix wert. da schon alles besprochen, geschrieben, erörtert wurde (bis hin zu gleichberechtigung in der eu, eintragungen mit recht/unrecht, grundlage, stammtischwissen, hörensagen, hoffenglauben, schönreden und aufsprechen.)
  10. das topic hat dann wohl das 0-niveau erreicht. obwohl, viel über 0 wars ja eh nie.
  11. ahh, das kernthema ist wieder da!
  12. ne, erster montag im monat ist immer treffen der militanten krautrübenzüchter in kleinsendelbach. leider fährt da die u-bahn nur ab dorfplatz. deswegen bin ich immer recht spät zu hause. daher. kann mal bitte einer die genaueren details für diesen samstag hier darlegen. bin leider nicht im "ich zeig euch mein essen" netzwerk tätig. "suche keinen px 200 kopf mehr"
  13. 4-Fach Einspritzung !!! Alles andere ist Kindergarten!
  14. glaub schon, ha da nie zeit und war da noch nie,
  15. samstag sollte klappern. gs oder vbb? die eine wollte ja nicht und die andere durfte dieses jahr noch nicht so recht raus. uiui. schwere entscheidung.
  16. oh ich freu mich so, meine rentnernachbarn sind aus ihrem sommerlager zurück!
  17. uiui, da ist aber einer trotzig. so ein abgasgutachten kostet halt nur ca 800steine und ist nur an einem abgastechnischen Labor möglich. also problemlos von heute auf morgen zu bekommen. das dinge täglich eingetragen werden, die nicht eingetragen werden dürfen, ist eine andere baustelle.
  18. Du lässt alles wie ori und greifst das zundungs Plus von dem Kabel ab, das normalerweise an dieser angeschraubt ist. Sind ja nur zwei und du nimmst das was nicht aus dem Motor kommt. Das geht an das Relais . Rest wie og beschrieben.
  19. Nö haben sie nicht.
  20. nur weil einer nach 1.1.1989 was eingetragen bekommen hat, bedeutet nur, dass es genug prüfer gibt die sich nicht auskennen, ab wann ein abgasnachweis zu fordern ist. das nenne ich aber nur "pures glück". fakt ist: ab dem 1.1.1989 gilt die erste abgasnorm für kräder. ein fahrzyklus wird gefahren, die abgase gesammelt und daraus die schadstoffemission ermittelt. wer tunt muss nun nachweisen, daß er diese norm noch einhält. ein "wird schon passen" ist da zu wenig, der nachweis muss qualitätsgesichert in der abnahme dokumentiert werden (andernfalls können solche gutachten zurückgezogen werden). das ist der aktuelle rechtsstand, da kann ich auch nix für. aber, glück gibt es immer wieder.
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