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zochen

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  1. ganz nett ist auch ne schraube von hinten einschrauben, wig, dann ne stopmutter sanft aufschrauben. grüße (die schraube natürlich vorher leicht ansenken, zur blinkerbirnenbefestigung)
  2. wenn einer nen oansa will, hab sowas in geklemmt und beschichten da.
  3. hättste auch von mir haben können (stahlplatten)
  4. könnte bitte einer mein handy aus dem auto holen. mir ist zu warm.
  5. sorry, da bin ich raus. von meiner seite kann ich nur die gängige deutsche umgesetzte rechtssprechung wiedergeben, die auch an den prüfstellen/polizei "gelebt" wird. dir viel erfolg, aber bei eg/eu recht bin ich blank. (aber, da sind wir uns glaub ich einig, vor einem deutschen gericht wird die blinkerpflicht nicht fallen)
  6. nur um mal wieder auf einen nenner zu kommen: du willst blinkerfreiheit für kräder allgemein? oder bis bj xx? oder für fz in/aus der eu, wenn die diese im ursprungsland nicht hatten? was ist mit fz die im ausland gefertigt wurden aber eine abe in d hatten, aber in anderen ländern anders ausgerüstet waren? gilt das nur für fz mit einzelabe? was ist mit anderen bauvorschriften die in d zu erfüllen waren, aber in anderen ländern nicht (warnblinker/gurte/licht etc.)? brauchen die dann überhaupt noch ne deutsche zulassung und §21 wenn andere nationale genehmigungen vorliegen? wie erbringe ich den nachweis, daß das fz im ursprungsland so ausgerüstet war? was ist mit fz die in ein anderes eu land geliefert wurden, so ausgerüstet sind, aber jetzt nach d importiert wurden? ich bin da wirklich interessiert, aber nicht geneigt hier einfach "toll, keine blinker mehr" zu schreien. die edit schreit noch: viel wichtiger als der blinker ist die abgasnorm ab 1.1.89 (ECE R040 0.0)! die macht mehr kummer als die blinkerpflicht)
  7. oh, danke. der passus war mir entfallen.
  8. aber ist doch jetzt eh egal, da bj 1960. warum dann ne eintragung machen die eigentlich nicht stimmt.
  9. bitte, bitte bring das vor gericht!! wenn du so sicher bist, dann tu es doch einfach und gewinne mit wehenden fahnen den prozess und maule nicht jeden an, der nicht deiner meinung ist. ich wäre froh drum. bis dahin muss ich aber leider mit dem leben, was dem tüver unterrichtet und befohlen wird, da ich da AN DER PRÜFSTELLE leider nicht standgerichtlich entscheidungen herbeiführen kann. hier ist anscheinend keiner der mit dem juristischen wissen gesegnet ist wie du und daher diskutiere doch nicht mit uns, bringt dir ja nix.
  10. man könnte auch einen v50 motor mit ner variotronic aufs trittbrett schrauben und den zweiten zündfunken für die vbb nutzen.
  11. ach was, ich montier mir nen morsetaster an den lenker, ich zünde dann manuell.
  12. aber bitte mit bauchtasche, prallem bierbauch und dtm baseballcap. gerne genommen ist auch die jeans im karottenschnitt. wenn der kenner jetzt noch seine liebe zum fcn durch einen gekonnt platzierten "glubberer" aufkleber auf dem topcase siganalisiert, dem sei sei das alkoholfreie tucherweizen mit lightcola im weizenstiefel gegönnt. (mein frisch gemachter motor klappert nach kurzer zeit wieder genauso wie vorher. evtl hat die welle doch ne verdrehung und killt mir hinterhältig die lager. mir egal jetzt wird gefahren bis die welle den pickup abrauchen lässt.)
  13. lautstärke hat immer das max db(A) problem. ne tröte die zu laut ist, hat leider magnetische wirkung auf die polizei. keine ahnung warum. was bringt mir dann leistung, wenn die kiste bei der pol aufm hof steht und nicht mehr betrieben werden darf.
  14. ein lautstärketest würde mich auch fast mehr interssieren als 1ps unterschied bei 5500 umin.kann man denn nicht mal nach tüv messprozedere einen zylinder messen (Stand und fahrgeräusch) (das jedes setup anders klingt ist mir klar, aber ein ts1 (um die 25pferde) mit mikuni tmx irgendwas würde mir als vergleich reichen. oder einfach mal im vergleich zu ner standard dl (ori und bgm puff) (laute brotdosen zum " in die werkstatt legen" hab ich genug)
  15. mach doch. ich würde mich freuen, wenn du das abschließend behandeln kannst. aber die forderung nach dem blinker ist jetzt 50 jahre in kraft und wird vom §21 getragen. bauvorschrift bleibt bauvorschrift. und die müssen eben eingehalten werden, da der d staat dies für die sicherheit im straßenverkehr fordert. das ist der rechtsstand an dem sich die technische prüfstelle hält und umsetzt. so ganz unschlüssig finde ich das nicht. ob das hier irgendwelche grundrechte beschnitten werden, weil ich blinker montieren muss, kann ich nicht sagen. da bist du mehr jurist. aber nix für ungut, ich hab ja eh keinerlei ahnung und das da oben nur blindtext.
  16. das lager hat doch einen außenring. auf der seite wo du den sehen kannst, ist die richtung in die er raus muss. siehst du ihn im kurbelwellenraum dann muss er auch richtung kurbelwelle raus.
  17. schieb ihn halt ne straße weiter.
  18. dein anströmwinkel ist ganz anersch als bei stehenden membranen.
  19. alter!! die technik zählt!! nicht die größe!!
  20. wunderts dich? wenn wir auf ein treffen fahren. dann MUSS es regnen. und geh du mal an dein ringring.
  21. Du bist mir zu arg. Aber es geht doch um nationales recht. Den 21 Ger. Dadurch läuft das alles über altes recht. Wenn du eine eG typgenehmigte lami bj 1962 findest, hast du recht. Aber box das mal durch die Gerichte . Wenns klappt bekommst du deinen Kuchen . Versprochen!
  22. du, zeig mir den weg wie man um die dinger rumkommt und ich gehe ihn. es ist und bleibt einmal so, daß der deutsche amtschimmel ab dem 1.1.62 den blinker gefordert hat. der italiener sah das nicht so und hat das eben später eingeführt. nur sind wir nicht in italien oder kongo, wo das egal ist. wer ein fz in d betreiben will, braucht eine betriebserlaubnis. und diese wird über den §21 stvzo erstellt. dieser wiederrum handelt alle bauvortschriften ab, irgendwas mit §§30StVZO. und da kommt dann leider auch der blinker. und der muß dann eben montiert sein. das ist nationales recht, da ja auch das fz nach altem nationalem recht und nicht nach eg zugelassen wird. (es handelt sich nicht um ein eg typisiertes fz, sondern um eine alte kiste für die nationales recht anzuwenden ist). der kerl der seine harley aus usa rüberschippern läßt muss seine "passing lights" (oder wie die auch heißen) demontieren genauso wie seinen adlerkopf mit rot leiuchtenden augen oder einen schalldämpfer der zu laut ist. mir gefällt ne lambretta auch ohne blinker besser, aber du wirst die blinker nicht weg diskutiert bekommen. aber wie bereits gesagt: mach deinem nickname alle ehre und führe uns zitternde duckbürger ins licht. (was ich hier erzähle ist eher wissen aus erster hand, als stammtischgejaule) grüße
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