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Dirk Diggler

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  1. Danke. Das beruhigt mich mehr als Milben und psychische Störungen, auch wenn die beiden genannten, möglichen Ursachen nicht grundsätzlich von der Hand zu weisen sind.
  2. D.h. als Fazit, ich habe am ganzen Körper fiese Milben und bin psychisch gestört? Neu sind mir solche Behauptungen nicht.
  3. TS1 ist ja o.k. Allerdings kommen dann eben i.d.R. weitere Notwendigkeiten, wenn man 25-30 Ferde auf der Koppel will, die anschließend vor der Kutsche laufen und das dauerhaft und ohne großen Probleme zuverlässig tun sollen. Der kleine Onkel vom TÜV will dann meist schon zusätzlich ne Scheibletten-Bremse sehen, die Kupplung verlangt dann auch nach mehr Haltbarkeit (ganz am Horizont lacht ggf. eine Liedolsheim-Kulu), die Kurbelwelle sollte kein 08/15-Schlegel sein etc. pp. Das alles kostet, außer - und dazu rate ich - du trittst einen dieser blasierten Lambretta-Bachelor-Typen in einer dunklen Gasse vom Roller, verscharrst den Frauenversteher an Ort und Stelle und schlachtest seine metallic-farbene TS1-Lambretta und nimmst dir was du brauchen kannst. Das wäre britisch und hätte style.
  4. Die Zulassung einer Vespa (ohne deutsche Papiere), egal welchen Typs, folgt im Grundsatz immer den gleichen Regeln, wenn auch der jeweilige Einzelfall von TÜV zu TÜV und von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle leicht differieren kann. Du musst für die Zulassung und falls die Vespa noch nie in Deutschland zugelassen war, zuerst einmal ein Vollgutachten nach Paragraph 21 machen. Dazu würde ich im Vorfeld mal mit einer TÜV-Prüfstelle und einem Prüfer sprechen und darlegen, was Du machen möchtest. Der Prüfer wird dir mitteilen, was er braucht und was er alles an der Vespa sehen/haben möchte bzw. was notwendigerweise verbaut sein muss. Da Du eine 125er hast (sofern nichts getunt ist), brauchst Du keine Blinker (erst ab ERSTZULASSUNG 01.01.62 UND mehr als 125ccm zwingend nötig). Du wirst jedoch mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ein Typenschild nachrüsten (zuvor gravieren lassen) und das an der richtigen/geeigneten Stelle an der Vespa anbringen müssen. Identnummer am Rahmen der Vespa muss vorhanden, lesbar und original sein und mit der Ident-Nummer auf dem Typenschild übereinstimmen. Ggf. will der Prüfer auch noch eine zweite Feder am Hauptständer sehen, aber mit Glück vielleicht auch nicht. Ebenfalls solltest Du mindestens einen Seitenspiegel anbringen. Natürlich muss an der Kiste alles funktionieren (Licht vorne/hinten, Bremslicht, Bremsen, Schaltung, Tacho, Motor etc. und am besten noch zwei neue Reifen montieren). Wenn Du keine deutschen Papiere hast, wird alles deutlich aufwändiger. Du brauchst zusätzlich ein Datenblatt für deine 125er VNS5T oder ggf. reicht dem Prüfer auch eine Kopie eines Briefs/Scheins eines baugleichen Fahrzeugtyps. Wenn Du das Gutachten nach Paragraph 21 beim TÜV erfolgreich absolviert hast und für den TÜV-Prüfer alles o.k. ist, marschierst du mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle. Dort sagst Du, dass du zulassen willst, aber leider leider keine Papiere hast, da es sich um einen sog. "Scheunenfund" (feststehende Begrifflichkeit) handelt. Es muss und wird sehr wahrscheinlich eine Abfrage beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) gemacht werden, ob die Vespa als gestohlen gemeldet ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, wirst Du noch zusätzlich eine schriftliche "Erklärung an Eides Statt" abgeben müssen, dass wenn Papiere in Zukunft doch noch auftauchen sollten, dass Du dann unverzüglich die Zulassunfsstelle informierst. Mit Pech musst du das Ganze bei einem Notar (kostet natürlich Geld) beglaubigen lassen. Mit Glück lässt dich die Zulassungsstelle das Ganze (ohne Notar) vor ihren Augen nur eigenhändig unterschreiben. Das alles wird Dich einige Gebühren, Zeit, Nerven kosten. Wenn das alles glatt gelaufen sein sollte, stellt dir die Zulassungsstelle neue Papiere aus. Vorher noch Kennzeichen machen lassen und dann ist deine Vespa zugelassen und Du darfst fahren. Das alles ist nicht so ganz einfach wie es hier steht und ist ein etwas beschwerlicher und durchaus zeitintensiver Weg. Aber machbar.
  5. Wobei ich Schwanenhals nun so verstanden habe, dass er zwar den Zylinder zum Nachschleifen gebracht hat (aber nicht zwingend ein falsches Kolbenspiel das Problem war), sondern vordergründig erst mal das Fahren mit einem Gemisch von 1:50 statt 1:25 (früher mit den miesen Ölen sogar 1:15) das Problem war. Es wundert mich nicht, dass wenn man das Verhältnis von Öl zu Sprit derartig zu Ungunsten des Ölanteils reduziert, dass dann beim Fahren in höheren Drehzahlbereichen der Schmierfilm irgendwann abreißt und der Kolben reibt/klemmt.
  6. Das meine ich jedoch nicht. Ich meine das JEDEM bekannte, gewöhnliche Jucken, das selten auftritt, aber JEDEN Menschen sich dann und wann kratzen lässt. Ich weiß nicht, durch was ausgelöst. Mag es vielleicht trockene Haut in kleinsten Poren sein oder was auch immer. Es kann doch nicht sein, dass jeder der sich mal kratzt (und das tut doch jeder), über fiese Milben am Körper verfügt, die beißen. Oder etwa doch?
  7. Ich habe überlegt und meine es aushalten zu können.
  8. Man kennt es. Manchmal sitzt/steht/liegt man irgendwo und es juckt tierisch zwischen den Schulterblättern oder am Sack. Kratzt man sich kurz, ist es wieder gut. Wenn es keine Schulterratten und auch keine Sackratten, Flöhe, Ameisen oder Juckpulver ist, was genau ist dieses "Jucken" und was löst es aus?
  9. Das würde mich auch überhaupt nicht wundern. Und falls er dann noch ein Lambretta-Derivat mit einer von einigen gewünschten Technik im Angebot hat, bestellen wieder welche diese Kisten.
  10. Ich denke, dass wenn Strafanzeigen gestellt wurden (und davon gehe ich aus), dass es dann erfahrungsgemäß in solchen Fällen ggf. lange dauert, bis hier endgültige Urteile vorliegen. Anwälte, Akteneinsicht, Anträge, weitere Anträge, überlastete Gerichte, Verschleppung von Verfahren etc. Weiterhin ist ja auch noch möglich, selbst wenn Urteile schon vorlägen, dass vielleicht leider nichts zu holen ist. Keine Ahnung wie es sich tatsächlich verhält und ist nur ins Blaue hinein spekuliert. P.S. Huf könnte sicher sagen, ob er schon ne Rückerstattung seiner Anzahlung bekommen hat.
  11. Prima. Hast Du ne Anfangsbedüsung für den Si24 mit Malossi 210er und LTH-Box?
  12. Fährt hier jemand ne Rally mit Malossi 210er in Kombi mit dem originalen Si24 und Auspuff LTH- oder BGM-Box? Ich möchte das gerne so fahren Bekommt man den Si24 mit der oben genannten Kombi vernünftig abgestimmt?
  13. Wenn man sich beim Frisör die Haare schneiden lässt, dann schneidet der Frisör/die Frisörin zum Schluss mit einer anderen Schere an einem herum, um wohl die "Unterwolle" aus dem Haar zu entfernen. Ich habe keine Ahnung, für was das wirklich gut ist. Diese Unterwollen-Schere scheint ganz anders geformt und von der Machart ganz anders zu sein, als eine normale Schere. Wie funktioniert diese Unterwollen-Schere genau bzw. wie schneidet diese nur die Unterwolle heraus? Oder liege ich hier falsch?
  14. Ich denke, dass in den allerseltesten Fällen die Behörde aufgrund etwaiger zu erwartender Widersprüche des Kfz-Halters (Fahrers), Tickets von vorherein nicht abschickt, da jeder Fall ein Einzelfall ist, dessen individueller Sachverhalt im Vorfeld von der Behörde im Detail zu prüfen wäre, was die Behörde (in den meisten Fällen) gar nicht kann und einem Gutachter obliegen würde. Der zuständige Sachbearbeiter wird mehr oder weniger nach Schema F computergestützt den Blitzerfilm auswerten, nach vorliegenden Tatsachen und Ermessen schnell entscheiden und den Bußgeldbescheid auslösen. Wird schon aufgrund der unzähligen Fälle pro Monat nicht anders möglich sein. Nur wenn einem Vorgang die Fehlerhaftigkeit quasi "auf die Stirn geschrieben stünde" und mehr als offensichtlich wäre, dann wird ein Sachbearbeiter das selbständig feststellen können und dann verschickt die Behörde ggf. keinen Bußgeldbescheid. Ich denke nach wie vor, dass wenn Du mit +120 kmh auf der Uhr, bei erlaubten 70 kmh, definitiv geblitzt wurdest und nichts erhalten hast, dass dann ein Versäumnis/Fehler seitens der Behörde irgendeiner Art vorlag oder der Blitzer in irgendeiner Form defekt war. Da du nach eigenen Angaben "halbjung" warst, also der Vorgang ca. 30-40 Jahre her ist, mag es sein, dass der verschissene Blitzer noch nicht mit digitaler Fotografie funktionierte und daher noch fehleranfälliger als heutige Apparate war.
  15. Ich habe nicht geschrieben, dass man kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Natürlich kann man auch keine Angaben machen.
  16. Hängt schon mal davon ab, ob stationärer Blitzer oder mobile Blitzanlage oder Laserpistole. Bei den beiden letztgenannten mobilen Blitzern sind die schon erwähnten Messfehler (Aufbau, Messung selber etc.) möglich und können dazu führen, dass Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden (oder nachträglich anfechtbar sind). Bei stationären Blitzern ist das sehr unwahrscheinlich, aber ganz selten auch mal möglich. Ansonsten können wie von dir schon richtig erwähnt, nicht erkennbare Kennzeichen (aus verschiedenen Gründen) eine Ursache für nicht zugestellte Bußgeldbescheide sein. Weiterhin gibt es auch Fehler der Behörde bzw. der Sachbearbeiter selber. Nennen wir es "menschliches Versagen" in jeder denkbaren Ausprägung (Versehentliches Löschen von Daten, nicht bearbeitete Vorgänge etc.), auch wenn das sicher selten der Fall ist. Unscharfe Fotos führen nicht dazu, dass Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden, denn erst mal geht alles an den Halter des Kfz, sofern die Kennzeichen klar erkennbar sind. Ist das Foto so schlecht, dass der Halter sich nicht erkennbar glaubt, dann kann er nachträglich Widerspruch (Achtung: es gilt eine Frist) einlegen. Dann muss er allerdings Angaben machen, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gesteuert hat. Tut er das nicht, kann die Behörde in Zukunft z.B. das Führen eines Fahrtenbuches (für eine gewisse Zeit) verfügen. Und dann gibt es noch Länder/Staaten, die kein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland haben. Entweder stellen diese dann den Bußgeldbescheid gar nicht zu (selten) oder wenn sie es tun und man zahlt nicht, haben diese Länder keine rechtlich sichere durchsetzbare Möglichkeit, das Bußgeld einzutreiben (immer). Diese Länder versuchen das oft trotzdem über teure Inkassofirmen, aber wenn man trotzdem nicht zahlt, gibt es keine Handhabe. Allerdings kann es sein, dass man irgendwann beim nächsten Grenzübertritt in diese Länder zur Kasse gebeten wird.
  17. Ich behaupte, dass optische Gesichtspunkte die Hauptrolle gespielt haben dürften. Was eine etwaige Dämmwirkung anbelangt, glaube ich nicht an einen großartigen Effekt bei Schilfmatten, wenn sie nur in diese Laschen locker mit Draht eingehängt waren. Vielleicht minimal. Anders wäre das, wenn das so gelöst gewesen wäre, wie von freibier geschrieben. Glaube eher, dass diese extra dafür abgebracht wurden, um die Schilfmatten oder andere Deckenverkleidungen zu befestigen und hat eher wohl nichts mit der Montage der Betonsteine zu tun. Und wenn ich mir das Foto so ansehe, so sind doch die Laschen in den Zwischenräumen der Betonsteine, dort wo diese aneinanderstoßen, auf irgendeine Art (nachträglich?) befestigt worden und scheinen ggf. nur eingehängt zu sein. Traue diesen Laschen keine große Tragkraft zu und wird a). von dem Material der Laschen selber und b). von der Befestigungsart der Lasche in den Zwischenräumen der Betonsteine abhängig sein. Häng doch mal probehalber ein fettes Schwein (Nachbar oder mich) an eine so eine Lasche. Wenn die Lasche hält, trägt diese mindestens 250 Kilo. Vielleicht mehr.
  18. So weit ich weiß und wenn entsprechende Anzeichen dafür sprechen (was vom Einzelfall abhängig ist), kann eine Person nach ihrem Verschwinden (und ohne dass es Lebenszeichen gab) nach einer angemessenen Zeit (ich meine ab einem halben Jahr und ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig) von den Angehörigen für "tot" erklärt werden. Danach können entsprechende Zahlungen eingestellt werden. Was z.B. Lohnfortzahlungen angeht, so zahlt der Arbeitgeber i.d.R. 6 Wochen weiter. Bei Verschwinden der Person (ohne dass eine Meldung an den AG erfolgte) und ohne dass nach polizeilichen Ermittlungen ein Fremdverschulden (Entführung o.ä.) vorliegt, könnte der AG die Lohnfortzahlung einstellen, da ja keine Arbeitsleistung mehr vorliegt. Gleiches wird dann wohl die Krankenkasse tun, die nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung übernommen hat, falls hier die Krankenkasse überhaupt die Lohnfortzahlung übernehmen muss, da ja keine ärztlich diagnostizierte Krankheit/Unfall existiert und i.d.F. auch keine Krankschreibung/AU-Meldung vorliegt. Daher wird wohl die Gehaltszahlung eingestellt werden. Und auch der Vermieter kann die Wohnung kündigen, wenn keine Mietzahlungen mehr eingehen (er entsprechend ausreichend oft und unter Fristsetzung gemahnt hat) und er keine Info mehr hat, wer sich konkret um die Wohnung und ihren Erhaltungszustand kümmert.
  19. Ich weiß es nicht. Ich denke, die Bälle sind aus Zelluloid und werden maschinell produziert, ggf. bei Erstellungsprozess das Zelluliod erwärmt/erhitzt und in die runde Form gepresst. Glaube nicht, dass sich ein Gas darin befindet bzw. gehe von ganz normaler Luft aus.
  20. Alle Fragen sind gestellt und beantwortet. Wir sind also nach 847 Seiten fertig. Ich dachte es mir von Anfang an, dass nach 847 Seiten Schluss sein muss. Allkos Questiones äres stelltius e answered. Wesos äres afti 847 Silatos ready. I pensolates di Beginning nachos 847 Silatos esta Finito. Das war Patagonisch.
  21. Man hat mir schon Kaskadenkupplung und jetzt auch noch den Miguel angedichtet. Natürlich bin ich eine gespaltene Persönlichkeit, aber für die beiden genannten Kandidaten reicht es nicht.
  22. Dauerhaft. Sicherungsverwahrung wurde aufgehoben und ich gelte als nicht mehr gefährlich.
  23. Kriecht ihr euch gegenseitig in den Clubman?
  24. Möglicherweise haben andere Anzahlungsopfer nicht diesen Weg gewählt, der doch i.d.R. etwas mehr Eindruck macht als bloße Email-Bombardements. Für 3.000 Euro wird es knapp im Puff. 2 Magnum-Flaschen Champagner und 2.000 Euro dürften schon mal weg sein. Wenn man dann noch ein paar lecker Schnittchen ordert, ein bißchen mit Cheryl und Cindy tanzt und dabei zwei Finger in beide Rosetten steckt, Olga die Pflaume rasiert und Ludmilla die Nippel krault, fehlen schon wieder 500 Euro. Dann wird es langsam eng, wenn man noch 2x anal und in 4 Mäuler spritzen will. Ach ja, allen frohe Weihnachten und besinnliche Tage ohne schmutziges Fickgeschwätz.
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