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Dirk Diggler

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  1. .... jo, das dann auch noch. Denke, der Topiceröffner ist wahrscheinlich eh schon völlig desillusioniert.
  2. Ob man jedes Mal einen neuen Schlauch nehmen sollte oder nicht, ist davon abhängig, wie der Zustand des alten Schlauch nach Inaugenscheinnahme noch ist, wie lange der letzte Reifenwechsel her ist (sind diverse und viele Jahre vergangen, ermüdet mit der Zeit das Material und ein Ersetzen des Schlauchs macht Sinn) und wie es um die Paranoia des jeweiligen Fahrers bestellt ist.
  3. Frag 10 Menschen nach ihren Vorlieben für bestimmte Schläuche und Du bekommst 15 Meinungen. Mann, rein mit dem verfickten Kautschuk, Luft rein und Ende. Fahren! Oder Schlauchlosfelgen verwenden, dann platzen keine Schläuche mehr. Mir persönlich sind diese fetten, hängenden "Schläuche" aus den Russ Meyer-Filmen am liebsten. Die mit den riesigen "Ventilen", die man zwischen Daumen und Zeigefinger nehmen und um 360 Grad drehen kann.
  4. Unabhängig davon, um welche der beiden Versionen es sich handelt, ist das Prozedere identisch. Dass der Topiceröffner schreibt "neu gekauft" kann aber muss nicht heißen, dass es sich um die untere der beiden Versionen handelt. Es wird viel geschrieben aber manchmal anders gemeint. Ich hoffe sehr, es handelt sich um die obere Version, denn die untere Version sollte in der Hölle (besser auf Erden) brennen.
  5. Bei einer zu mageren Bedüsung (in dem Fall Hauptdüse) verbrennt das Gemisch viel zu heiß und zu schnell. Dadurch wird der Motorlauf unruhig und ruppig. Und hier auch mal die Zündkerze checken, wie diese aussieht, auch wenn das nur einen sehr groben Anhaltswert bietet. Weiterhin würde bei einer (deutlich) zu mageren Bedüsung die Kiste nicht richtig ausdrehen und Du hättest ein Gefühl, wie wenn Dich z.B. ein unsichtbares Gummiband bremst. Wenn Du mal bei Vollgas den Choke ziehst (also öffnest) und deine Kiste beschleunigt dann, dann bist Du auf der Hauptdüse zu mager. Wie Scarface0710 schrieb, die HD immer nur in kleinen Schritten hinsichtlich der Größe verringern. Immer nur eine Düsengröße herunter gehen und testen. Wenn Du dann nur noch minimal zu fett bei der HD bist, dann ist das die richtige HD, die noch etwas Sicherheit auf der Straße bietet.
  6. Ja, die Hauptuntersuchung beim TÜV für importierte Fahrzeuge, die noch NIE in Deutschland zugelassen waren, ist ein sehr großes Problem. Und zwar, weil Du nicht einfach eine Hauptuntersuchung machen lassen kannst, sondern du musst ein sog. "Vollgutachten nach §21 StVZO" beim TÜV machen lassen. Diese Einzelabnahme ist sehr viel umfangreicher als die einfache Hauptuntersuchung und der TÜV prüft hierbei sehr genau. Und der TÜV wird sicherlich ein Datenblatt verlangen, was nachvollziehbar und offiziell die technischen Daten Deiner Sprint belegt, so dass der TÜV diese in das anzufertigende Gutachten übernehmen kann. Vollgutachten gemäß § 21 StVZO Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich! Hinweis: Es empfiehlt sich, bevor man die Sprint zum TÜV schiebt, sich mal kurz vorher mit einem dortigen TÜV-Prüfer zu unterhalten und dem Prüfer dein Vorhaben zu schildern. Dann wird der TÜV-Prüfer dir sagen, was alles im Vorfeld zu tun ist, damit Du dann später das Vollgutachten bestehst und nicht mehrmals wieder kommen musst, weil x oder y nicht o.k. ist oder fehlt. 1. Mit ziemlicher Sicherheit wird der TÜV Blinker an deinem Fahrzeug sehen wollen, wenn die Erstzulassung nach dem 01.01.1962 liegt und das Fahrzeug mehr als 125ccm Hubraum aufweisen sollte. Beides ist bei Deiner Sprint mit Sicherheit der Fall. 2. Weiterhin wird der TÜV ein Typenschild sehen wollen, was Du nachrüsten musst (Anmerk.: Das Schild gibt es blanko zu kaufen, lässt Du dann mit den Fahrzeugdaten gravieren und nietest dieses an die richtige Stelle an deine Sprint, oberhalb des Bremspedals). 3. Der TÜV wird die Fahrzeug-Identifikationsnummer (am Rahmen eingeschlagen) kontrollieren und diese muss mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer auf dem Typenschild übereinstimmen. Wenn technisch alles o.k. ist, den Vorschriften entspricht und das Fahrzeug straßenverkehrstauglich (Bremsen o.k., Licht funktioniert, Motor läuft, Fahrzeug schaltet und fährt etc.) ist, dann stellt der TÜV Dir ein schriftliches Gutachten aus. Mit diesem Gutachten gehst Du dann zu deiner Zulassungsstelle und kannst dann dein Fahrzeug zulassen. Bitte vorher informieren (bei der Zulassungstelle anrufen oder im Internet auf der Homepage der Zulassungsstelle nachlesen), was für die Zulassung deines Fahrzeuges für Unterlagen mit eingereicht werden müssen, wie ggf. einen Kaufvertrag der Dich als Eigentümer ausweist, das angesprochene TÜV-Gutachten, ggf. eine Bescheinigung des Kraftfahrzeugbundesamtes, dass dein Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist etc. So wie geschildert, ist das der einzig legale Weg, Deine Sprint in den deutschen Straßenverkehr zu bekommen. Auf die illegalen Möglichkeiten gehe ich hier nicht ein. Viel Erfolg!
  7. Wenn es die BGM sein sollen, würde ich mal beim SCK anrufen. Will nicht in meinen Kopf, warum Silentgummis, die für die Rally200-Ducati passen, nicht bei der Rally200-Femsa passen sollten. Ist mir nicht bekannt, dass an diesem Punkt ein Unterschied (vom Maß her) besteht.
  8. Ich denke, das liegt daran, dass der Stürmer immer auch in seinem zerdellten Kopf hat, dass der Schiedsrichter bei dem (unabsichtlichen) Zusammenprall für den Stürmer und auf Foul durch den Abwehrspieler entscheiden könnte und hofft so in der Folge auf einen Elfmeter für sein Team.
  9. Überlege ernsthaft, ob ich auf Arzthelfer umschule. Hab Bock auf Birkenstock und lackierte Fingernägel mit aufgeklebten Swarowski-Steinchen. Und ein Tresen-Monster bin ich auch. Hat jemand ne Praxis und würde mich anstellen?
  10. Zählt Womöglich der Einzige auf der Welt?
  11. Ja, männliche Hebammen respektive Geburtshelfer gibt es. Aber eben keine Arzthelferinnen. @Skawoogie Darüber nachgedacht habe ich und wenn ich die Antwort wüsste, hätte ich nicht gefragt.
  12. Warum findet man bei keiner Arztpraxis am Tresen einen männlichen Arzthelfer? Sind grundsätzlich und immer Arzthelferinnen. Wir haben doch sonst alles: männliche Friseure, männliche Hebammen, männliche Pfleger, männliche Nutten etc. Aber nie nie nie habe ich einen männlichen Arzthelfer gesehen.
  13. Das meinte ich natürlich im Sinne von "es ist menschlich" und kann natürlich passieren und ist auch schon jedem passiert. Das es nicht passieren sollte, ist klar.
  14. Da hätte der Herr Diggler kein Problem damit. Im Gegenteil. Wenn Aussicht auf die Peitsche besteht bzw. ein Grund vorliegt, dass Herr Diggler diese verdient hätte (wegen Gogglens), dann fordert Herr Diggler diese gerade und unbedingt für sich selber ein und fordert weiterhin unnachgiebige Strenge!
  15. Zu den Überwachungskameras: Es gibt diverse Tests dazu und bei den meisten, halbwegs vernünftigen Kameras, bei denen Du hinter auch etwas erkennen kannst, bist Du preislich in etwa bei 200 Euro (oder auch mehr). Zum Beispiel anbei dieser Test. https://www.vergleich.org/ueberwachungskamera/?gid=EAIaIQobChMIm-CZ44Hg3AIVGud3Ch0lGA04EAAYASAAEgLfGfD_BwE Zu grundsätzlichen Thematik: - Du darfst auf deinem privaten Grundstück filmen. Aber Du darfst die Aufnahmen von ggf. fremden Personen nicht ins Internet stellen oder sonst wie öffentlich zugänglich machen, auch nicht wenn die Personen zu sehen wären, die Dir die Blumensamen klauen! - Und Du darfst nur (!) Dein privates Grundstück filmen und nicht (versehentlich oder willentlich) womöglich auch (ganz oder teilweise) öffentliche Straßen, öffentliche Zufahren oder fremde Personen in diesen öffentlichen Bereichen! Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich die Anschaffung und der Aufwand einer Überwachungskamera inkl. Zubehör tatsächlich rechnet im Vergleich zu dem geklauten Blumensamen. Aber diese Rechnung unterliegt nicht ausschließlich nur monetären Gesichtspunkten, sondern ggf. spielt auch deine Wut und deine Wille Aufwand zu betreiben, auch eine Rolle. Ob es sich unter dem Strich lohnt oder nicht, ist folglich sehr individuell und musst Du selber für Dich entscheiden. Weiterhin frage ich mich, was Du tun willst, wenn Du nun tatsächlich eine Person filmst, die den Blumensamen klaut? Wenn es jemand ist, den Du nicht kennst, kannst Du Anzeige gegen Unbekannt stellen. => Du kannst davon ausgehen, dass in der Sache nichts herauskommen wird. Wenn Du Personen filmst, die den Blumensamen klauen und die Du kennst, dann kannst Du diese dreckigen Ratten drauf ansprechen oder ebenfalls Anzeige gegen die Elstern stellen. => Ob den Elstern in der Folge dann viel passiert, ist sehr unwahrscheinlich, aber vielleicht lassen die Personen es dann. Oder kacken Dir statt dessen nachts vor die Tür oder schleichen sich in dein Zimmer und kacken und pissen Dir in den offen Mund wenn Du schläfst. Ich würde auch erst mal ein Schild aufstellen und darauf schreiben: "Blumensamen-Diebesnutte! Nimm nicht noch einmal Blumensamen! Ich liege auf der Lauer! Schnappe ich Dich, mache ich aus deinen Eiern Blumenzwiebeln oder falls Du keine Eier hast, pflanze ich in deine Mösenspalte Mammutbäume! Pack Dich oder ich packe dich!" Natürlich musst Du dann auch auf der Lauer liegen sonst ist alles eine leere Drohung. Siehe auch zu diesem Thema "Der bewegte Mann" mit Til Schweiger und der Szene mit dem allmorgendlichen Diebstahl einer Zeitung.
  16. Dachte bisher immer Du freust Dich, wenn ich so richtig Amok laufen und wieder mal die Menschheit ausrotten will? Clint Eastwood liebe ich.
  17. In Ergänzung. Was mit "Piaggio" gelabelt ist, muss noch lange kein original Piaggio-Ersatzteil sein. Es gibt tolle Tüten und Plastikverpackungen mit Piaggio-Aufdrucken. Ruf in den jeweiligen Shops an, wenn Du sicher gehen willst. Sag, dass Du den besten Pickup haben willst, den der Shop hat und der für Deine Ape geeignet ist. Bestehe auf dem besten Pickup und sage, dass notfalls der Shop-Inhaber seinen Pickup aus seiner eigenen Ape ausbauen und Dir verkaufen soll. Sage, dass Du Willem Alexander bist. Beziehungsweise noch besser, sage dass Du Maxima heißt und sprich mit hoher Stimme.
  18. Der fettgedruckte Text lässt mich stark zittern und in meiner Seele eine massive Unruhe aufkommen, die stärker ist, wie wenn mich 28 Tyrannosaurus Rex verfolgen würden und ich nur ein Bein hätte. Wenn schon ein Verkäufer seinen eigenen Artikel als im weitesten Sinn (!) "Kernschrott" bezeichnet und zu einem anderen, besseren Artikel rät, dann würde ich so einen günstigen Artikel nicht mal mit der Kneifzange anfassen. Vorausgesetzt Du möchtest, dass der Pickup funktioniert bzw. lange funktioniert. Du kannst davon ausgehen, dass so ein günstiger Pickup von überschaubarer Qualität im fernen asiatischen Kontinent produziert wurde und nur einen einzigen Vorzug hat, nämlich billig (günstig) zu sein. Und günstig ist er Artikel in der Folge auch nicht, denn Du kaufst zweimal. Einmal Schrott und dann den guten Artikel. Tausche den Pickup um, falls noch möglich, gegen den hochwertigsten Pickup, den Du finden kannst und zahle die Differenz zu. Wenn Du nicht umtauschen kannst, dann schmeiß den "sehr günstig produzierten" und "aus überschaubarer Qualität bestehenden" Pickup in die nächste Mülltonne, schlage zuvor noch mal aus Wut mit einem Hammer darauf und kaufe dann den hochwertigsten Pickup, den Du finden kannst. Ich möchte wetten, dass deine Probleme mit Fehlzündungen und fehlender Gasannahme einzig und allein von diesem schlechten, günstigen, qualitätsmäßig überschaubaren Pickup kommen. Der ursprünglich mal verbaute Pickup war nach Jahren kaputt gegangen und Du hast den kaputten Pickup durch einen erneut kaputten Pickup ersetzt. Veel succes! Na klar kann es das. Jedes Teil, welches nicht einer Qualitätssicherung VOR Auslieferung unterliegt, kann fehlerhaft sein. Selbst mit Qualitätssicherung können einzelne Teile trotzdem defekt ausgeliefert werden.
  19. Oder dass die Thematik "Ozon" zwischenzeitlich auf der Aufmerksamkeitsskala hinter Co2 und Feinstaub zurückgefallen ist, aber nicht, weil weniger emittiert wird, sondern weil andere Dinge nun mehr Aufmerksamkeit genießen. Solange, bis wieder etwas Neues kommt und breitgetreten wird.
  20. Wenn Du den Bumsbunker-Laden verlassen hast, kannst Du ja immer noch, wenn es Dir ein Bedürfnis ist, den Kunden persönlich und dann privat eine Nachricht zukommen lassen, mit welcher Du ein paar nette und erklärende Worte an die langjährigen Kunden richtest.
  21. Auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung besteht für den Arbeitnehmer die vertragliche Nebenpflicht, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Hierunter sind Tatsachen zu verstehen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem vom Arbeitgeber bekundeten Willen aufgrund eines berechtigten (wirtschaftlichen) Interesses geheim gehalten werden sollen. Dies könnte in Deinem Fall, was die Kommunikation der Kündigung gegenüber dem Kunden betrifft, ggf. zutreffen. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts (so z.B. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 – 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 –, BVerfGE 115, S. 205-259; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 – I ZR 28/06 –, zitiert nach juris) ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende nicht offenkundige, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugängliche Tatsache, an deren Geheimhaltung der Unternehmensinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat und die nach -zumindest- erkennbarem Willen auch geheim bleiben soll. Die Verschwiegenheitspflicht besteht dann nicht mehr, wenn die Tatsache von jedermann ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung gebracht werden kann und also offenkundig ist. Ob dies in Deinem Fall zutrifft oder nicht, kann ich nicht sagen und ist ebenfalls einzelfallabhängig. Hinzu kommt in jedem Fall ein Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber. Natürlich kennt auch dieses Grenzen. Ein Rechtsanspruch auf ein Zeugnis besteht natürlich und habe ich nicht in Abrede gestellt. Aber in welchen Punkten das Zeugnis wie ausfällt, darauf hat der AG in einem gewissen Rahmen, sehr großen Einfluss. Ich habe im Laufe von nun 16 Jahren als Personal-/Einkaufsleiter keinen einzigen Fall erlebt, wo jemand vor einem Arbeitsgericht ein besseres Zeugnis durchgesetzt hat. Diese Fälle gibtces aber natürlich, aber sehr selten. Off-Topic: Ich meine das nicht böse und verstehe mich nicht falsch. Es ist sicher gut, dass Du gekündigt hast und das Unternehmen verlassen willst. Offensichtlich ist so viel vorgefallen, dass das Vetrauensverhältnis längst zerstört ist. Wahrscheinlich würden Dir keine (große) Nachteile erwachsen, wenn Du Deine Kündigung gegenüber den Kunden erwähnen würdest. Aber warum willst Du das unbedingt provozieren? Natürlich wäre es den Kunden gegenüber fair, aber ist letztlich Sache Deines AGs. Ich würde an Deiner Stelle das Arbeitsverhältnis professionell zu Ende bringen. Nimm ein vernünftiges Zeugnis mit, soweit Du das noch erzielen kannst und willst und verlasse den Laden, ohne "schmutzige Wäsche zu waschen und ohne dem Chef auf den Tisch zu kacken", auch wenn ich das ggf. nachvollziehen kann, wenn Du das wollen würdest. P.S. Ich muss zugeben, dass ich zum ersten Mal Teile des hier Geschriebenen zusätzlich zur vorhandenen Literatur auch gegoogelt habe, weil ich nicht über jede Literatur dazu verfüge. Daher die Peitsche für mich! Oder gerne noch härtere Strafen!
  22. Ich habe Deine Frage nach dem rechtlichen Hintergrund beantwortet und solltest Du ggf. bitte noch mal lesen. Was Du in Deinem letzten Post geschrieben und beispielhaft aufgeführt hast, ändert nichts an den rechtlichen Gegebenheiten. Zu was Du Dich - um Deine Ausdrucksweise zu verwenden - verpflichten lassen willst oder nicht, bleibt natürlich ganz Dir überlassen. Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der AG entscheidet, was er wie und wann und in welcher Form SEINEN Kunden mitteilt. Und natürlich kannst Du der Anweisung zuwider handeln, unter Inkaufnahme etwaiger Konsequenzen, wenn der AG diese folgen lassen will. Zum Beispiel willst Du wahrscheinlich noch ein vernünftiges Zeugnis. In Deinem Fall würde ich sinngemäß Folgendes den Kunden sagen, die Dich für weitere Projekte einplanen: "Ich kann Ihnen zu eventuellen weiteren Projektaktivitäten meine Person betreffend leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich direkt an Herrn/Frau xy, Geschäftsführer/in meiner Firma xyz." Alternativ würde ich mit Deinem AG besprechen, wie mit solchen Anfragen umzugehen ist. Deine Aussage, wie Du Dir ein vernünftiges Geschäftsgebahren und den Umgang in so einem Fall vorstellst, unterstütze ich voll und ganz.
  23. Der AG darf dies untersagen. Die Mitteilung der Kündigung eines Mitarbeiters beim Kunden ist keine (bzw. muss keine) triviale Angelegenheit sein und kann durchaus weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und die Kunden je nach Position, Aufgabe, Tätigkeit in einem/mehreren Kundenprojekten etc. des Mitarbeiters haben. Daher kommt es (in bestimmten Fällen) sehr auf die Form und den Inhalt der Mitteilung der Kündigung an und sollte zwingend zwischen AN und AG abgestimmt werden, da es sehr gut möglich ist, dass der AG bestimmte Anforderungen an die Mittelung gegenüber dem Kunden stellt. Und in letzter Konsequenz sind die Kunden nicht die Kunden des Mitarbeiters, sondern die Kunden des Unternehmens, bei dem der Mitarbeiter noch bis zu seinem letzten Arbeitstag tätig ist. Und das Unternehmen (der Chef/Geschäftsfüher/Vorstand) entscheidet, wie, wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Kunden informiert werden.
  24. Bist Du Dir sicher, dass a). die neu verbaute CDI in Ordnung ist und b). der neu verbaute Pickup auch in Ordnung ist? Das Knallen aus dem Auspuff werden Fehlzündungen sein. Ich würde mal den Widerstand des Pickups, den der CDI sowie den der Erregerspule auf der Zündgrundplatte durchmessen. Ebenfalls alle Kabel, die von der Zündgrundplatte weggehen auf Insolationsschäden oder Kabelbrüche checken. Messwerte für die CDI Messen zwischen Sollwert Toleranz Masse und Weiß 0,0 Ohm 0,0 Ohm Masse und Rot 0,5 kOhm 50 Ohm Masse und Grün 116 kOhm 3,0 kOhm Zündkabel und Weiß 4,2 kOhm 0,2 kOhm Zündkabel und Rot 4,6 kOhm 0,3 kOhm Zündkabel und Grün 120 kOhm 3,0 kOhm Achtung: Das Zündkabel selbst wird nicht mit gemessen. Zündkabel von der CDI abschrauben und direkt am Eingang messen. Messwerte für die Zündgrundplatte Messen zwischen Sollwert Toleranz Weiß und Rot 110 Ohm 5 Ohm Weiß und Grün 500 kOhm 20 Ohm Bei starker Abweichung Weiß/Rot ist der Pick-Up defekt; bei starker Abweichung von Weiß/Grün ist die Ladespule defekt. Was für eine CDI und Pickup hast Du gekauft? Billigen Schrott aus Pingpong?
  25. Bei 2000 - 4000 U/min (Standgas etwas hochdrehen!) auf 24° v.OT stellen, so dass dann bei ca. 7500-8000 U/min etwa 16°-17° v.OT anliegen. Anschließend, je nach dem wie die Kiste läuft, ggf. noch mal feinjustieren.
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