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Dirk Diggler

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  1. Das glaube ich. Ich meinte das eher im Zusammenhang mit Ansprüchen an einen tipp topp getrimmten College- oder Parkrasen in nahezu Golfplatzqualität, auf dem man auch nicht unbedingt Schafsköttel haben will.
  2. Grünzeugfresser kann man nur dort einsetzen, wo kein Anspruch an das spätere Aussehen des Rasens gestellt wird, denn Grünzeugfresser fressen zwar das Gras, aber mal da etwas kürzer, mal da etwas weniger kurz, mal reißen sie auch was kaputt und mal scheißen sie überall hin. Damit kann man prima einen Deich abweiden lassen oder eine Wiese, die später für einen Roller-Run, das Wacken-Festival genutzt wird. Wenn ich dagegen an die riesigen Rasenflächen in England in Parkanlagen, Schlössern und von Colleges denke (zig tausende, zehntausende oder sogar hundertausende von Quadratmetern, ggf. noch größer) und gleichzeitig den meist hervorragenden Zustand, das Aussehen und die Kürze des Rasens mit in Betracht ziehe, dann ist das nur mir ausreichend Personal mit Aufsitzrasenmäher (ab einer bestimmten Grundstücksgröße) zu schaffen. Z.B. fahren im Hyde-Park in London ständig auf Grünflächen Aufsitzrasenmäher herum, fallen jedoch gar nicht so auf, weil das gesamte Areal einfach unglaublich groß ist.
  3. Noch mal, die Ummeldung wird sehr wahrscheinlich kein Problem sein und die Zulassungsstelle (Landratsamt) wird dir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen, in welchem auch nichts in Sachen Blinker eingetragen wird. Das ist aber keineswegs gut! Zwar ist damit die Ummeldung sehr wahrscheinlich kein Problem, aber damit ist keineswegs das eigentliche Problem gelöst. Rechtlich gültig bei einer Kontrolle oder der nächsten HU sind ausschließlich deine Papiere (Fahrzeugschein) und was dort eingetragen ist und was nicht. Das Gutachten vom TÜV ("ohne Fahrtrichtungsanzeiger (Serie)" nützt Dir dabei nichts (nicht viel). Nächste HU-Untersuchung oder Verkehrskontrollen (falls es sich um Polizisten handelt die sich auskennen): Dein Fahrzeug ist hat >125ccm UND hat eine Erstzulassung nach 01.01.1962. D.h. dein Fahrzeug braucht eigentlich grundsätzlich Blinker und zwar ohne Wenn und Aber, außer in Deinen Papieren ist eingetragen, dass (sinngemäß) "keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind und dass dies ohne Auflagen oder ggf. mit Auflagen oder mit einer Ausnahmengenehmigung zulässig ist". Wenn das nicht eingetragen ist, heißt das nicht, dass mit deinen Blinkern alles o.k. ist. Das Abweichen von der Norm (den gesetzlichen Vorschriften und Regelungen) muss explizit in den Papieren eingetragen sein, also z.B. dass ein anderer Zylinder verbaut ist, ein anderer Auspuff verbaut ist oder dass keine Blinker vorhanden sind,, obwohl eigentlich welche vorhanden sein müssten etc. Du hast also aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten: 1. Ummelden ohne etwas zu sagen und es werden die Daten des alten Fahrzeugscheins sehr wahrscheinlich einfach in den neuen Fahrzeugschein übernommen. Alles wird sehr wahrscheinlich glatt gehen und du fährst anschließend ohne Austragung deiner Blinker herum, obwohl dein Fahrzeug eigentlich Blinker bräuchte. Risiko: Kann bei der nächsten HU und allen folgenden HUs oder bei Polizeikontrollen gut gehen, muss aber nicht. 2. Ummelden und darum bitten, dass das Gutachten des TÜVs mit dem Hinweis "ohne Fahrtrichtungsanzeiger (Serie)" entsprechend gewürdigt und die Feststellung aus dem Gutachten des TÜVs in den neuen Fahrzeugschein eingetragen wird. Begründung, dass dies offensichtlich beim Ausstellen des alten Fahrzeugscheins versehentlich vergessen wurde. Damit wärst du dann vollständig safe. Risiko: Es gibt bei der Ummeldung ggf. TamTam, Nachfragen, Probleme. Update: Ich lese gerade, dass das Gutachten nach §21 ca. 6 Jahre alt ist. Damit kannst Du das Ding eigentlich in die Tonne werfen, weil das ist viel zu alt. Da bleibt eigentlich nur Möglichkeit 1. Den Weg mit einem neuen Gutachten nach §21 würde ich nicht gehen, weil es könnte sein, dass dann der TÜV Probleme macht.
  4. Gut, sicherlich mag es auch Zulassungsstellen geben, die sich auch in diesen Fällen - selten mal - querstellen. So gesehen muss man die Behauptung nicht teilen und ich korrigiere meine Aussage dahingehend, "dass wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist und die Blinker korrekt in den Papieren ausgetragen wurden (Formulierung z.B. *Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeiger* *ohne besondere Auflagen* oder ggf. *zweiter Außenspiegel erforderlich*), dass dann die bloße Ummeldung des Fahrzeuges in den allermeisten Fällen kein Problem darstellt und die Zulassungsstellen das i.d.R. so in den neuen Fahrzeugschein übernehmen werden. Wenn dies auch kein Beleg dafür ist, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass Zulassungsstellen sich bei der bloßen Fahrzeug-Ummeldung nicht querstellen, so habe ich im Laufe von mehreren Jahren meine GP, mit in den Papieren ausgetragenen Blinkern, mehrfach aufgrund von Umzügen umgemeldet und das stellte nie ein Problem dar. Neuer Fahrzeugschein, neues Kennzeichen, zick zack, Ende.* *Natürlich spielte (!) ich zusätzlich bei den Zulassungsstellen den Mann von Welt, führte freundliche Konversation mit den Damen hinter dem Tresen der Zulassungsstelle, bedauerte ihre viele Arbeit, lobte die kurzen Wartezeiten etc. Kurz ich schleimte nicht zu viel und nicht zu wenig, hatte alle Unterlagen sauber und vollständig parat und erwähnte nicht, dass ich zwar Dr. Jekyll heiße, aber in meinem Mr. Hyde-Dasein ein ekelhafter, fieser, etwas zu dicker, sexuell pervertierter, kuttentragender Rollerfahrer bin, der sich manchmal und öfter bis zur Besinnungslosigkeit betrinkt und dann nicht selten aus dem Rahmen fällt.
  5. Wenn das Fahrzeug (die GL) in Deutschland zugelassen ist und die Blinker korrekt in den Papieren ausgetragen wurden (Formulierung z.B. *Fahrzeug ohne Fahrtrichtungsanzeiger* *ohne besondere Auflagen* oder ggf. *zweiter Außenspiegel erforderlich*), dann stellt die bloße Ummeldung des Fahrzeuges kein Problem dar und die Zulassungsstellen werden das so in den neuen Fahrzeugschein so übernehmen. Anders kann es aussehen, wenn es sich um die Erstzulassung eines Fahrzeuges ohne Blinker (Annahme: Vollgutachten nach §21 liegt vor und bestätigt, dass das Fahrzeug keine Blinker hat) oder um die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, was mal Blinker hatte, aber nun ohne Blinker wieder zugelassen werden soll (Annahme: Vollgutachten nach §21 liegt vor bestätigt, dass das Fahrzeug keine Blinker hat) handelt. In beiden Fällen können (müssen aber nicht) die jeweiligen Zulassungsstellen (differiert von Kreis zu Kreis) den Empfehlungen des TÜVs in dem Vollgutachten folgen oder auch nicht. In der Regel tun das jedoch die Zulassungsstellen, eine Garantie gibt es nicht. Leider werden solche Vollgutachten nach §21, die bestätigen, dass das Fahrzeug keine Blinker hat (mit oder ohne Auflagen), heutzutage nur noch höchst selten ausgestellt. Ein Vollgutachten nach §21 hat dann noch Gültigkeit, wenn dieses nicht vor weiß Gott wie langer Zeit erstellt wurde und dann jetzt erst erstmalig vorgelegt wird. So weit ich weiß haben Vollgutachten nach §21 eine Gültigkeit von 1,5 Jahren ab Ausstellungsdatum, wobei aber auch hier die Zulassungsstellen davon abweichen und ggf. auch einen etwas längeren Zeitraum akzeptieren können. Vorgehen kann je nach Zulassungsstelle individuell etwas unterschiedlich sein.
  6. Man hätte wohl den Kabelbaum der Rally umfriemeln können, so dass es mit der PX-Zündung gepasst hätte, wenn man Ahnung und die Muße dafür gehabt hätte. Beides hatte ich nicht. Hinzu kam, dass der alte Kabelbaum von 1974 fürchterliche Kabel mit kleinen Querschnitten hatte, vieles schon da zusammen geschustert war und Kabel mit Farbe A schon an andere Kabel mit Farbe B drangelötet etc. Mit Hilfe wurde ein ganz neuer, viel einfacherer Kabelbaum selber "gestrickt" und alles angeschlossen. Oder halt einen passenden Kabelbaum kaufen. P.S. Alles läuft und lief auch schon vor dem Umbau ohne Batterie. Hella-Lenkerendenblinker sind verbaut und funktionieren tipp topp ohne Batterie. Ich würde die Batterie rausschmeißen. Der Sinn von Batterien erschließt sich mir bei einem 08/15-Srandardroller ohne Schnickschnack nicht wirklich. Einziger Vorteil ist, dass das Licht, Hupe und Blinker auch bei nicht laufendem Motor funktionieren, aber das interessiert niemanden. Ansonsten verursacht die Batterie nur Wartungsaufwand.
  7. Sorry, war natürlich Mikuni. 43. Keihin ab Werk: HD 180 ND 52
  8. Standardbedüsung: Hauptdüse: 420-460 Leerlaufdüse: 42,5 Nadelhöhe: 4. Clip von oben Gemischregulierschraube: 1/2 Umdrehung raus
  9. Mir nicht bekannt, außer einer Seite im SCK-Katalog bei den Vergasern. Dort sind verschiedene Zylindertypen in Kombi mit verschiedenen Vergasern aufgeführt und dazu dann die jeweils ungefähr passenden HD-Größen, ND-Größen, Nadel-Typen. Das alles sind aber nur sehr grobe Anhaltswerte. Fahre das gleiche Setup nur mit 28. Keihin mit Membran. Zündzeitpunkt bei mir auf 19° v. OT.
  10. Hab ich vor ein paar Jahren auch an meiner Rally 200, ital. 1. Serie Femsa gemacht. Umbau auf 12V-PX-Zündung, also Ducati-CDI und Spannungsregler, Kabelbaum (der alte von 1974 war Schrott), PX-Kurbelwelle, PX-Zündgrundplatte, PX-Polrad (die drei letztgenannten Teile waren alle gebraucht und damit günstig). Passte alles, außer dass für die Passung der Zündgrundplatte minimal (!) beigegangen werden musste. Mir ging es bei der Aktion nur darum, endlich 12Volt zu haben und um den günstigeren Austausch bei Defekten z.B. die CDI betreffend, die deutlich günstiger ist als die Nachbau-Femsas. Auspuff (PX-Standard) und Vergaser (Si 24) blieben. Damit blieb rein optisch alles "original", bis auf die sichtbare CDI und den Spannungsregler. Wer mehr Leistung will, kann natürlich zu einer anderen Kurbelwelle und einem anderen Zylinder greifen.
  11. So, ich habe jetzt mal einen Tisch für unseren Stammtisch im Gasthof "Zum Adler" Leonhardstr. 29 78333 Stockach-Wahlwies am Freitag, 16.02.2018, 20:00 Uhr reserviert.
  12. Zufällig weiß ich das, weil ich kürzlich einen sehr interessanten Bericht zur Pest gelesen habe und da wurde auch diese Redewendung erwähnt. Bei den verschiedenen Pestepidemien in Europa bekamen viele Pestkranke kurz vor Eintreten des Todes am ganzen Körper schwarze Flecken. "Sich schwarz zu ärgern" heißt im Prinzip, "sich bis in den Tod zu ärgern", also "sich sehr lange zu ärgern".
  13. Ich hab noch nie einen Custom-Roller gebaut und auf ne CS geschoben. Aber bei mir zuhause stehen zig Pokale für 1. Plätze und in allen möglichen Kategorien. Lass ich bei www.geil-dich-an-Pokalen-auf.ro (die Endung "ro" der Internetadresse steht für Romania) anfertigen und überreiche ich mir jährlich ein bis zwei Mal.
  14. Ohne auf die Frage en Detail einzugehen, nur kurz was dazu. Geregelt ist das, wie schon von Beo geschrieben. Aber das differiert je nach Tätigkeit. Und einfach die Arbeit niederlegen und nach Hause gehen darf man nicht, denn wie so oft muss man erst mal reklamieren, am besten schriftlich und am besten mehrfach, damit ausreichend belegt ist, dass da nicht nur einmalig 19° herrschten, wo es hätten 20° sein müssen. Und dann muss man Zeit geben, damit die Zustände abgestellt und Maßnahmen eingeleitet werden können (je nach dem). Und wie immer kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Dieser liegt sicher sehr anders, wenn sich in einem Fall im Zimmer bereits innen seit Tagen/Wochen am Fenster Eis gebildet hat, der Atem kondensiert und man aufgrund der Kälte bereits Erfrierungen hat oder in einem anderen Fall eigentlich 20° herrschen müssten, aber weil seit gestern die automatischen Rollos defekt sind, nun 22° anliegen.
  15. Na also, das war der Grund. Klar haben die das bemerkt. Korrektur auf der CS Köln
  16. Dein Engel hat völlig recht. Was richtig Style hat, ist unter der Woche richtig einen reinzukloppen und dann mit Restgas am nächsten Morgen in den Job zu wackeln, kaum die linke Maustaste gedrückt zu bekommen und mit der Birne dann auf die Tastatur zu schreddern. Also ich kann am 09.02. oder am 16.02. oder auch unter der Woche, wenn ich das rechtzeitig weiß.
  17. Ergebnisse bzw. Platzierungen bei Customshows sind doch immer höchst subjektive Entscheidungen einer Jury. Damit will ich nicht sagen "beliebige" Entscheidungen. In irgendeiner Form Mühe geben tut sich eine Jury i.d.R. immer, unterstelle ich mal. Wenn man einen Pokal gewinnt, heißt das erst mal nur, man hat von einer wie auch immer besetzten Jury ein bestimmtes Votum bekommen. Mehr sagt das nicht aus und auch nicht weniger. Manchmal bestehend Jurys aus vollgesoffenen Raketen, manchmal aus Nobelpreisträgern und meist aus Typen irgendwo dazwischen. Am Ende zählt doch nur, ob man die Karre selber endgeil findet und am besten findet man sich selber auch noch endgeil.
  18. So ein Ding unterm Rock zu tragen, ist ja wirklich wie ein Miederhöschen bis zum Bauchnabel vonner Omma auftragen, wenn man nach dem Italiener noch "auf einen Kaffee" beim Bachelor rauf kommen möchte. Das geht ja gar nicht. Nur mal angenommen, man nimmt aufm Run die Seitenhaube ab, weil man vor versammelter Mannschaft auf der Bierbank servieren muss und dann kommt dieses Scheidenkondom zum Vorschein. Damit ist man auf Jahre sozial geächtet und erledigt.
  19. Am 09.02 wie am 16.02.2018 könnte jeweils.
  20. Dirk Diggler

    Hauskauf...

    Ich denke, Intension CDI war nicht das von ihm dargestellte Rechenexempel für diejenigen, die sowieso rechnen können. Aber es gibt unzählige Menschen, die sich einen Käse für ihren Kredit interessieren (und zwar bereits vor und auch nach Abschluss des Darlehensvertrages) und die sich von vermeintlich niedrigen Zinsen "blenden" lassen, nicht das Verhältnis während der Kreditlaufzeit von Zins und Tilgung kapieren (Annuitätendarlehen), die nicht genau oder gar nicht wissen, wann sie mit dem Darlehen fertig sind, ob dann noch eine Restschuld steht oder nicht, die sich ggf. um Anschlussfinanzierungen keine Gedanken machen, die Sondertilgungen während der Laufzeit für obsolet halten, die weiter die 1% Tilgung während der Kreditlaufzeit verwenden, weil die Zinsen niedrig sind und die Zinsbindung lange gewählt wurde und man eine möglichst niedrige Rate/pro Monat haben will um sich weiterhin viel Konsum leisten zu können etc. Vielleicht wollte CDI für diese Menschen einen Beitrag schreiben und noch mal verdeutlichen, wie sich alles verhält.
  21. Dirk Diggler

    Hauskauf...

    Ich habe schon auf diversen Schrebergartengrundstücken solche Erdkeller gesehen und mich von deren Kühlwirkung überzeugen dürfen. Nahezu ausnahmslos wurden diese Erdlöcher (i.d.R. 1-2 Meter tief und meist mit Holz oder in seltenen Fällen mit Beton ausgeschalt) mit entsprechender Klappe/Falltür dazu verwendet, um auf dem Gartengrundstück - in Ermangelung von Strom und damit Kühlschränken- Bierkästen zu kühlen. Ich war überrascht, wie gut das funktioniert, wenn man den Bierkasten lange genug vor dem Saufen in dem Erdloch deponiert (1/2 - 1 Tag im Voraus). Denke auch Gemüse wie Kartoffeln o.ä. kann dort eine Zeit lang kühl gelagert werden. Eiskalt ist es natürlich nicht in dem Loch, aber in Abhängigkeit von der Außentemperatur zumindest einigermaßen kühl. Falls der Erdkeller auch im Winter genutzt werden sollte, hat dieser natürlich zusätzlich die Eigenschaft, dass er - vorausgesetzt er ist tief genug - die eingelagerten Waren nicht gefrieren lässt. Falls man jedoch zu tief gräbt und sich dem Erdmittelpunkt auf bedrohliche Weise nähert, schmilzen einem Snickers, Mars und auch Raider fies in der Tasche und das auch noch relativ zügig. Also Vorsicht und mit Köpfchen graben.
  22. Du meinst, ihren Kunden machen es die Professionellen gut, aber bei sich selber eher lausig? Könnte was dran sein.
  23. Mir ist das durchaus sehr sympathisch und ist sehr menschlich.
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