-
Gesamte Inhalte
10.010 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
-
Tagessiege
62
Inhaltstyp
Profile
Forum
Kalender
Shop
Articles
Alle Inhalte von Dirk Diggler
-
Vorher bringe ich mich lieber um.
-
Glaube ist selten frei von zeitweisen Zweifeln. Manches was auf dieser Scheibe geschieht, klingt nicht glaubwürdig für denjenigen, der es nicht selbst erlebt und erfahren hat. Und trotzdem ist es wahr und real.
-
So ist es. Ich konnte das Foto eines Reptilopoden ergattern. Sie sind furchterregend und können sich mit Anstrengung auch so verwandeln, dass sie menschliche Züge annehmen und dann in der Masse der Menschen nicht (immer) auffallen. Was bleibt ist ihre immer leicht grünlich gefärbte Haut, die aber den meisten Menschen entgeht, wenn sie in humanoide Wesen verwandelte Reptilopoden sehen. Sie ernähren sich von Fischen und Garnelen.............................................. P.S. Falls jemand fragt, wie ich das Foto eines Reptilopoden aufgenommen habe, hierzu Folgendes: Ich schwamm durch das Meer bis ganz an den Rand der Scheibenerde, zog mich mit schrecklicher Kraftanstrengung am umgebördelten Rand unserer Scheibenerde empor, so dass mein Oberkörper auf dem Rand zum Liegen kam, beugte mich dann mit dem Oberkörper herunter und konnte dann mit dem Kopf auf den unteren Teil unserer Scheibenerde blicken. Dort stierte mich ein Reptilopode an, den ich dann mit meiner wasserdichten Kamera (Minolta) sofort fotografierte. Dann schwang ich meinen Oberkörper wieder empor (das Blut war mir bereits stark in den Kopf gestiegen), ließ mich vom Rand unserer Scheibenerde wieder ins Meer fallen und schwamm die gesamte Strecke (ohne Anzuhalten) wieder bis an Land zurück.
-
Jeder Depp weiß, dass die Erde eine Scheibe ist. Zu den Rädern hin wird die Scheibe, die ansonsten wie ein Diskus geformt ist, immer flacher, denn da ist überall Meer. Das Meer kann jedoch nicht am Rand der Scheibe abfließen, weil die Scheibe an den Ränder aufgebördelt ist.
-
Nein, das darf der AG nicht grundsätzlich. Es mag jedoch eventuell ganz wenige Arbeitsstätten geben, bei denen es ggf. aus Sicherheitsgründen nötig sein könnte, das Betriebsgelände während der Arbeitszeit nicht zu verlassen. Das muss dann der AG entsprechend begründen und kann dies dann auch in diesen seltenen Fällen hoffentlich. Das mit dem Hängen der Jacke über einen Stuhl ist ebenfalls nicht vorzuschreiben. Aber auch hier mag es Ausnahmen geben, wo es sich z.B. um eine fette Daunenjacke oder einen dicken Wintermantel handelt UND der Arbeitsplatz direkt im Sicht-/Aufenthaltsbereich von Kunden (wie z.B. in einer Bank) liegt und der AN als z.B. Kundenberater direkt mit Kunden zu tun hat. Da sollte es selbstverständlich sein, dass der Kundenberater dieser Bank auf ein entsprechendes Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes und seines eigenen Äußern achtet. Bei den meisten dieser Fragen gibt es selten die Antwort, "dass etwas grundsätzlich verboten/erlaubt ist", sondern es kommt i.d.R. auf den konkreten Fall, die konkreten Umstände, das konkrete Umfeld, die konkreten Bedingungen und die konkrete Begründung etc. an. Selbst das Bumsen am Arbeitsplatz kann erlaubt sein, wenn es sich um einen Puff handelt.
-
Wie schon geschrieben wurde, kann die Firma das auf ihren eigenen Parkplätzen vorschreiben. Was jedoch eine regelrechte Abmahnung bei Nichteinhaltung angeht, die dann Eingang in die Personalakte finden würde, halte ich so eine schriftlichte Abmahnung für ggf. arbeitsrechtlich angreifbar. Wobei immer die Frage ist, ob das Vorgehen gegen so eine eventuelle Abmahnung am Ende dem AN zuträglich wäre.
-
Hatte kürzlich im Bekanntenkreis auch einen tollen Fall. Ein Flüchtling, der aus humanitären Gründen in D aufgenommen wurde, verursachte widerrechtlich auf dem Bürgersteig fahrend einen Unfall mit einem Fahrrad. Er fuhr auf ein am Straßenrand vorschriftsmäßig geparktes Auto auf, knallte gegen den Kotflügel und legte sich dann auf die Motorhaube. Schaden ca. 3.500 Euro Der Geschädigte blieb komplett auf seinen Kosten sitzen, da der Flüchtling keine Haftpflichtversicherung oder sonstige Versicherung hatte und auch die Bundesrepublik Deutschland (mit ihren Institutionen und Behörden) in solchen Fällen NICHT einspringt. Der Klageweg war erfolglos.
-
- Ich bin Skawoogie - Das Fahrzeug des Unfallverursachers, der auf das Stauende auffuhr, war nicht versichert.
-
Ich auch und noch dazu weiß man ja nicht, wie es sich genau verhält und ob hier nicht doch ein Wechselkennzeichnen ganz legal im Spiel ist.
-
Ah o.k. Das wusste ich nicht, dass es diese Begrenzung gibt. Gut für denjenigen, der eine solche Obliegenheitsverletzung begeht.
-
Wenn jemand mit einer 50er mit nicht eingetragenen z.B. (Zitat) "132ccm AlugedrehtFranz" einen Unfall baut und es wird nachträglich festgestellt, dass ein nicht eingetragener "132ccm AlugedrehtFranz" verbaut war, dann hat der Fahrer der 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ein heftiges Problem. Zur strafrechtlichen Seite: 1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (in dem Fall 50er mit 132ccm AlugedrehtFranz ohne Eintragung) ist erloschen. 2. Wenn der vorhandene Führerschein nur das Führen eines 50ccm-Fahrzeuges gestatten würde, käme noch der Straftatbestand "Fahren ohne gültigen Führerschein" hinzu. => In Summe also Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne gültigen Führerschein. => Für beide Tatbestände sieht es schon mal rein strafrechtlich ziemlich "zappenduster" für den Fahrer aus. Weiterhin kommt nun noch die versicherungstechnische Seite und die Haftungsfragen: Wenn der Fahrer des 50er mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend der Unfallverursacher ist, dann zahlt seine Versicherung den Schaden des Unfallgegeners, aber nimmt garantiert den Fahrer des 50ers nachträglich in Regress. Das kann sehr sehr teuer werden, nicht zuletzt, wenn zu dem Blechschaden ggf. auch noch ein Personenschaden beim Umfallgegner (mit womöglich heftigen gesundheitlichen Auswirkungen wie Querschnittslähmung o.ä.) dazu kommt. => Dann zahlt der Unfallverursacher unter Umständen sein Leben lang. Wenn der Fahrer des 50ers mit nicht eingetragenem Franz und ggf. ohne Führerschein fahrend nicht der Unfallverursacher ist, kann es trotzdem sein, dass er eine Teilschuld (unterschiedlicher prozentualer Anteil) an dem Unfall bekommt, wenn ggf. gutachterlich nachgewiesen werden könnte, dass eine Unfallvermeidung oder die Reduzierung der Schwere des Unfalls möglich gewesen wäre, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls den Vorschriften entsprochen und die Betriebserlaubnis nicht erloschen gewesen wäre. Auch hier würde die Versicherung des Fahrers des 50ers die Teilschuld bezahlen, aber den Fahrer nachträglich in Regress nehmen. => Auch das kann für den Fahrer des 50ers mit Teilschuld noch sehr teuer werden und steht in Abhängigkeit der Schadenshöhe und den Schadenauswirkungen. Natürlich liegt jeder Einzelfall individuell anders und muss entsprechend betrachtet werden. In jedem Fall sollte man hier einen Anwalt (Verkehrsrechtspezialist) zu Rate ziehen.
-
Gibt es seit ca. 5 Jahren und heißt Wechselkennzeichen. Geht aber "nur" für zwei Autos oder für zwei Motorräder, die dann mit dem selben Kennzeichen betrieben werden dürfen.
-
Mögliche Ursachen: Onkel neigt zum Fettansatz, weil er z.B. eine entsprechende genetische Veranlagung dazu hat und die beiden Nachbarn ggf. nicht (so sehr). Onkel neigt mehr zum Fettansatz als die Nachbarn, weil Onkel keinerlei Sport macht bzw. sich nicht ausreichend bewegt und im Gegensatz dazu die beiden Nachbarn Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil er ggf. zum halben Kasten Bier auch noch 18 Brote mit Leberwurst sowie Chips und Schokolade wegknallt und im Gegensatz dazu die beiden Nachbarn Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil Onkel ggf. älter als die beiden Nachbarn ist und sein individueller Grundumsatz (durchschnittlicher Kalorienbedarf pro Tag) sich bereits in höherem Maße reduziert hat, als der seiner ggf. jüngeren Nachbarn, aber Onkelchen genauso viel säuft und reinschaufelt wie er es auch schon früher getan hat. Onkel neigt mehr zum Fettansatz, weil Onkel z.B. eine Drüsenerkrankung oder eine sonstige Erkrankung hat, die Fettleibigkeit begünstigt. Onkel frisst ggf. Medikamente, die zu übermäßigen Wassereinlagerungen führen können. Onkel ist eigentlich ein Auerochse und sieht nur aus wie Onkel. => ggf. alles in Kombination Gerechtigkeit auf Erden zu Lebzeiten gibt es nicht. Dafür wird alleine Gottvater im Himmel sorgen, wenn du seiner angesichtig werden und ihn schauen solltest und er deine Lebensbilanz zieht. Dann wirst Du Gerechtigkeit erfahren! Und nun, auf die Knie, sündiges Vieh! (das reimt sich ja toll)
-
hat wer bilder von 2.serie berten mit spochtsitz?
Dirk Diggler antwortete auf gravedigger's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Gib Bilda her! -
Assburn, Deine Lambretta ist mega geil, ich hab knochenhart und bin gespannt auf das Ding auf der CS in Köln 2018. Je länger ich das Topic verfolge und mir die Bilder reinwichse, desto mehr Gefallen habe ich auch an deiner Werkstatt gefunden. Dieser Herd mit Backofen und oben drauf ne Standbohrmaschine und anderes Zeugs, die von der Deutschen Post entwendeten gelben Briefboxen, der wie zufällig hindrapierte Kasten Flensburger (sicherlich leer?) und eine Ratsherren-Kiste ohne Flaschen, der Sicherheit vermittelnde Feuerlöscher, halb fertig gestellte Vespen unter senfgelben Decken mit Fransenborte, ein grünes Chippendale-Ledersofa, zwei Gasflaschen neben dran etc. Das ist macht das gesamte Projekt noch geiler! Falls Du dich mit dem Gedanken trägst, deine Lambretta GP 500 Z stilecht mit den genannten Accessoires auf der CS in Köln 2018 wirkungsvoll zu präsentieren, würde ich gerne beim Aufbau des Displays zur Hand gehen/helfen und Sofa, Gasflaschen, Bierkisten, Decken mit Fransen und Feuerlöscher so um deine Lambretta herum aufbauen, dass alles richtig stimmig ist.
-
Ich habe sehr oft eine Fahne, die sich meist gewaschen hat. Der Fahne geht in aller Regel exzessiver, missbräuchlicher Alkoholkonsum bis zum Delirium voraus. "Flagge zeigen" ist dagegen etwas ganz anderes und so ähnlich wie "Farbe bekennen" und hat etwas mit Haltung zu tun, die man jedoch meist verliert, wenn man eine Fahne hat.
-
LAMBRETTA CLUB DEUTSCHLAND
Dirk Diggler antwortete auf sukram's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Tut mir leid, bin erst wieder im Frühjahr an der salzigen See und dann an der Ostsee. Wünsche Euch viel Spaß und grüßt mir Olivia Jones. P.S. Vielen Dank. Habe gestern auch die Weihnachtspost vom Club erhalten. -
LAMBRETTA CLUB DEUTSCHLAND
Dirk Diggler antwortete auf sukram's Thema in Lambretta LI, GP, SX, TV etc.
Wenn man nicht zu den Leckschwestern und Club-Fistern gehört, so wie Du, ich und ggf. noch andere, dann erhält man nichts. Vielleicht ist aber auch nur die Post langsam. Ich wohne z.B. ja ziemlich abseits jeglicher Zivilisation. -
Puh, das ist ein bißchen ein Blick in die Glaskugel. Ich würde vorsichtig sagen "ja" und das bleibt ggf. in einem reinen Wohngebiet weitesgehend so wie mal festgelegt. Aber wie oben schon ausgeführt, ist nichts grundsätzlich und verlässlich für die Ewigkeit.
-
Extrem pauschale Frage und kann mit "ja und kommt darauf an" beantwortet werden. Ja. Das ist sehr vom Baurechtsamt und später von der Gemeinde abhängig, wie penibel und akkurat diese agieren. Ich weiß von diversen Verstößen in unserer Gemeinde gegen Baugrenzen/Firsthöhen, nachträgliche Errichtung von Bauten (ohne Genehmigung) etc. Auch hier gab/gibt es in der Folge ganz unterschiedliche Maßnahmen. Viele dieser Verstöße gingen jahrelang gut, denn keiner merkte/kontrollierte es. Dann stritten sich zwei Anwohner und der einen zeigte den anderen an, weil dieser gegen Bauvorschriften verstoßen habe. Die Behörde ist verpflichtet, der Sache nachzugehen. In manchen Fällen waren nur Bußgelder zu zahlen (Errichtung eines Carports ohne Bauantrag) und das Bauwerk konnte so stehen bleiben. In anderen Fällen mussten bereits aufgestellte Mauern, die nicht den korrekten Abstand zu Straße hatten, aufwändig vom Bauherrn versetzt werden. Das kostete in einem Fall gut 25.000 Euro. In einem anderen Fall kam es in aller letzter Instanz zum Rückbau (Abriß) des Bauwerks. Was konkret Baugrenzen/Firsthöhen angeht, sind die Behörden i.d.R. in Wohngebieten (Gewerbegebieten und Mischgebieten weiß ich nicht) sehr streng. Und ist ja auch nötig, denn die Einhaltung von Baugrenzen ist aus einer Vielzahl von Gründen nötig und auch die Einhaltung von Firsthöhen, denn sonst baut der eine 1 1/2-geschossig und der nächste baut 18-geschossig. Meist wollen die Gemeinden, speziell in Wohngebieten, ein einigermaßen geschlossenes "Bild" der Häuser in einem Wohngebiet erreichen. Achtung: In einem Mischgebiet (Wohn-/Gewerbegebiet) oder in einem reinen Gewerbegebiet kann das schon wieder ganz anders aussehen! Zu deinem konkreten Fall und ich kann mir denken, was der Hintergrund deiner Frage ist. Vorab Grundsätzliches: Ein Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest. Und es gibt auch noch einen sog. Flächennutzungsplan. Ein Bebauungsplan schafft eine gewisse Rechtsicherheit für den Bürger, aber es heißt nicht, dass so ein Bebauungsplan "für alle Zeit und Ewigkeit in Stein gemeißelt" und unabänderlich ist. Ein Bebauungsplan kann geändert oder ergänzt oder auch aufgehoben werden, wenn bestimmte Sachverhalte, neue Entwicklung/neue Einflussfaktoren, berechtigte Einwände von Bürgern o. ä. dafür sprechen und in der Folge das förmliche Verfahren zur Änderung, Ergänzung, Aufhebung eingehalten und in der Folge das Ganze entsprechend beschlossen wurde. Soweit ich weiß, tut das der Gemeinderat mit dem Bürgermeister. Es gibt Bauvorschriften, die, wenn man eine Ausnahme genehmigt haben will, statt mit einem "einfachen" mit einem "qualifizierten" Bauantrag beantragt werden können. Ob dem dann statt gegeben wird, ist eine andere Sache. Wenn ja, dann kostet der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr, als der einfache und dauert auch deutlich länger. Wir mussten seinerzeit einen qualifizierten Bauantrag für unser Bauvorhaben stellen. Beispiel: 1. Ein Bauherr will ein Haus mit Pultdach. Das Pultdach ist in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Satteldach" und "Walmdach". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, ein Pultdach genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht. => hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt. 2. Ein Bauherr will Rasenpflastersteine. Die Rasenpflastersteine sind in den Bauvorschriften nicht aufgeführt und da steht nur "Pflastersteine", "Kies", "Schotter" und "Mösenfröhlich". Man kann dann mit einem qualifizierten Bauantrag versuchen, die Rasenpflastersteine genehmigt zu bekommen. Das kann klappen, muss aber nicht, aber klappt sehr wahrscheinlich.=> hat ein Bauherr bei uns im Ort durchgesetzt. => Die Bauvorschriften sind von der Gemeinde entsprechend geändert worden und nun sind Pultdächer und Rasenpflastersteine explizit als mögliche Varianten in die Bauvorschriften aufgenommen worden. => das alles ist sehr von der Gemeinde, den jeweiligen Bauvorschriften, ggf. dem Baurechtsamt, den handelnden Personen, dem Ermessenspielraum der handelnden Personen, dem guten Willen der handelnden Personen, Argumenten dafür und dagegen etc. pp. abhängig und kann in kaum einem Fall 1:1 auf eine andere Gemeinde (und die dortigen Gegebenheiten, Vorschriften, handelnden Personen etc. pp.) übertragen werden! => Bürger können ihre Bedenken, Einwände selbstverständlich vorbringen (am besten schriftlich) und die Gemeinde muss Stellung dazu nehmen. Einfach mit der Zahlung von Geld eine Änderung, Ergänzung, Aufhebung eines Bebauungsplans herbeizuführen, geht natürlich legal nicht. Kann schon und dafür gibt es in verschiedenen Orten auch Beispiele. Ansonsten siehe dazu oben zum Thema "Grundsätzliches". In unserer Gemeinde/Ort war/ist das so. Wir durften unser Haus nicht einfach stellen wie wir wollten, sondern es gab eine Vorschrift, wie das Haus auszurichten ist. Davon wollten wir abweichen und unser Haus um 90° drehen. Eigentlich möglich waren nur180° nach links wie rechts. Auch diese Ausnahme musste in Form eines qualifizierten Bauantrages beantragt werden und wurde zum Glück genehmigt. Wie erwähnt kostete der qualifizierte Bauantrag deutlich mehr als der einfache und dauert oft viele Monate bis zu Entscheidung und Erteilung des Roten Punktes. Baugrenzen gibt es natürlich auch und sind bei uns so geregelt: 50cm Abstand bei Errichtung eines Bauwerkes (Zaun, Mauer, Gebäude etc.) zur Grundstückgrenze hin. Gleichzeitig spielt noch eine Rolle, wie hoch das zu errichtende Bauwerk ist. Ja, wenn die Gemeinde zuvor den Bebauungsplan und/oder Flächennutzungsplan ändert/ergänzt. Das tut eine Gemeinde nicht einfach so, sondern dafür müssen bestimmte Gründe vorliegen, die eine Gemeinde dazu veranlassen, das zu tun. Machen kann eine Gemeinde so etwas unter Einhaltung der nötigen Verfahren (kenne ich nicht im Einzelnen) und unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften selbstverständlich. Ist bei uns kürzlich passiert. Hier wurde ein Grünstreifen, der im Bebauungsplan als "Grünfläche" explizit ausgewiesen war, kürzlich von dem Gemeinde in eine Zufahrtstraße umgewandelt, um die Zufahrt zu den jetzt kürzlich endlich verkauften Baugrundstücken (die viele Jahre lang aufgrund Unattraktivität unverkäuflich waren und brach lagen) zu gewährleisten. Anders wären die Baugrundstücke nicht zu erreichen gewesen. Der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan (oder beides?) wurde von der Gemeinde entsprechend geändert. Natürlich unter Anwendung des dafür nötigen förmlichen Verfahrens. D.h. jedoch nicht, dass man das als Bürger grundsätzlich alles widerspruchslos hinnehmen muss. Ich empfehle, mit der Gemeinde und hier mit dem Bürgermeister und/oder dem Zuständigen für Bauangelegenheiten bei der Gemeinde vorab ein Gespräch zu führen, um sich über die genauen Gegebenheiten, den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan und die etwaigen Bedenken die man gegen eine etwaige Änderung/Ergänzung hat, persönlich zu besprechen. Habe ich auch mal getan und die Gemeinde ist verpflichtet, Stellung zu beziehen bzw. den Bürger anzuhören und tut das auch. Um das beurteilen zu können, muss man u.a. den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan der Gemeinde kennen. Ansonsten siehe oben. Und mit der Begrifflichkeit "unmöglich" sollte man vorsichtig umgehen. So manches ist möglich, wenn A, B, C, D, E, F............gegeben ist und es heißt nicht, dass man sich nicht gegen Mögliches wehren kann. Muss man aber in jedem Einzelfall prüfen (lassen). Ich habe festgestellt, dass Alteingesessene manches glauben, wie sich etwas verhält, es aber oft nicht wirklich genau wissen, da vieles durch Mund-zu-Mund-Propaganda weiter getragen und erzählt wird und Alteingesessene (und auch Neuhinzugezogene) dann irgendwann glauben, dass es so und so ist. Faktisch ist es aber nicht selten anders oder sogar ganz anders. Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes Verfahren im Vorfeld anzuwenden. Regeln und Gesetze gelten für die, für die die Gesetze und Regeln gemacht wurden bzw. für diejenigen, an die sich die Regeln und Gesetze wenden. Gesetze, Regelungen, Satzungen, Vorschriften etc. können geändert werden. Dafür ist aber i.d.R. immer ein bestimmtes förmliches Verfahren im Vorfeld anzuwenden. Manchmal können in bestimmten Fällen, wie wenn ein qualifizierter statt eines einfachen Bauantrages nötig ist, dafür mehr Gebühren fällig werden. Das ist legal. Ansonsten gibt es noch das Schmieren von Entscheidungsträgern und ist abhängig vom Grad der Bestechlichkeit der Personen, vom eigenen Geldbeutel etc. etc. Das ist nicht legal.
-
Ist eine Abkürzung und steht für Dicker interessanter Lümmel dehnt Organ.
-
Stammtisch Stockach/Singen/Tuttlingen/Überlingen
Dirk Diggler antwortete auf Dirk Diggler's Thema in Regionale Stammtische und Termine
Hehehe -
Stammtisch Stockach/Singen/Tuttlingen/Überlingen
Dirk Diggler antwortete auf Dirk Diggler's Thema in Regionale Stammtische und Termine
Korpulent im Sinne von "am Leib attraktiv stark wohlgeformt." -
Stammtisch Stockach/Singen/Tuttlingen/Überlingen
Dirk Diggler antwortete auf Dirk Diggler's Thema in Regionale Stammtische und Termine
He, ich bin nicht dick, ich bin höchstens korpulent! -