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gad

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  1. Vollstreckungsübereinkommen in so Verwaltungsstrafsachen gibts nach wie vor nur zwischen Deutschland und Österreich. Ich habe einige französische Falschparktickets usw. Nix bezahlt und nix passiert. Also, wenn der Kübel nicht wieder nach Holland muss, würde ich es vergessen. da.gad
  2. Als wichtigtuender Jurist folgendes: 1. UPC gibt die Daten sicher nicht an die GIS weiter. Darf sie gar nicht und liegt nicht in ihrem Interesse. 2. Sehr wohl geben die Gemeinden die Meldedaten weiter an GIS, dh so sieht GIS gleich wer wo neu eingezogen ist und die schaun dann dort vorbei, wenn keine Meldung kommt. Gedeckt durch §4 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz. 3. Das gleiche Gesetz regelt auch das Verfahren (§§ 6 & 7), dh wenn Verdacht, dass Angaben des Meldepflichtigen (das ist quasi jeder) unrichtig sind, so hat GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen (also Anzeige an Bezirkshauptmannschaft, Magistrat,...) und die kann dann Verwaltungsstrafen verhängen bis 2180 Euronen. mein Rat: entweder Radio anmelden und eine Ruhe haben oder alles anmelden und wieder abmelden nach einer Zeit lg gad
  3. aus 2 mach 1 ist auch mein gedanke kaputte schnecke abdrehen und pk schnecke, die die gleichen maße hat, drüber schieben/kleben wäre halt eine notlösung. aber vielleicht bekomme ich die welle als ganzes ja doch wo her also maße der welle: gesamtlänge: 26 mm durchmesser: 6 mm länge der schnecke: 6mm steigung der schnecke: ~1,6mm länge der verzahnung: 8 mm 10 zähne länge des mittelteils: ~8,6 mm gad
  4. ich habe jetzt einmal einen alten PK-Tacho zerlegt und da ist fast die gleiche welle drin, leider ist die ein kleines stück zu kurz.... hat nicht jemand einen alten px oder sprint oder vbb tacho daheim, wo er kurz nachschaun kann, ob da nicht die gleiche welle drin ist, wie im bild oben gezeigt? wäre echt dankbar und würde mir sehr weiter helfen mal ein danke im voraus gad
  5. hallo beinander, ein teil meines vnb-tachos hat das zeitliche gesegnet. ist nur für die kilometerzählung zuständig, aber wenn möglich soll die auch funktionieren. zum glück passt alles mit der geschwindigkeitsanzeige... sieht so aus, leider ist ein teil der schneckenwindung durch, sodass dort das eingreifende zahnrad immer hängen bleibt und sich nimmer weiter dreht. für dsl user: größer also weiß jemand wo ich das teil her bekomme. nachbaun lassen...(wer?), hat jemand sowas daheim herumliegen, gaaanz zufällig?? wenn jemand helfen kann.. bittebitte..UND nein, ich will keinen neuen gebrauchten kaufen. lg und dank im voraus gad
  6. oder oft bei einer vnb: anschlag hats einfach verbogen. ->lenksäule raus, kleine rohrzange nehmen und wieder zurechtbiegen, hält wieder bis zum nächsten sturzflug gad
  7. Kann auch sein, dass im Inneren altes Schmierfett und Schmutz hart geworden sind und die Tachozahnräder, Schnecken usw sehr schwer drehen. Dadurch schafft die Welle erst eine Umdrehung wenn genug Spannung "angesammelt" ist und die Nadel schlägt ruckartig aus. Äußert sich auch in höherem Tachowellen-Verbrauch und Tachoinnenteilen, die irgendwann den Geist aufgeben und zerbröseln. Tacho öffnen, reinigen und dann gayt das wieder Grüße Gad
  8. Kann das Gleiche von meiner VNB mit 177er D.R. berichten. Ist schon so seit ich den D.R. oben habe (mehr als ein Jahr und ca 2000 km). Mir kommt vor, dass die KuWe ein wenig seitlich wandert, da sich das Geräusch bei gezogener Kupplung ändert. Grüße Gad
  9. und ich hab den DR auf einen VBA - Block montiert. zylinderfußdichtung aus telefonbuchkarton gebastelt und damit und mit einer kleinen wurst motorblockdichtmasse den 3. überströmer schön verschlossen. 1 tag härten lassen und fahren. funktioniert seit einem jahr ohne probleme. nur für den fall, dass du nicht mit dem anderen zeug herumbasteln willst. jedenfalls ist kein fräsen angesagt, willst du aber auch nicht, eh viel gscheiter, damit nicht noch ein motorblock der vespawelt verloren geht... lg gad
  10. obwohl schon einige zeit seit der frage vergangen ist: für österreich gilt: § 106 Abs 4 Kraftfahrgesetz: "(4) Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden. Mit Motorrädern, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern dürfen Kinder unter acht Jahren nur auf Kindersitzen gemäß § 26 Abs. 5 befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen." grüsse, gad
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