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matzmann

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  1. Naja, es ist der 01.01.1989 und es zählt das Datum der Erstzulasung, nicht ausgeschlossen das die 82er PX ein Erzulassungsdatum nach dem Stichtag hat. An Bock liegt das eher selten, eher an Unwissenheit. Ist immer schön das gerade TÜV Prüfer keine Lust an der Arbeit unterstellt wird. Krieg ich auch ständig zu hören, ist aber nicht so. Für Leistungs und Geräuschmessung würde ich 800 nehmen, will ja auch nicht jeder für so einern 135er DR.
  2. Aber nur der Lüfterradlochkreis?
  3. Beantwortet nicht ganz die Frage, sind die Vape für V31 und VL gleich bis auf die Lüfteraufnahme 98/75mm?
  4. Ich habe den Verdacht das es um den Lochkreis des Lüfterrades geht, will ich also das V31 Lüfterrad fahren brauche ich die Zündung für V31? kann das einer bestätigen?
  5. Hallo Leute, ich möchte eine Vape in meine V31 mit VL1M Motor verbaut. Jetzt stellt sich die Frage was passt, von der Flytech gibt es nur eine Zündung für die Wideframes, bei der Vape gibt es aber 2. Eigentlich ja die Vape für VL 150, nur mich stört das die Angabe 75mm? Wo sollen die gemessen werden. Lochkreis für die Zündgrundplatte ist bei mir eher 105mm. Wer kann helfen? Gruß aus Kiel matze
  6. Dann wirst du woanders hinfahren müssen wo das jemand kann. Du baust einen Eigenbau, also braucht es eine eigene Messung (ob nach Richtlinie von 66 oder nach EG ist prizipiell erstmal egal, es muß gemessen werden. (Tip:kompletten V50 Motor in 40km/h Version mit Motorprefix passend zum Baujahr eintragen lassen).
  7. So kann das defintiv nicht gesagt worden sein oder der Prüfer hat absolut 0 Ahnung. Es gibt keinen Grenzwert für das Standgeräusch. Leider verstehe ich die Frage nicht, sonst würde ich gerne helfen. Oder ist Ritas Kopie von einer älteren Vespa? Dann würde es begrenzt Sinn machen das die Grenzwerte nach der alten Richtlinie ermittelt wurden. Ist aber sowieso alles kokolores, wenn du eine 50 kmh BE willst ist ja sowieso Umbauen und Eigenmessung angesagt.
  8. Da gibt es kein frei zugängliches Datenblatt für, da die GTR nich offiziell in Dt. verkauft wurde.
  9. Das ist ja ähnlich meinem Problem, nur leider kann ich nicht einmal nachfragen bzw. es korrigieren lassen da keiner antwortet.
  10. Das stimmt wie von mir jetzt mehrfach gesagt bei uns nicht, da bei uns in der Stadt leider auch die Bodenrichtwerte von der Stadt festgelegt werden und damit natürlich auch die Höhe der Grundsteuer (Wie auch schongesagt, dieser wird bei uns nicht neutral festgelegt)
  11. Nein, kein Unterschied. Und Druck zum Bauen kann damit leider auch nicht ausgeübt werden, ich darf ja nicht bauen, da Aussenbereich 😭
  12. Habs ja eigentlich schon geschrieben, aber bei uns ist das Problem das keine „echten“ Grundstückswerte zum errechnen der Grundsteuer genommen werden, sondern einfach Fläche mal Bodenrichtwert für Bauland, das ufert dann leider darin das Flächen im Aussenbereich die nicht bebaubar sind voll als Bauland berechnet werden. Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen wenn sich die Grundsteuer wie bei uns verzwanzigfacht bzw vervierfacht wenn die Grundstücke soviel Wert wären, aber Jahres Grundsteuer im Bereich von einem fünftel des Grundstückswerts ist schon erschreckend. Das schlimme ist aber das auf die Einsprüche einfach nicht reagiert wird.
  13. In Kiel könnte ich helfen, ist nicht ganz so weit wie Frankfurt.
  14. Hab auch noch was neues, ich habe für mein 2tes Grundstück mal nachgerechnet, da ist es eine verzwanzigfachung. Grundstückswert 1500, Grundsteuer alt 15Eur, jetzt 300 Eur/Jahr. Da kann ich es lieber verschenken.
  15. Wäre für mich alles OK, aber warum Gartenbesitzer (in Schleswig-Holstein)
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