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matzmann

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  1. Das ist ja ähnlich meinem Problem, nur leider kann ich nicht einmal nachfragen bzw. es korrigieren lassen da keiner antwortet.
  2. Das stimmt wie von mir jetzt mehrfach gesagt bei uns nicht, da bei uns in der Stadt leider auch die Bodenrichtwerte von der Stadt festgelegt werden und damit natürlich auch die Höhe der Grundsteuer (Wie auch schongesagt, dieser wird bei uns nicht neutral festgelegt)
  3. Nein, kein Unterschied. Und Druck zum Bauen kann damit leider auch nicht ausgeübt werden, ich darf ja nicht bauen, da Aussenbereich 😭
  4. Habs ja eigentlich schon geschrieben, aber bei uns ist das Problem das keine „echten“ Grundstückswerte zum errechnen der Grundsteuer genommen werden, sondern einfach Fläche mal Bodenrichtwert für Bauland, das ufert dann leider darin das Flächen im Aussenbereich die nicht bebaubar sind voll als Bauland berechnet werden. Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen wenn sich die Grundsteuer wie bei uns verzwanzigfacht bzw vervierfacht wenn die Grundstücke soviel Wert wären, aber Jahres Grundsteuer im Bereich von einem fünftel des Grundstückswerts ist schon erschreckend. Das schlimme ist aber das auf die Einsprüche einfach nicht reagiert wird.
  5. In Kiel könnte ich helfen, ist nicht ganz so weit wie Frankfurt.
  6. Hab auch noch was neues, ich habe für mein 2tes Grundstück mal nachgerechnet, da ist es eine verzwanzigfachung. Grundstückswert 1500, Grundsteuer alt 15Eur, jetzt 300 Eur/Jahr. Da kann ich es lieber verschenken.
  7. Wäre für mich alles OK, aber warum Gartenbesitzer (in Schleswig-Holstein)
  8. Ich gehe davon aus das Ja, das Problem ist ja nicht die Steuer an sich, sondern das es 2 Bodenrichtwerte für das Grundstück gibt, einmal 3/qm vom Gutachterausschuss der Stadt Kiel um den Verkehrswert zu bestimmen und einmal 300/qm von den selben Gutachtern um die Grundsteuer zu bestimmen. Spannend wird es das der Bund 1000qm von mir braucht um eine Autobahn zu bauen, bekomme ich jetzt 300.000 dann zahle ich lächend die nächsten Jahre die erhöhte Steuer, ich vermute aber die legen die 3 an, was dann glaube ich doch mal ein Gericht klären sollte. Zusätzlich delikat ist die Geschichte das wir sowieso schon im Rechtsstreit mit der Stadt liegen um den Wert des Nachbargrundstücks.
  9. Und genau so ist es jetzt gekommen. Dann mal Einspruch einlegen und ab zum Anwalt.
  10. In der Regel stösst die an der Seitenhaube an und wie schon geschrieben passt das Halteblech nicht.
  11. Fragt lieber vorher was das kostet, für 100 fass ich den Fahrzeugschein noch nicht einmal an.
  12. Richtig, oder du lässt eine Einzelabnahme machen.
  13. Leider steht auch in der Grund ABE drin das eine Reifenfreigabe vorliegen muß. Zwei mögliche Gründe, Freigängigkeit (wir wissen alle das da nicht genug Platz ist, da darf der Hersteller sein eigenes Süppchen kochen, der Hersteller von Zubehörfelgen aber nicht) und bei 3.50-10 die Massfelge, eigentlich braucht ein moderner 3.50-10 Reifen mindestens eine 2.15 breite Felge. Das sind dann auch die beiden Gründe warum eine Reifenbindung eingetragen werden müsste.
  14. Woher kommt die Aussage (für Bayern)? Wäre interessant, da ich ja auch bayrische Kollegen schule. Zum anderen ging es um die Fahrzeugart L1E (-45km/h) für DDR Moppeds und das ist nach meinem Wissensstand noch richtig (Bzw 240200 aber je nach Bundesland soll/sollte die ja nicht mehr verwendet werden), so stehts jedenfalls immernoch im aktuellen Verzeichnis der Fahrzeugarten vom KBA, aber du hast natürlich Recht, hätte ich „analog gehts bei den Ost-Moppeds“ geschrieben wäre es klarer gewesen. Meiner Erfahrung nach gelten KBA Schriftstücke auch in allen Bundesländer, selbst wenn das nicht alle Ministerien wahrhaben wollen https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2024_05_pdf.pdf;jsessionid=BA0C165B17B2EC3A981D319D2CBADD0A.live11292?__blob=publicationFile&v=4
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