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matzmann

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  1. Unterschätz die Papiere Nummer nicht, bei der ETS ist das je nach Bundesland schwierig bis unmöglich. Auf den ersten Blick ist da ziemlich krude eine Welle beseitigt worden am Chassis. Prinzipiell passt der Preis wahrscheinlich sogar, aber ich würde eine bessere Basis suchen wenn du nicht Karosseriebauer und Lackierer bist. Die Technik ist Spielkram. Wenn es reicht such eine normale PK.
  2. Teilweise sind die 200er aber auch in Spanien mit 10 PS angegeben.
  3. Ein Mythos ist es nicht, mit 99,9%er Sicherheit wird es die Maschine gegeben haben, ich denke aber es wird schwierig den Sachverständigen ausfindig zu machen, der die in den 60ern geprüft hat.
  4. Es gibt eigentlich keine Kennzeichnungspflicht für Beiwagen, das hat aber so ein wenig Tradition weil es bis in die 80er Pflicht war als Beiwagen noch Bauartgenehmigungspflichtig waren. Also mit dem Prüfer vor Ort abstimmen.
  5. Ich finde diese Kurzhub Konzepte immer cool, dicker lauter Auspuff, viel Drehzahl wenig Drehmoment kombiniert mit 3-Gängen. Das ganze garniert mit nem kleinen Schild. Und das wo 90km/h mit Langhub auf original Drehzahlniveau mit Original Soundkulisse gehen.
  6. Doch, das ist auch bei div. Baumarktrollern ein Problem. Um da überhaupt eine Chance zu haben musst du denjenigen finden der die Erstabnahme gemacht hat.
  7. Wenn man die nur ins Wohnzimmer stellt und auf die Wertsteigerung wartet natürlich, sonst ist eine Vespa ohne Papiere ein Muster ohne Wert, bzw. muß man die 2k für ein Abgasgutachten einpreisen oder hat einen blinden Prüfer an der Hand.
  8. Nur das Drosselteil bringt nichts, Problem ist der Abgasnachweis da von 1993. Probleme beim Papiere machen sind vorprogrammiert.
  9. Evtl. gehen ja Scorpion oder SIP Road 2.0 mit EG-Genehmigung. Stand ja aber eigentlich schon hier.
  10. Also auch im Süden kein Problem mehr, im Zuge von Leistungssteigerung darfs lauter werden.
  11. Hat noch jemand einen Hund der liegt wie ein Brathähnchen?
  12. Nochmal zum Thema, vorsicht wenn es sich um eine umgerüstete 80er oder ähnliches handelt oder die Typschlüsselnummern fehlen, dann kann es sein das EG-BE des Scorpion oder Sip Road 2.0 nicht gilt.
  13. Im VDTÜV Merkblatt 751 steht: „Die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Grenzwerte sind einzuhalten“ Wurde am 30.04.2021 eingefügt, sollte also auch wieder in Bayern gelten, sonst wären auch die SIP Teilegutachten für Vespa Tuning zurückgezogen worden, die bestätigen ja teilweise eine Erhöhung des Fahrgeräusches.
  14. Kann natürlich sein das die da noch interne Anweisungen haben um keine schlafende Hunde im Ministerium zu wecken, oder die Meldung „geht nicht“ ist verbreitet worden, die „unter bestimmten Randbedingungen geht es“ nicht. Bei uns im Norden war das kurzeitig ein Problem weil Bayern da vorgeprescht ist, ist es aber nicht mehr. Ich habe das gerade relativ aktuell nochmal geklärt im Rahmen einer Golf 7 Leistungssteigerung mit Klappenauspuff, schwieriger wird es erst bei den aktuellen 2018/858 genehmigten PKW. Aber vielleicht kann da jemand aus Bayern was zu sagen.
  15. Das ist so nicht ganz richtig, im Zusammenhang mit Leistungssteigerung darf ein Fahrzeug immer noch lauter werden. Das wollte Bayern mal durchsetzen ist aber mittlerweile wieder gekippt. Hilft hier aber nix, Nur Auspuff nach 1988 = doof.
  16. Genau, mein Onkel und ich haben auch mal nebenbei festgestellt das wir die Erbengemeinschaft eines Grundstücks sind, angeschrieben wurde nur er und zum ausfüllen braucht er meine Steuer ID. Kein Problem bei uns, aber wenn der Kontakt da gestört wäre könnte es schwierig werden.
  17. ? meine deutsche SS50 hat Blinker, und die SS 90 Blinker und großen Reflektor.
  18. Mein Stand ist mit Blinker großer Reflektor, ohne Blinker kleiner.
  19. Falls einer quackt, die PowerPoint ist nicht ganz aktuell, 30(4) verweist mittlerweile auf die 168/2013, macht aber keinen Unterschied.
  20. Sonst dürfte man auch keine Tagfahrleuchten nachträglich an ein Fahrzeug bauen, die kennt die StVZO nämlich überhaupt nicht.
  21. Warum glaubt man nicht einem der sich damit auskennt?
  22. Mal was neues zum Thema freiwillige Zulassung, im Zuge der E-Fahrzeug Entwicklung werden vermehrt E-Roller freiwillig zugelassen um die Förderung zu erhalten. Deshalb sind die Zulassungsstellen mittlerweile besser in der Richtung informiert. Aber! es wird jetzt in der Regel ein Gutachten gefordert das die Kennzeichenbeleuchtung und die Anbringungungsstelle für das Kennzeichen ausreichend sind.
  23. Die 180 sind OK auch an national genehmigten Fahrzeugen, genau zu erklären warum würde aber locker eine Stunde dauern. Ich könnte dir meine Schulungspräsentation dazu schicken 8-). Das selbe gilt für die Radabdeckung.
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