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matzmann

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  1. Klingt gut, aber dazu müsste ich das eine Grundstück erst teilen und wie gesagt, spannend ist das alle Grenzen zu Gunsten der Stadt verschoben wurden.
  2. Ziemlich abgewichst, ich habe mich mal umgeschaut, sämtliche Äcker in meiner Umgebung sind von 2020 auf 2022 in die Bodenrichtwertzone baureifes Land gerutscht (Das der Verkehrswert ein anderer ist ist mir auch klar). Unterschied 310 zu 2,20 /qm.
  3. Hinzu kommt das der Grünlandteil auf der Seite des Gutachterausschusse in der richtigen Zone liegt, auf der Danord Seite nicht. Was für ein Schrott.
  4. Ja, das geht so, habe ich gesehen wir haben aber ein Grundstück mit einer Adresse, einer Flurnummer und einer Steuernummen 1/5 Baugrundstück und 4/5 Wiese. Problem, der digitale Atlas kennt nur den Bodenrichtwert der Gesamtfläche als Bauland (ist es aber nicht da Aussenbereich) Wäre schön da der Grundstückswert dann 1,5 Mio beträgt, dafür verkaufe ich sofort, allerdings möchte ich auch nicht für 1,5 Mio Steuern zahlen. Frage ist wie teile ich das genau auf und wie ist der Bodenrichtwert für Grünland (Beim Gutachterausschuss gibt es nur alte Werte) Dann haben wir ein zweites Grundstück mit eigener Adresse und Steuernummer (ist aber defacto alles eins) Dafür vermute ich mal muss ich das Formular nochmal ausfüllen wenn ich das erste verschickt habe? Mach ich jedenfalls so. Das ist überall als Bauland geführt, ich kriege aber gar keine Baugenehmigung dafür (Da Aussenbereich 8-)) und für das ich natürlich später auch keine Steuer für 180.000 zahlen möchte wo es 1300 Wert ist. Scheinbar muss ich bei Gebäude. vor 1949 überhaupt keine Wohnflächen berechnen, kann das einer bestätigen?
  5. Der digitaler Atlas kennt keine Grünflächenwerte.
  6. Der Link funktioniert nicht für unser Grundstück, da ist es als Bauerwartungsland geführt, schön wärs.
  7. Ja natürlich, ich kriege das auch hin, nur mein Nachbar nicht. Geht aber weiter, wir haben 2 Grundstücke mit 2 Steuernummern und 2 Adressen obwohl die aneinander grenzen. Ich kann aber keinen 2ten GW1 anlegen, gehört Grundstück 2 jetzt in das Formular zur ersten Steuernummer?
  8. Natürlich übernimmt MeinElster auch nicht automatisch die Steuernummern oder Identifinaktionsnummern.
  9. Ich versuche mich dann mal dran und auf den ersten Seiten fängt die Schei**e an. Ein Flurstück, 2 Flächenarten, wie eintragen? Flurstücknummer hab ich, ist die erste Nummer jetzt die Flurnummer oder nicht. Wie soll ein Rentner am besten ohne Internet das packen. Mein Nachbar hat schon angerufen ob ich ihm helfen kann. Davon mal abgesehen das ich rausrennen darf und eigentlich Grundsteine suchen darf und mit dem Massband rumrennen, den im Geundbuchauszug (der ja auch nicht so einfach zu bekommen ist) steht das auch nicht „einfach so“ da das Grundstück mehrfach geteilt wurde. Ja ganz einfach
  10. Leider reichte auch nur eine Drehzahlerhöhung bei der die Maximalleistung anliegt, also nix erstrebenswertes.
  11. Das war andersrum, ein Kunde hat die Zulassung eines (so) nicht Zulassungsfähigen Fahrzeugs mit Verweis auf das EUGH Urteil (auf dem das verlinkte Dokument fußt) erwirkt. In Folge dessen fehlten notwendige Ausnahmegenehmigungen in den Papieren, was Jahre später aufgeflogen ist. Das Schlimme ist ich durfte mir so einiges Anhören als ich den richtigen Weg mit dem Kunden besprochen habe (wollte er einfach nicht) und auch die Zulassungsstelle war informiert das es so nicht geht, hat aber auf Druck des Ministeriums zugelassen.
  12. Aus eigener Erfahrung klappt das. Hat zwar rein Rechtlich zu einer Vollkatastrophe geführt (obwohl man sauber hätte lösen können) aber das ist eine andere Geschichte.
  13. Da steht nur das geprüft wird ob es den Vorschriften entspricht. Das passiert ja auch. Die SS 180 aus Italien wird geprüft, dabei wird festgestellt sie entspricht nicht! den Vorschriften (Aufgabe TÜV). Dann gehts zur Zulassung und die darf nur bei Gefährdung ablehnen. Wenn die jetzt sagt ohne Blinker ist es eine Gefährdung ab zum EUGH, in der Regel reicht aber die Drohung damit, bzw. die Zulassungsstellen fragen nicht einmal nach wenn ein fähiger Prüfer das Gutachten formuliert hat.
  14. Genau darum geht es aber in dem von mir verlinkten Dokument. Auch Fahrzeuge mit nationaler Betriebserlaubnis müssen in einem anderen Land zugelassen werden (wenn keine offensichtliche Gefährdung). Bitte lesen und dann urteilen. “Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, dass ein Fahrzeug eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesund- heit oder für die Umwelt darstellt, nur weil es nach den Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates genehmigt worden ist und möglicherweise (nicht immer) technische Merkmale aufweist, die von den Bestimmungen der entsprechenden Genehmigungsvorschriften des Bestimmungsmitgliedstaates abweichen.“
  15. Falsch, COC Dokumente gibt es nur für EG-Typgenehmigte Fahrzeuge, Also Motorräder ab ~2000. Du hast wahrscheinlich die EU angeglichen Fahrzeugpapiere bekommen, da stehen aber nicht alle relevanten Daten drin.
  16. Seite C68/19, https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:068:0015:0024:DE:PDF Verweigerung der Zulassung nur bei Gefährdung, was schwer zu begründen ist das eine 1970er Rally ohne Blinker gefährlicher ist als eine 1960er GS.
  17. Die wichtige Frage ist, wann war das!
  18. So einfach ist das nicht. Eine Verbindungseinrichtung hat einen genau vorgeschriebenen Prüfablauf, genauso die Festlegung der Anhängelast. Das wird ne teure Nummer wenn du keinen schmerzbefreiten Prüfer findest.
  19. Dann würde ich aber fragen ob der blinde Prüfer sich an den Nachrüstkosten beteiligt.
  20. Der Anhänger für sich ist nicht so das Problem, Problem ist eher die nicht bauartgenehmigte Kupplung. Ich habe da schon Papiere für die Anhänger gesehen die das ignorieren, bzw. „geht“ das Gutachten nur bis zum Kreuzgelenk, der schwierige Teil ist aber der am Roller inkl. Festlegung der Anhängelast.
  21. Eigentlich ist es ganz einfach, da im Land (EU-Land!) der Erstzulassung keine Blinker dran waren braucht es auch in Deutschland keine. Wenn das SVA das verweigert dürfte eine Klage vorm EUGH Erfolg haben. Klappt hier oben aber Regelmässig. Beim TÜV erfordert das nur Überzeugungsarbeit auf ein 21er Gutachten zu bestehen das die Forderung nach einer Ausnahmegenehmigung enthält, die abgelehnt! werden soll. Klingt verrückt, ist aber so. Das Problem ist, für den Streß kann man aber auch Blinker anbauen. Funktioniert hier aber nicht, da das Fahrzeug ja scheinbar schon deutsche Papiere hat, dann sind die Blinker nachträglich entfernt worden.
  22. Da sind wir dann wieder beim schätzen, was ich in diesem Fall wie der Steuermann nicht für Sinnvoll erachte.
  23. Schön das die meisten Pläne eines Architekten haben, dann ist das ja auch kein Problem, ich habe die nicht, das Haus ist von 1900, da würde noch „einfach so“ gebaut.
  24. Streßfrei ist es aber nur wenn man nicht erstmal das Grundstück und die Wohnfläche berechnen muß.
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