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matzmann

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  1. Theoretisch müsste die laufen, kann ich ja mal Spaßeshalber wieder probieren. Ich denke nur der Sprit ist ein bisschen alt, ist halt von 2006 (Rückweg von Holland)
  2. So, ich bin gestern abend von allen inkl. meiner Frau bearbeitet worden. Die Lammi bleibt. Danke für eure Einschätzungen. Gruß aus Kiel matze
  3. O-Bank ist da, fehlen tut nur der Grill und der Tacho/Abdeckung ist nicht original.
  4. Ich möchte evtl. meine SX 200 einem sehr guten Freund verkaufen und gerne eine Preieinschätzung mit der wir beide Leben können. Bilder kommen noch, schwirren hier aber auch irgendwo im Forum herum. Innocenti SX 200, deutsche Erstauslieferung d.h. deutsche Wartungsaufkleber. Papiere sind dabei, kein Rost zum restaurieren oder so fahren. Hat mich schon mal zum Holiday in Holland gebracht. Leider in den 70ern Apfelgrün geduscht und zwar Aceton fest. Ist kpl. original bis auf GP Kurbelwelle und E-Zündung. Wie gesagt ich möchte die nicht hier verkaufen.
  5. Bei Wikipedia steht das auch relativ gut: http://de.wikipedia....i/Kleinkraftrad § 26 Versicherungskennzeichen (1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, Leichtkrafträder, zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Elektronische Mobilitätshilfe Problem ist das die "alten" Kleinkrafträder über 50 fahren durften. Das kann zu Mißverständnissen führen. Als Kleinkraftrad gilt aber nur noch eins nach aktueller Definition. Das wird aber klar wenn man sich die Führerscheinklassen anschaut. Wenn ich das alles hier reinkopiere wirds zu unübersichtlich. Wäre Thema für eine Semesterarbeit. Nicht wundern, Leichtkrafträder (125er!) sind wirklich zulassungsfrei!. Müssen aber ein amtliches Kennzeichen führen und haben deshalb auch keinen Fahrzeugbrief.
  6. Wenn 63 eingetragen sind ist es nicht legal mit Versicherungskennzeichen zu fahren. Wenn du schon dreimal bei Rot über die Ampel gefahren bist und der Schutzmann der das gesehen hat nichts gesagt hat,bedeutet das nicht das du immer bei Rot über die Ampel fahren darfst. Lies mal den Simson Link. Die Schutzmänner kennen sich da nicht aus und der Gutachter wird auch nicht gewusst haben welchen Führerschein du hast.
  7. Keine Ahnung ob alles richtig ist, hab nur die erste Seite gelesen.Sah aber gut aus. http://www.simsonforum.de/apboard/thread.php?id=35747&sessid=8d5cabbbf165681cbf624b0a7ab69e3a&start=1
  8. Ist doch dein Topic 8-). Wie schon gesagt ist nur für Fahrzeuge nach DDR Übergangsrecht. Ich hab auch schon mal eine Primavera mit Versicherungskennzeichen gekauft, weil der Opa dem Vertreter erzählt hat das ist ne Fuffi. Hier werden 3 Sachen gemixt, Zulassungsrecht, Führerscheinrecht und Versicherungsvertreter ohne Schimmer von den anderen beifen Geschichten. Gruß aus Kiel matze
  9. 100% Nein. Nur bei Fahrzeugen mit erster Zulassung in der DDR. Fahrzeuge mit mehr als 50 km/h brauchen ein amtliches Kennzeichen und müssen auch zur Hauptuntersuchung! Das Herr Kaiser von der Versicherung ne Vespa von einer Schwalbe nicht unterscheiden kann und ein Versicjerungskennzeichen rausrückt schützt vor Strafe nicht.
  10. das Eintragen ist ja nicht das Problem, trotzdem darfst du dann nicht mehr mit Versicherungskennzeichen fahren. Gibt ganz mächtig Ärger in der nächsten Kontrolle.
  11. Moin, nur mal als Frage, warum fährst du nicht den kpl. PK80 Motor? Läuft 75, ist top haltbar und illegal ist es sowiese, gerade da an Hand der Motornummer die Gefahr sowieso groß ist das es jemand merkt. Zur Frage 3,72 ist schon ganz schön lang für den HP4. Gruß aus Kiel matze
  12. XL 2 reicht. Laß den Keil weg und schleif den Konus schön ein, dann ist die Nut auch kein Problem mehr.
  13. Das stimmt so nicht, bei der Bremse ist das Bremsmoment von der Schwinge entkoppelt, wirklich "Anti Dive" halt. Ist schon ne nette Geschichte. Ich brauch aber auch 5-Loch. Gruß aus Kiel matze P.S.:Bei gleicher Bremleistung ist das Moment übrigens immer gleich, egal welche Gabel.
  14. ? Wo willst Du die den einbauen? Eine Scheibe mehr macht das Kupplungsscheibenpaket dicker, ändert aber nichts an der Position der Deckscheibe. Die liegt ja fix, abhängig von Toleranz Nebenwelle/Gehäuse. Gruß aus Kiel matze
  15. Kannst Du das Druckstück mal vermessen? Gruß aus Kiel matze
  16. Das geht dann ja nicht, wenns ein ESC Endurance Lauf ist muß ich mit eigenem Roller und meinem Teampartner da hin. In einem anderen Team mitfahren geht dann nicht. Ist jetzt überspitzt dargestellt, natürlich kann ich woanders mit starten, verfehlt dann aber den Sinn, weil es plötzlich ESC Langstreckrennen und ESC Sprints gibt. Gruß aus Kiel matze
  17. Ist halt die Fahrerei. Ich fahr für die ESC Geschichte schon fast 10.000 km/Jahr. Eine zusätzliche Veranstaltung im Süden ohne die Sprints macht für mich keinen Sinn. Mag ein Einzelschicksal sein, ist aber doof und meiner Meinung nicht im Sinne des Erfinders. Gruß aus Kiel
  18. Innerhalb der Langstrecken Wertung OK. Innerhalb der ESC Langstreckenwertung ist doof. Die war ja nur mit den ESC Rennen zusammen gedacht oder nicht? Gruß aus Kiel matze
  19. Genau, den nimmt man in der Fun-Klasse. Ich hab nun schon mehrfach meine K5 für die Fun-Klasse verliehen, nur zum anfixen. Gruß aus Kiel matze
  20. Nein, das untere Befestigungsloch sitzt anders. In den Rahmen passen PK und PV. Auf den Motor nur PK 125 ohne nacharbeiten. @Undi: Welche Unterschiede in der Leistung hast Du denn gemessen. Ich hab natürlich nicht alle im Blick, aber sowohl ich als auch Tobias fahren die gedrückte Variante in der ESC und sind mit über 12 am Rad eher im oberen Drittel der Leistung. Gruß aus Kiel matze
  21. Und was macht das aus? 0,2 PS? Dafür passt sie ohne Änderung. Ich hab keine Unterschiede feststellen können und fahre immer noch die zusammengedrückte Version. Gruß aus Kiel matze
  22. Nö, Polini für PK 125, sonst passt das Loch am Gehäuse nicht. Gruß aus Kiel matze
  23. Zumindest alle offiziell nach Deutschland exportierten. Da Kraftrad waren Blinker vorgeschrieben. Die 50er hatte AFAIK auch alle welche. Gruß aus Kiel matze
  24. Ja, es gab bei der zweiten Serie noch ein dunkles blau (zumindest in Deutschland) Gruß aus Kiel matze
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