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Aufbau eines ESC K5 Einheitsklasse Rennrollers
matzmann antwortete auf Schmied's Thema in Vespa V50, Primavera, ET3, PK, ETS etc.
Ich würde auch nicht drauf verzichten wollen, fahre den Schleifer aber nur auf der Motorseite da ich mal einen Bolzen verbogen habe. Passiert dir das in einem Rennen links und rechts hast du ein Problem 8-). -
SF kupplung Hartz4 bzw. Hartz5...........
matzmann antwortete auf gravedigger's Thema in Vespa V50, Primavera, ET3, PK, ETS etc.
Nicht alles gelesen, Entschuldigung, ich versinke in Scham. -
SF kupplung Hartz4 bzw. Hartz5...........
matzmann antwortete auf gravedigger's Thema in Vespa V50, Primavera, ET3, PK, ETS etc.
Ich wollte dir nicht auf die Füße treten, es ist ja auch schon 25 Jahre her das ich Fahrwerke konstruiert habe, aber was ändert sich denn deiner Meinung nach durch das auseinanderziehen so einer Art von Feder? Die Federkonstante ist abhängig von der Anzahl der wirksamen Windungen, die erhöht sich beim Recken so einer Feder klar. Die Feder wird dann aber „weicher“ Nur ist das nach dem Vorspannen wieder passe da die Windungen wieder aufeinander liegen. Ich erreiche also das die Feder schlechter zu montieren ist, mehr nicht, oder hab ich das falsch in Erinnerung? -
SF kupplung Hartz4 bzw. Hartz5...........
matzmann antwortete auf gravedigger's Thema in Vespa V50, Primavera, ET3, PK, ETS etc.
Ich finde die Idee einer progressiven Feder an der Stelle ja befremdlich. Im Kuppelpunkt ist die Kraft klein und beim ziehen gehts immer schwerer? Je mehr die Kupplung verschleißt umso mehr gibt die Kraft nach? Ist irgendwie genauso sinnbefreit wie Federn aufzubiegen. -
Rückmeldung von der Dekra deckt sich mit den anderen Aussagen. Wer es immer noch nicht glaubt darf gerne bei mir zu Hause auf ein Bier vorbeikommen und sich den Schriftverkehr anschauen und dann entscheiden wer sich hier daneben benommen hat. Oder bei mir auf der Arbeit auf einen Kaffee, dann zeige ich auch mal was ich beruflich so mache und warum ich schon so ein wenig weiß wovon ich rede. Ich will allerdings nicht verheimlichen das ich einen 1! Sachverständigen gefunden habe der der Meinung ist es braucht keine Gurte/Gurtverankerungen, bei Bedarf kann ich die Adresse weitergeben, allerdings möchte der ein Abgasgutachten und den anderen Kram sowieso. Der junge Mann hat sich allerdings bevor er unser Unternehmen zum Mitbewerber verlassen hat Qualitativ nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
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Ich kann da jetzt nicht ungewöhnliches dran entdecken was mich an der NOS Geschichte zweifeln lässt.
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Die Sitzbank wird original NOS sein, aber nachträglich montiert jedenfalls versteh ich die Aussage des Verkäufers so. Ist aber trotzdem eine von einer 1ten Serie. Also gibts scheinbar eine V50/PV Bank dazu. Problem bei der Kiste ist halt das wenige/keiner bereit sind/ist den Nachtblau Aufschlag zu zahlen, wenns sowieso restauriert wird. Da war die Basis einfach zu teuer, selten hin oder her.
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Und warte ein paar Tage vor dem verkaufen, auch wenn die Angebote verlockend scheinen 8-)
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Nicht ganz, mehrspurige schließt einspurige Fahrzeuge natürlich nicht ein (sonst würde da ja auch alle Fahrzeuge stehen) Entscheidend ist hier der 72 StVZO in der Fassung vor 2012: 57 Abs.1 Satz 1:Ist nicht auf die vor dem 01.01.1989 erstmals in den Verkehr kommenden Mofas anzuwenden.
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Automatic Teller Machine
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Die telefonische Rückmeldung vom TÜV-Süd deckt sich mit der vom TÜV-Nord, allerdings möchte er die Sache mit den Gurten noch prüfen. Interessant nebenbei, bei meiner Recherche bin ich darauf gestoßen das die „neuen“ Fahrzeugarten L2E-U und L2E-P seit 2013 ein Leergewicht über 270 kg ausschließen.
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Von der GTÜ sind leider nur Kopien der Vorschriften zum Selbststudium gekommen. Aber wenigstens dieses zum Erstzulassungsdatum. Aber da wird jetzt bestimmt wieder behauptet das gilt ja nur für Amis.
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Umgekehrt wird ein Schuh draus, ich hab alles mit Quellen belegt, du nicht. Aber seis drum ich habe mal an einige Prüfinstitutionen geschrieben da du dem gedruckten Wort ja nicht glaubst. Die Frage ging an alle gleich. Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige ein Dreirad aus Indien zu importieren. Das Fahrzeug hat 50ccm und läuft ungefähr 40km/h. Das Leergewicht liegt um 300kg und es soll 200kg zuladen können. Ich habe aber noch ein paar ungeklärte Fragen. 1. brauchen die Scheiben eine Bauartgenehmigung? 2. aus den indischen Papieren läßt sich das Baujahr auf 1976 datieren. Welches Erstzulassungsdatum bekommt dieses Fahrzeug? 3. braucht das Fahrzeug Gurte? 4. braucht der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen? Die erste Antwort vom TÜV-Nord: 1. Brauchen die Scheiben eine Bauartgenehmigung? -> Ja 2. aus den indischen Papieren läßt sich das Baujahr auf 1976 datieren. Welches Erstzulassungsdatum bekommt dieses Fahrzeug? -> Wahrscheinlich das Jahr 1976, das wird im Rahmen der Einzelabnahme in Gutachten festgelegt. 3.braucht das Fahrzeug Gurte? -> Ja 4.braucht der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen? -> Der Scheinwerfer braucht eine Bauartgenehmigung das kann ein E- Prüfzeichen sein. Indien habe ich genommen um auch deine wirre Idee vom Erstzulassungsdatum zu klären. Rückfahrscheinwerfer hab ich leider vergessen zu fragen, aber wenn es unbedingt sein muss mach ich das auch noch. Wobei es für den TE ja nicht wichtig ist da alt genug. Ist ja auch nicht direkt in die Frage einbaubar da ich nach 1976 gefragt habe.
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H Gutachten abgelaufen Tüv neu keine Zulassung möglich
matzmann antwortete auf warnwestenfahrer's Thema in Blabla
Hab ja auch nicht gesagt das bei deinem Fahrzeug was runtergerockt ist. Irgendjemand legt eine Grenze fest aus welchen Gründen auch immer, da bist du drüber, Pech gehabt. Ist wie mit der Promille Grenze, einigen merkst du 1,6 nicht an, ich vergeß bei 0,5 schon meinen Namen. -
H Gutachten abgelaufen Tüv neu keine Zulassung möglich
matzmann antwortete auf warnwestenfahrer's Thema in Blabla
Das kommt aber auf die Zulassungsstelle an. Das wird sehr! unterschiedlich gehandhabt. Das Problem mit dem H ist, wenn du seit 01.01. ein H-Gutachten machen läßt ist zwingend eine 21 oder eine HU dabei (jedenfalls im Norden) Also ist dein eigentliches Problem das das alte H-Gutachten nicht mehr akzeptiert wird. Ist ja auch ein wenig! verständlich, wer weiß denn was mit dem Auto passiert ist in 4 Jahren. H-und 21 gemacht, wild umgebaut, beim eintragen das H-Gutachten nicht vorgelegt und jetzt mit beidem zur Zulassungstelle, oder in 4 Jahren im Ausland runtergeritten, bei der HU das H-Gutachten nicht vorgelegt und jetzt mit beidem eine Zulassung versuchen. Das schafft man auch in nem halben Jahr, aber irgendwo muß ja ne Grenze gezogen werden -
Das eingetragene Leergewicht ist definitiv falsch und die 45km/h auch. Aber ja du hast Recht erstmal wiegen.
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Darum gehts nicht, aber du bist endlich auch der Meinung das das Gewicht der der Schlüssel und gibst hier den tollen Tip zu wiegen, der von mir schon 2 Tage vorher kam. Ich habe mich nochmal durch die EG-Betriebserlaubnis der C80 gewühlt und folgenden Gewichte gefunden Pritsche 217kg Cross 237kg Kasten 247kg Damit kann ich dir endlich bestätigen, die EG-Typgenehmigte APE braucht keine Verankerungspunkte und damit auch keine Gurte. Ich bin vom falschen Leergewicht das ich im Netz gefunden hab ausgegangen. Du selber aber auch, und nur! deshalb ist Diskussion losgegangen Dein abstrusen Interpretation der EG Richtlinien und die anderen Halbwahrheiten die du verbreitest macht das nicht besser. Aber! Deine Ape haben 290kg Leergewicht eingetragen und bräuchten deshalb Verankerungspunkte und Gurte (Feld G für Unwissende). Das ganze ist natürlich nur ein Formfehler weil dein Prüfer nicht gemerkt hat das L Fahrzeuge ohne Fahrer gemessen werden, zeigt aber was von den eingetragen 45km/h zu halten ist. Also kannst du deinem APE Kumpel mitteilen ihr hab Recht, aber eure Begründung solltet ihr stark überarbeiten. Und ob das Empolini als Fahrzeug das mit Baujahr 76 und Einzelgenehmigung jetzt eine Ausnahme von den Gurten braucht oder nicht auch noch nicht ist auch noch nicht geklärt. Auf jeden Fall liesse sich jetzt eine Ausnahme sehr gut begründen wenn das Gewicht stimmt. Thema Gurte erledigt? Dann zu den anderen Kram den du behauptest hast.
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H Gutachten abgelaufen Tüv neu keine Zulassung möglich
matzmann antwortete auf warnwestenfahrer's Thema in Blabla
Seit 01.01. ist das im Norden leider tatsächlich so, zum Süden kann ich nichts sagen. -
Schön das ihr in dem Punkt schon mal meiner Meinung seit.
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Zu schnell geantwortet.
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Ich habe noch die ABE einer TL1 von 1970 gefunden. Fahrzeugart Dreirad-Lastkraftwagen, Bauartgenehmigte Scheiben, Scheinwerfer mit italienischem Prüfzeichen,v-max 37, Kennzeichen 200x260, also kein Versicherungskennzeichen. Gurte und Rückfahrscheinwerfer sind 70 noch nicht Spruchreif. Die Hälfte von dem was ich behauptet habe stimmt schon mal. Und ich hab nochmal über den Scheinwerfer nachgedacht, um die 1300mm (EG) bei der Breite zu nutzen und nicht die 1000mm (STVZO) müsste der Scheinwerfer ganz streng genommen tatsächlich E-Prüfzeichen haben. National, also Scheinwerfer mit nationalem Prüfzeichen, wären bei Breite über 1000mm 2 Pflicht. Hatte der KÜS Prüfer wohl sogar dabei Recht, obwohl ich nicht glaube das er das wusste. Bevor jetzt wieder Halbwissen von Freerider13 kommt, die „deutschen“ AC4 und Pentaro hatten auch 2 Scheinwerfer.
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Da ich sehr! genau weiß welche Qualität solche Einzelabnahmen habe ist das wenig Beweissicher (ich vermute er hat die 45 km/h aus der Angabe von deinen Originalpapieren „überschreitet nicht die Geschwindigkeit von 45km/h). Das deckt sich dann mit der „deutschen“ Angabe Lastendreirad bis 45km/h. Die Werksangabe ist aber 38. Leider finde ich keine Kopie vom S.T.O. das wäre mal Interessant.
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Lager uns doch aus. Jetzt wo die Diskussion sachlich geworden ist und die Beschimpfungen aufgehört habe lerne ich jede Stunde dazu und leider interessiert mich der Kram, ich hasse mich auch selber dafür.
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Woher diese Erkenntnis? Die einzige „deutsche“ APE die es zu geben scheint ist die C80 von 99 -01 und die ist in Italien mit 38 angegeben und in Deutschland mit 37.
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Von welchem Baujahr redest du da? Sinn macht das aus dem Grund nicht, da Klasse 5 (50ccm/40km/h) ja definitiv nur für Zweiräder ist. Ab 85 (oder wars 84?) dann Zweiräder bis 50ccm und 50km/h.