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matzmann

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Alle Inhalte von matzmann

  1. Verdammt, gelogen. 2010 angemeldet. Posts 0.
  2. Dann ist das falsch. Da war ich noch nie soweit ich mich erinnere.
  3. Sag doch mal was zum Erstzulassungsdatum Rita, vielleicht wird dir geglaubt. Machst den Kram ja auch schon länger 8-).
  4. Jetzt wird es albern.
  5. Wo? Eben sagst du noch du bist in anderen Foren unterwegs, jetzt ist es hörensagen?
  6. In anderen Foren bin ich doch überhaupt nicht groß unterwegs? Wo soll das sein? Naja, wer sich selber darüber eine Meinung bilden will worum es geht muß leider alles in Reihenfolge lesen und das ist den Leuten ja zu Anstrengend wie wir schon mitbekommen haben, also wird es hier keinen Applaus geben, für keine Seite.
  7. Meine Fahrerlaubnis von 93 sagt Kleinkrafträder sind Krafträder bis 50ccm und 50km/h und Krafträder sind Zweiräder. Ist jetzt kein Beweis, aber die Sicht auf die Dinge zu der Zeit wird klar (Krankenfahrstühle noch 25km/h 1993). Und eine Zulassung als Kleinkraftrad macht keinen Sinn wenn man das Ding nicht mit dem Kleinkraftrad Lappen fahren darf. Die alte STVZO von 1976 geht in die selbe Richtung (Krankenfahrstuhl 20 km/h)
  8. Vielleicht auch als Krankenfahrstuhl, da ging so einiges bevor sie die Lücke geschlossen haben. Das habe ich total verdrängt das es das auch noch gab. (Leergewicht bis 300kg, bis 30km/h, bis EZ 1999, könnte gut sein) Kleinkraftrad kann es nicht sein, die waren vor 99 immer zweirädrig.
  9. Derselbe Prüfer der die Gurtverankerungspunkte bei deiner APE übersehen hat? Einfach mit italienischen Papieren unterwegs gewesen? Keine Ahnung, wie auch ohne die Papiere zu sehen.
  10. Du redest von APE 50 oder? Wenn die vor 1999 per Einzelbetriebserlaubnis in den Verkehr gekommen ist und nicht nachträglich auf L2E umgeschrieben wurde braucht die ein großes Kennzeichen. Eine ABE für APE 50 vor 99 finde ich nicht, da bist du mir noch eine ABE Nummer schuldig, wenn es solche Fahrzeuge überhaupt gab.
  11. Die ABE von 99 hab ich doch schon gepostet oder? Amtliches Kennzeichen hinten, Ausnahme vom Kennzeichen vorne und Fahrzeugart LKW. Liest du eigentlich was ich poste?
  12. Nochmal zum Mitschreiben, ich habe nicht die Erfahrungen mit meinem TUCTUC beschrieben (und ich habe auch nicht behauptet das die L2E ist). Da hab ich mit der Abnahme nichts zu tun gehabt, die ist original von Bajaj Deutschland in den Verkehr gekommen. Die ist nur ein Beispiel gewesen das eine Einzelbetriebserlaubnis 1986 auf die Fahrzeugart LKW lauten musste weil in der STVZO Dreiräder nicht (kaum) vorgesehen waren. Meine Ausführungen fußen auf 20 Jahre Erfahrung mit der Prüfung und Homologation von allen möglichen Sonder und Spezialfahrzeugen und das weit! über das Niveau einer Hauptuntersuchung hinaus.
  13. Genau, deshalb hab ich ja auf Seite 1! schon geschrieben, Freerider13 kennt scheinbar einen Ahnungslosen Prüfer, fahr dahin. Aber das ist ja in dieser Sinnlosen Diskussion untergegangen
  14. Wen es noch interessiert:Die Unterschiede von 97/24/EG (250kg) und VO(EU) 3/2014 (270kg) erklären sich durch die Definition der Masse. Die 250 sind „Leermasse“ (ohne Kraftstoff), die 270 „Masse im Fahrbereiten Zustand“ (inkl 90%Kraftstoff).
  15. Ich hab Belege gepostet (alle zum Thema und mit Quellenangaben) du nur Theorien. Aber das kann jeder Leser für sich selbst entscheiden.
  16. Die wird aus dem Standardwerk für Vorschriften zum Bau/zur Zulassung von Fahrzeugen stammen. Den Auszug hab ich ja zu Anfang schon gepostet. Als Troll bezeichnet man im Netzjargoneine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen“ https://de.m.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur) Fachlich kommt ja nichts.
  17. Für den TE ist jetzt ja tatsächlich was rausgekommen. Ich würde das Empolini mal tatsächlich vollgetankt wiegen und wenn es die 270kg unterschreitet den KÜS Prüfer auf diese Richtlinie hinweisen. Das sollte eigentlich klappen. Den Troll ignorier ich jetzt mal.
  18. Es könnte aber unter Umständen auch sein das du noch nichts von deinen Aussagen in irgendeiner Weise belegen konntest. Ich bin gerne bereit meine Mauer auf dem anderen Grundstück zu bauen wenn du mir endlich den schriftlichen Auftrag zeigst. Nur meckern das ist das falsche Grundstück bringt uns nicht weiter.
  19. Damit sollte jetzt der letzte Wissen was von deinen Aussagen zu halten ist. Wenn nichts da ist wird der 01.07 des Baujahrs genommen. War schon immer so und ich mach den Job 20 Jahre (natürlich nicht bei der KÜS) Ich komme aber in der Gurtsache weiter. Wenn es tatsächlich so ist das aktuelle APE tatsächlich nur ~250 kg wiegt, was so zu sein scheint, dann braucht die natürlich tatsächlich keine Gurte Das hab ich auch nie abgestritten. Deine Fahrzeuge mit 290kg aber schon. Jetzt wäre interessant wie diese Gewichte zusammen kommen. Hat der Prüfer damals gewogen oder die Daten aus der ABE von 99 genommen? Ich habe da so einen Verdacht, die Leermasse eines LKW wird mit Fahrer gemessen, die von Krafträdern ohne. Sollte es also tatsächlich so sein das eine APE unter 270kg wiegt braucht sie seit 2014 wirklich keine Gurtverankerungen wiegt sie unter 250 dann seit 99. aber das ist ja auch schon seit 3 Seiten klar.
  20. Zum Erstzulassungsdatum https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/import-und-zulassung/amerikanische-fahrzeuge-besonderheiten-beim-import
  21. Alter Falter, mir fällt so einiges dazu ein was ich jetzt nicht sage, aber der Reihe nach. Wir sind uns also mittlerweile einig das für das dreirädrige Kleinkraftrad von 1999-2014 unter anderem die 97/24/EG anzuwenden ist und das man für ältere Fahrzeuge ja eigentlich nicht etwas fordern kann was ein neueres Fahrzeug auch nicht braucht. Also gilt 97/24/EG mit allen Kapitel (99 übrigens weil die Richtline erst da umgesetzt wurde obwohl sie von 97 ist). In 97/24/ Kapitel 11 steht: ANHANG VI VORSCHRIFTEN FÜR DIE SICHERHEITSGURTE 1. Die Vorschriften der Anhänge der Richtlinie 77/541/EWG (1) für Fahrzeuge der Kategorie M1 finden Anwendung. 2. Abweichend von den Einbauvorschriften gemäß Abschnitt 3 des Anhangs I der genannten Richtlinie dürfen die Fahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg (bzw. 550 kg bei Fahrzeugen für die Güterbeförderung) jedoch mit Rückhaltegurten oder -systemen ausgerüstet sein, die Sicherheitsgurte mit folgenden Merkmalen umfassen: 2.1. an den äußeren Sitzen Dreipunktsicherheitsgurte mit oder ohne Aufrollvorrichtung; 2.2. an den mittleren Sitzen Beckengurte oder Dreipunktgurte mit oder ohne Aufrollvorrichtung Ganz glasklar gilt also die 77/541/EWG auch für Fahrzeug die unter die 97/24/EG fallen. Damit brauchen alle Fahrzeuge mit Verankerungspunkten auch Gurte. Da gibt es auch nichts zu Interpretieren. So aus dem Kontext gerissen habe ich kurz gezuckt ob ich mich doch geirrt haben sollte, aber du solltest einfach alles lesen, vielleicht merkst du dann den Fahler 2. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 2.1. Sind Verankerungen für Sicherheitsgurte vorhanden, so müssen sie den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen. Warum sollten Sie hier überhaupt stehen? 2.1.1. Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträdern, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen müssen an allen Sitzen mit Verankerungen für Sicherheitsgurte ausgestattet sein. 2.1.1.1. Verankerungen für Dreipunktgurte sind an allen Sitzen vorzusehen, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: — Es ist eine Rückenlehne vorhanden oder eine Stütze, die hilft, den Rückenneigungswinkel der Prüfpuppe zu bestimmen und die als Rückenlehne betrachtet werden kann. — Hinter dem H-Punkt befindet sich in einem Abstand von mehr als 450 mm von der durch den H-Punkt gehenden senkrechten Ebene ein längs oder quer verlaufendes Teil der Fahrzeugstruktur. 2.1.1.2. An allen anderen Sitzen genügen Verankerungen für einen Beckengurt. Wenn sie hier wieder alle ausgenommen sind? 2.1.2. Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern und Vierradfahrzeugen mit einer Leermasse bis 250 kg sind Verankerungen für Sicherheitsgurte nicht erforderlich. Jeder der jetzt noch mit liest sollte merken das das nicht so richtig sein kannst was du da rein interpretierst. Alle dreirädrigen Kleinkrafträder müssen Verankerungspunkte haben aber für alle dreirädrigen Kleinkrafträder sind Verankerungen nicht erforderlich. So quer kann man doch überhaupt nicht denken oder? Glück gehabt, aber was irgendwer mal übersehen hat zählt hier und heute nicht wirklich. Genau, stimmt mit 97/24/EG Kapitel 5 überein. Kapitel 5 ist aber nur KAPITEL 5 MASSNAHMEN GEGEN DIE VERUNREINIGUNG DER LUFT DURCH ZWEIRÄDRIGE ODER DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE Ab 2014. Falsch, es wird auch bei Importen aus den USA das Erstzulassungsdatum aus dem Title genommen, so eins drin ist, das Erstzulassungsdatum aus einem Carfax wenns schlüssig ist oder der 01.07. des Baujahres. Da kannst du jeden Sachverständigen fragen. Wäre wie schon geschrieben auch nicht anders möglich wegen der Abgasvorschriften. Nein das wird nicht so gehandhabt. Ein 1959er Chevrolet aus den USA frisch importiert bekommt nicht die Fahrzeugart M1 und auch nicht ein Erstzulassungsdatum 30.01.2020. Auch da kannst du jeden Sachverständigen fragen. Mann kann es aber machen. Nur bei Dreiradfahrzeugen wird das gerne gemacht, da sonst die horrenden LKW Versicherungen fällig wären. Meine Bajaj ist auch umgeschlüsselt von LKW auf L5. Das ist aber schwer nachzuvollziehen. Mein 1959er Chevy hat also im Schein unter B 30.01.2020 stehen, erfüllt aber nur die Vorschriften von 1959. Das wird spätestens bei der ersten Hauptuntersuchung ein Problem da mit Erstzulassung 2020 zwingend eine Abgasuntersuchung mit On-Board-Diagnose durchgeführt werden muß. Also ist deine Aussage falsch. Bis 74: Keine Gurtpflicht. Bis 99: Gurtpflicht durch 35a STVZO auch für Dreiräder. Bis 2014: Gurtpflicht durch 97/24/EG Kapitel 11 OK das wusste ich nicht, gilt dann aber nur für neue Leichtbauape und nicht für die Empolini mit 300kg und auch nicht für alte APE die ja scheinbar schwerer sind. Ich hab versucht rauszufinden was Piaggio in der EG-Betriebserlaubnis angiebt, das finde ich aber so schnell nicht. Sinnhaftigkeit brauchen wir nicht diskutieren. Da sind wir mit Sicherheit einer Meinung. Fahrzeugklasse wird erstmal die von 75 genommen, also LKW. Dann wird dem Prüfer auffallen, das ist ja alles doof, 2 Scheinwerfer, teure Versicherung, teure Steuer, 2 Kennzeichen. Wie helfe ich dem Kunden? Ah ich nehme L2E und wende die Vorschriften für diese Fahrzeugklasse an. Hilft dem Kunden und ist ein gangbarer Weg (Wie beim Pick-Up). Das ein Fahrzeug mit EU-Papieren problemlos woanders zugelassen wird ist ein Irrglaube der nicht auszutreiben ist. Es gelten die Vorschriften in dem Land in dem das Fahrzeug jetzt zugelassen wird. Nur Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung darf die Zulassung nicht verweigert werden und einem EU-Bürger der sein Fahrzeug mitbringt (das geht dann aber über den Weg des Umzugsguts) Falsch wie ich ja nun ausgiebig bewiesen habe. Ist ganz einfach zu erklären, die wurde 1986 offiziell als Neufahrzeug in Deutschland zugelassen. Damals ging das nur mit der Fahrzeugart LKW. Deshalb hat sie auch 2 Scheinwerfer und Gurte (und eine Ausnahme für die fehlende Bauartgenehmigung der Scheiben, wie auch immer Bajaj Deutschland das hinbekommen hat). Ich denke ich habe deine wilden Thesen erstmal strukturiert zerlegt. Gruß aus Kiel matze
  22. Ist so normal bei S und auch XL
  23. Auch für den Letzten verständlich wird die Sache mit den Gurten ab 2014 mit der Nachfolge Richtline zur 97/24/EG der VO(EU) 3/2014 (Art.16+Anh.XII)
  24. So ist das bei der 99er APE mit ABE beschrieben. Ausnahme für Gurte fehlt natürlich, die hat ja welche. Da steht auch das die Fahrzeugart da noch LKW ist.
  25. Das Wort war "Blödsinn" aber gut wenn dich das schon beleidigt tut es mir leid und ich lösche es gleich. Das bezog sich aber auch auf ein paar mehr von Halbwissen geprägte Aussagen als nur die Gurte. Ich hab dir eine Chance ohne MIMIMI gegeben, aber die hast du nicht wahrgenommen. Und eine Bezeichnung als Pavian finde ich schon starken Tobak. Hätten wir ja selber ausräumen können aber hast ja geschwiegen. Ganz genau, aber die Antwort/Hilfe bleibst du mir schuldig und beleidigst mich nur. Wo ist mein Denkfehler? Also nur die Hälfte beantwortet, aber gut. Bis hierhin richtig. Das mit der Fahrzeugart wird oft noch anders gehandhabt, ein altes Auto bekommt in der Regel auch noch die alten Schlüsselnummern, es ist aber durchaus möglich den M1 oder N1 BE zu schlüsseln wie deinen Pickup. Jo Quelle ist die 97/24/EG Gut, dann ist das nicht mein Denkfehler, sondern deiner. 2.1. Vorhandene Verankerungspunkte müssen den Vorschriften entsprechen. 2.1.1 Alle Sitze von dreirädrigen Kleinkrafträder (usw...) müssen mit Verankerungspunkte für Gurte aus gerüstet sein. 2.1.2 Bis 250kg (usw...)brauchen keine Verankerungspunkte vorhanden sein (Wenn aber vorhanden dann 2.1!!) Ich finde viel eindeutiger geht es nicht. Sind wir uns einig? Verankerungspunkte müssen sein. Haben deine Einzelzugelassenen APE Verankerungspunkte? In dieser alten Version der 97/24 ist das etwas anders formuliert, aber im Inhalt genauso https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=2ahUKEwisr43qjqTnAhXQblAKHdbiC0IQFjACegQIARAB&url=https%3A%2F%2Fwww.hlnug.de%2Ffileadmin%2Fdokumente%2Flaerm%2Fgesetze%2Fstrassen-und_schienenverkehr%2FRichtlinie_97_24_EG.pdf&usg=AOvVaw2jZo2q8j0RtBCHwaDooGhc Diese Aussage ist noch nicht geklärt. Verankerungspunkte brauchen wir, was ist mit Gurten? Ich sage die braucht es auch. Du fängst schon wieder an mich zu beleidigen Doch in Anhang VI derselben Richtlinie Vorschriften für die Sicherheitsgurte 1. Die Vorschriften der Anhänge der Richtlinie 77/541/EWG für Fahrzeuge der Kategorie M1 finden finden Anwendung. Da sind sie die M1 Fahrzeuge. Die 77/541/EWG beschreibt die Ausrüstungspflicht von M1 mit Gurten. Also braucht so eine APE auch als L2E alle Gurte die auch ein PKW braucht. Das ist ja doof, warum hat die dann nur einen Beckengurt? 2. Abweichend von den Einbauvorschriften gemäß Abschnitt 3 des Anhangs I der genannten Richtlinie dürfen die Fahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400kg ... jedoch mit Rückhaltegurten oder -systemen ausgerüstet sein , die Sicherheitsgurte mit folgenden Merkmalen umfassen 2.1. an den äußeren Sitzen mit oder ohne Aufrollvorrichtung 2.2. an den mittleren Sitzen Beckengurte oder Dreipunktgurte mit oder ohne Aufrollvorrichtung Hab mich erst gewundert wie Piaggio das macht mit dem Beckengurt, aber die deklarieren den Einzelsitz in der Mitte als mittleren Sitz (steht in der von mir geposteten APE ABE). Nicht wirklich, bei allem was vor hier bei uns vor der 97/24 in den Verkehr gekommen waren die definitiv Pflicht, weil da galten die ja noch als LKW PKW (Ich hab so eine alte Bajaj, da ist das so.) Hab ich dir gezeigt. 97/24/EG Kapitel 11 Anhang VI. Die deutschen Ape sind mit Gurten genehmigt, da ja nach 35a STVZO Pflicht. Die Italienischen Vorschriften kenne ich nicht, aber mit der Einführung der EG-Typgenehmigung haben auch die Italienerinnen Gurte bekommen. Das ist eine sehr gute Frage, meine Bajaj ist Bj.86, die braucht nicht. Ab 99 haben die offiziell importierten APE eine Ausnahmegenehmigung vom Rückfahrscheinwerfer, danach kommen die EG-Typgenehmigten APE, die brauchen keinen. Zwischen 86 und 99 finde ich keine APE mit ABE, hilf mir da bitte, ich bräuchte den Typ oder die ABE Nummer, ich vermute aber ganz stark das die auch eine Ausnahme hatten. Genau, die braucht einen Gurt (oder eine Ausnahme) Auch wenn du es nicht glaubst, das hoffe ich auch. Mich würde das Schreiben von Piaggio noch interessieren das es angeblich bezüglich der Gurtpflicht gibt. Ich bin jetzt aber wirklich erleichtert das ich weiter meine Brötchen mit Mauern verdienen darf. Gruß aus Kiel matze
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