§ 130 Abs. 1 StGB Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oderdie Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Punkt 2. trifft m.E. auf den Startbeitrag des TE zu. Ein Volk derartig pauschalisierend runterzumachen wird im GSF nicht geduldet. Ich kenne und mag einige Italiener, wie auch das Land an sich und - ganz richtig -, es gibt überall Arschlöcher. Ist Dir eigentlich bewusst, dass Du mit solchen Aussagen auch einige italienische GSFler zutiefst beleidigst? Auch der Begriff "Itaker" ist in diesem Zusammenhang eine rein abwertende Bezeichnung. Du bekommst von mir deshalb eine Woche Urlaub, in dem Du entweder ausnüchterst und lernst, was differenziertes Denken ist, oder nach Weißrussland zum letzten Diktator Europas fährst, mit dem Du wahrscheinlich noch mehr Gemeinsamkeiten findest. Ich bin mir sicher, dass ich für alle Moderatoren hier und auch maniac spreche und hoffe, dass das auch für die allermeisten anderen User gilt. Damit --> zu.