Ihr seid also eine Hauseigentümergemeinschaft und da ist es nicht einfach mit dritteln in der eigenen Einkommensteuererklärung getan. Ihr bekommt für die HEG eine eigene Steuernummer und müsst eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" (kurz Festellungserklärung) abgeben. In dieser sind dann die Eigentümer mit jeweiliger Steuernummer und Anteilshöhe gelistet und natürlich in Anlage V die Mieteinnahmen. Das ganze besteht aus folgenden Formularen: - Feststellungserklärung ESt 1 B - Anlage FB - Anlage FE 1 (glaube ich, hab den Kram daheim auf dem Rechner) - Anlage V In Deiner persönlichen Einkommensteuererklärung musst Du dann trotzdem die Anlage V abgeben, aber nur mit der gedrittelten Zahl, die sich aus den Einnahmen/Ausgaben der FE ergibt. Da ich mit meiner Schwester eine HEG für mein Elternhaus bilde, muss ich jedes Jahr auch diesen Scheiß ausfüllen, am besten gehst Du für's erste Mal zum freundlichen Sachbearbeiter im Finanzamt und lässt Dir zeigen, was wo einzutragen ist...