Um welche Art "Brandschutzwand" handelt es sich denn? Wenn es nämlich eine sog. Brandwand als Gebäudeabschlusswand im Sinne von Art. 28 BayBO ist, darfst Du da gar keine Öffnung reinmachen. Wenn es eine sog. innere Brandwand ist, dann schon, aber Anforderung an Türe T90! Ansonsten, wenn es sich nur um eine F90-Mauerwerks- oder Betonwand handelt, ist T30 ausreichend, dicht und selbstschließend versteht sich. Wenn die Wand nur F30 hat, langt eine DVS-Türe (dicht, vollwandig, selbstschließend), dicht gilt ein normales Türblatt mit Plattenmaterial, halt keine Röhrenpappe oder-spanplatte und nicht mehr als 7 mm Bodenluft. Für den nachträglichen Sturzeinbau so wie Beo schreibt vorgehen, hier findest Du z.B. für KS-Mauerwerk Bemessungstabellen.