Von Kostenneutralität war im Urteil, soweit ich mich erinnere, nicht die Rede. Da hätte das BVerfG auch gar nix mitzureden.
Der Anspruch auf Kostenneutralität kam meiner Erinnerung nach aus der Politik/vom Gesetzgeber. Aber nicht im Hinblick auf den Einzelfall, sondern darauf, was in der Gesamtheit durch die Steuer eingenommen werden soll.
Dass es im individuellen Einzelfall zu Abweichungen/Neubewertungen kommt, war klar und Systemimmanent, da ja die alten Bewertungsregelungen als Verfassungswidrig eingestuft wurden. Da kann jetzt nicht unbedingt die Politik was dafür.
Weiterschimpfen.
Edit: Entschuldigung, weiter Polarisieren.
Edit Edit: Sorry @Rollerbube, geht nicht gegen dich persönlich, mich ärgert nur das ständige, allgemeine Schlechtmachen von allem. M.E. ist dadurch ein Teil unsrer aktuellen Probleme, z.B. Wahlergebnisse zu erklären.