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Ist vielleicht eine Henne-Ei- Diskussion. Aber auffällig ist es schon, dass Impfgegner und Querdenker wohl eine starke Basis in der „Esoterik“-Szene haben (so auch mehrfach in meinem Umfeld selbst wahrgenommen). Es scheint zumindest ein guter Nähr- und/oder Resonanzboden zu sein. Edit: in das Interview hab ich noch nicht reingehört.
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Hat ein wenig gedauert, in der aktuellen Jahreszeit geht man ja im Dunklen aus dem Haus und kommt bei Dunkelheit wieder zurück... Ich vermute also im Wesentlichen einkürzen. Recht tief? Februar?
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Ich bin ja auch insoweit bei dir, deshalb schrieb ich ja: Vermutlich sogar schon vor einer gerichtlichen Entscheidung, bei der aktuellen Entwicklung. Ich habe aber tatsächlich auch das Vertrauen in unser Bundessverfassungsgericht, dass die Ethik im Rahmen der Grundrechtsabwägungen ausreichend Gewicht bekommt.
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Und deshalb soll ich nicht mehr selbst entscheiden dürfen? Im Übrigen: ich habe mir mit Freude die Impfungen inkl. Booster bereits einverleibt.
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Jaja, jetzt geht doch erst mal ein Bier trinken und dann seht ihr zwei Süßen weiter, ja?
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Ich halte das im Wesentlichen für ein Kommunikationsproblem. Wenn man Entscheidungsgründe und den juristischen Kauderwelsch übersetzt und die Dinge erklärt, wird auch dem Laien oft verständlich, warum die Entscheidung so und nicht anders ausgefallen ist. Dafür genügt es auf Seiten des Laien allerdings auch nicht, sich nur den Urteilstenor oder einzelne (Ergebnis-)Sätze anzusehen. Ein Problem ist allerdings oft die Frage der Nachweisbarkeit eines Sachverhaltes bzw. der anspruchsbegründenden Tatsachen. Wenn die "Gerechtigkeit" nicht siegt, liegt es m.E. in den meisten Fällen an einem nicht ausreichend erbrachten Nachweis. Nicht unbedingt daran, dass Juristen eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit als Nichtjuristen hätten. Ein besonderes Thema ist natürlich das Strafrecht. Aber dort auch weniger auf Tatbestandsebene, sondern eher bei der Frage der Strafzumessung. Über den Unwert einer Tat und die Höhe der "gerechten" Strafe hat natürlich jeder so seine eigene Vorstellung, je nach Sozialisation und Vorgeschichte. Auch der Richter.
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Woran störst du dich genau, im konkreten Fall? Ich empfinde das Ergebnis jetzt nicht als falsch, oder ungerecht. Ich möchte grds. schon darüber selbst entscheiden dürfen, was mir in den Körper gespritzt wird. Egal, ob andere davon überzeugt sind, dass es gut für mich und/oder andere ist. Und auch ein potentieller Betrüger genießt m.E. grds. den Schutz, dass ihm nichts gespritzt wird, was er nicht will. Ein Eingriff in meinem Körper muss zwingend gerechtfertigt sein. Sei es durch meine konkrete, ernsthafte Einwilligung. Oder z.B. durch eine offizielle, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhaltenden, im demokratisch und parlamentarischen Prozess legitimierten Impfpflicht. Nicht aber dadurch, dass es ein Arzt, wenn auch zurecht, meint, es könnte sinnvoll sein, oder ich hätte das als Betrüger so verdient. Der Arzt darf weder über meinen Körper bestimmen noch ist er Strafverfolgungsorgan oder Richter. Für mich richtiger Weise also eine Körperverletzung, die keine ausreichende Rechtfertigung findet. Etwaige hehre Motive der Ärzte können dann bei der Strafmaßfindung berücksichtigt werden. Ebenso, wie potentielle unlautere Motive (Vereinnahmung des Bestechungsgeldes?). Die Annahme, dass selbst ein medizinisch indizierter und ordnungsgemäß ausgeführter Eingriff - selbst bei Einwilligung des Patienten - per se eine Körperverletzung darstellt, ist allerdings auf den ersten Blick schon etwas eigenartig und auch für Ärzte manchmal schwer nachzuvollziehen. In anderen Ländern sieht man das dogmatisch teilweise auch etwas anders, wobei die unterschiedlichen Wege meist zu den selben Ergebnissen führen.
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In Deutschland würde es zumindest unter Körperverletzung fallen. Jeder "Eingriff" in die körperliche Unversehrtheit stellt eine Körperverletzung dar, d.h. der Straftatbestand wird auch beim lege artis durchgeführten und tatsächlich indizierten ärztlichen Eingriff grds. erfüllt. Der Arzt kommt dann nur über eine wirksame Einwilligung in den konkreten Eingriff auf der "Rechtfertigungsebene" wieder raus. Im konkreten Fall hatten die Impflinge zwar in den Pieks mit der Spritze eingewilligt (was auch schon den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt hat), nicht aber in das Einbringen des Impfstoffs in ihren Körper. Und da die Ärzte wussten, dass eine Einwilligung in das Impfen tatsächlich nicht bestand, hilft auch eine formale Einwilligung nicht, siehe § 116 Satz 2 BGB: So zumindest die formale Rechtslage. Mal unabhängig der Frage der Nachweisbarkeit der fehlenden Einwilligung.
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Soweit es § 278 StGB betrifft richtig. Der Gesetzgeber hat aber nix liegen gelassen und auch § 279 StGB geändert, der den Gebrauch sanktioniert, insoweit habe ich die von mir benannte Rechtslage unvollständig mit §§ hinterlegt : § 281 StGB betrifft das Gebrauchen eines echten Ausweises, der aber einem Dritten gehört. Also alles abgedeckt. Edit: Und ganz wichtig: Die Fälle werden jetzt über den schärferen Urkundenfälschungs-§ 267 StGB sanktioniert, d.h. Strafandrohung bis zu 3 Jahre Knast! Dies liegt daran, dass die Gesundheitszeugnis-§§ jetzt nur noch angewendet werden, wenn die Tat nicht in diesem Gesetzesabschnitt, wozu auch § 267 StGB zählt, mit schwererer Strafe bedroht ist.
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Nein, keinesfalls! Das Problem ist, bzw war spezieller. Durch den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) wird der „Rechtsverkehr“ geschützt. Völlig unabhängig von Behörden. Also jeder. Das Problem lag darin, dass es einen anderen, spezielleren Straftatbestand gibt, nämlich das fälschen von Gesundheitszeugnissen (§ 277StGB), also sowas wie ein spezieller Unterfall der Urkundenfälschung. Und aus historischen Gründen war das mit den Gesundheitszeugnissen nur strafbar, wenn dasselbige gegenüber Behörden oder Versicherungen verwandt wurde. Grds. verdrängt in der Juristerei der speziellere Straftatbestand den allgemeineren. Das was allerdings in diesem Zusammenhang streitig. Genaueres dazu würde jetzt zu weit führen. Ist aber alles Makulatur: Der Gesetzgeber hat reagiert, das Problem ist seit dem 24.11.2021 beseitigt, durch § 277 StGB in der neuen Fassung wird jetzt - wie bei der Urkundenfälschung auch - stumpf der „Rechtsverkehr“ als solcher geschützt. Nix mehr mit bloß Behörde oder Versicherung. Edit schreit: Und wir kriegen die Ratten doch!
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Meine persönliche Meinung: Fristlose Kündigung und Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Straftatbestände.
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Falsche Reihenfolge, aber das läuft jetzt (hab' mal wieder vernünftiges Bier nachHessen importiert):
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Nein, nein, zutreffend gehüstelt Zitat von Seite 1:
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Genau die Frage habe ich mir gestellt. Ausgehend von der Frage, welche „Röhre“ überhaupt gemeint sein könnte. Nur, mir fehlte als Nicht-Jäger bei jegliche erdenklicher Röhre halt der Bezug zum Misserfolg. Edit: Und woher kommt nun der Schuss in den Ofen?
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Wie gehst du/geht man mit den Ameisen in der Wiese/im Rasen um. Ich verfahre aktuell nach "Leben und leben lassen"...
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Woher kommt "In die Röhre schau'n"? Und was hat der "Schuss in den Ofen" evtl. damit zu tun?? Oder geht es am Ende um den guten, alten (Röhren-)Fernseher?
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Gehˋ scheißˋn.
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Nimm, was du bekommen kannst. Wirklich belastbare Studien gibt es noch nicht. Grds. funktionieren alle ziemlich gut.
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PX sucht in den nächsten Wochen/Monaten Mitfahrgelegenheit von Kassel nach FfM. Zustiegt direkt an der Autobahn möglich. Kostenübernahme selbstverständlich.
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Das Bild hat Potential für die „nur schönen Bilder“! Der ganze Style im Hintergrund passt zum Baujahr des Rollers. Gute Stimmung im Bild!
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Apropos Stoßtriebbildung. Im letzten Winter hat es in der lspäten Kältephase ja unsere Glanzmispeln übelstberwischt. Nun gibt die eine oder andere doch noch Lebenszeichen von unten her. Ich würde die gerne wieder aufpäppeln. Teilweise hauen sie aber Stoßtriebe raus. Was mach ich mit denen? Lassen, einkürzen, oder ganz rausnehmen? Dank‘ im Voraus!
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Neuer Vertrag Stadtwerke Kassel im Basistarif 6,81 Cent /kWh. Grundpreis rund 15.- EUR/Monat. Alter Versorger hat von knapp 6 auf rund 13 Cent erhöht. Allerdings ohne Grundpreis.
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Ich habe das mal aufgegriffen und etwas dazu geschrieben, was einen geldwerten Vorteil bieten kann:
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Moin zusammen, ich greife dies mal auf, da es evtl. für einige interessant und bares Geld wert sein könnte: Sehr viele Anbieter erhöhen derzeit die Preise ganz erheblich, in vielen Fällen um 100%. Ich bin ja so ein jährlicher Anbieter-Hopper und bediene mich dazu der bekannten Vergleichsportale, die aber im aktuellen Marktumfeld teilweise nur sehr eingeschränkt funktionieren!!! Hintergrund ist, dass in den Vergleichsportalen die Grund- und Basistarife der jeweiligen Regionalversorger vor Ort nicht enthalten sind, zum Teil gar nicht, zum Teil nur als Vergleichsposition an nicht prominenter Stelle). Üblicherweise stört das nicht, da es sich bei diesen Tarifen meist um die teuersten handelt. Aktuell aber gerade nicht! Da ich das bis heute morgen auch nicht wusste, hatte ich aufgrund der Verdopplung des Preise durch meinen aktuellen Anbieter zum Jahreswechsel gestern einen Wechselauftrag zu einem Anbieter erteilt, der laut Vergleichsportalen (auch aufgrund der Wechselboni) als einer der günstigsten ausgewiesen war. Dies hätte mir unter dem Strich eine Ersparnis von rund 300.- EUR/Jahr gebracht. Durch einen Zeitungsartikel in der Süddeutschen wurde ich heute Morgen auf Obiges aufmerksam und habe nun das Basisangebot des hiesigen Regionalversorgers auf dessen Internetseite überprüft und siehe da: über EUR 1.000.- günstiger, als der vermeintlich günstige Neue! Der kw/h-Preis liegt bei der Hälfte. Daher: Unbedingt Preise des Regionalversorgers prüfen!
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Danke. Es hat eine Nacht Schlaf gebraucht, seit heute Morgen ist das 3/3 nun auch blau.