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milan

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Alle Inhalte von milan

  1. Top! Wie kommt die Wurst nach Ff/M? Welcher Metzger? Gruß aus Nordhessen!
  2. Bei uns in Nordhessen zu der Zeit kein Hagel. Insbesondere in Anbetracht der dunklen Flecken gehe ich vom echten Mehltau aus. Auch die Trauben, die kürzlich noch i.O. waren, platzen jetzt auf...
  3. Mal bitte für die weniger Technikaffinen wie mich: 1. Was tut man bei der 10 PS-Variante, damit er noch mal 44tkm hält? Honen bedeutet doch zwingend Übermaß, oder? 2. Warum lohnt es sich beim 10 PS-Zylinder nicht, beim 12er aber schon? Danke für eure Nachsicht im Voraus!
  4. Du könntest Recht haben. Ich habe zuerst das weiß-mehlige „vermisst“. Bei genauer Betrachtung der Blätter haben diese allerdings tatsächlich einen leichten weißen Schleier. Der Mehltau wird wohl durch feuchtwarmes Wetter begünstigt. Hatten wir ja die letzten Wochen. Aufspringende Trauben sind wohl auch typisch. Mist.
  5. Was ist los mit unserem Wein? Die Trauben platzen auf. Sieht aus, als würden die Alien-Babys darin zu groß... und das Dunkle auf der Schale sieht auch verdächtig aus. Ein Pilz? Zu harter Regen?
  6. Analognavi
  7. Respekt (wenn's nicht nach dem Namen gegoogelt war)! Ihr kennt also auch die kleinen Bühnen des Lebens/Deutschlands!
  8. Neuer Versuch, Schriftzug leicht verfremdet:
  9. Evtl. (etwas) schwierige(r):
  10. Ja. Hab‘ nur einen normalen Hammer hier. Hast du einen Tipp, wie ich das mache? Oder bedarf es zwingend weiterem Spezialwerkzeug?
  11. So. Wiese wächst. Ich habe mich entschieden, der Natur noch mehr Raum zu geben. Rasen findet sich zwischen all den Kleesorten eh wenig... Sense steht auch schon frisch gewetzt bereit. Die Bienen und Hummeln freuen sich. Gehört ein Wetzstein gewässert? Hab da Unterschiedliches gelesen...
  12. Es bedarf zunächst eines Veranstalters, der die Voraussetzungen dafür (wie andernorts bereits beschrieben) erfüllt. Ich fürchte, ihr verrennt euch evtl..
  13. milan

    Corona und so

    Bei AZ hat sich wohl herausgestellt, dass der Impfschutz bei Zweitimpfung nach 12 Wochen am höchsten ist.
  14. milan

    EM 2021

    Sicher? In diesem Zusammenhang empfehle ich @thisnotes4u Empfehlung: Die afrodeutschen Protagonisten von damals haben ihre Entscheidung im Nachhinein teilweise bereut, für die Nationalmannschaft zu spielen. Gute Zeiten? Uns voraus? Unterstützung der Kollegen, des Publikums oder von offizieller Seite hätten ihnen sicher geholfen. Bis heute trauen sich die meisten schwulen Spieler im Profifußball nicht, sich zu outen. Also auch hier wieder keine Unterstützung, keine Solidarität? Oder vielleicht doch Zeichen setzen?
  15. Sind die als gemeinnütziger e.V organisiert? Vielleicht wäre das tatsächlich eine Möglichkeit? Einfach mal bei der Genehmigungsbehörde vor Ort Anfragen?
  16. Einfach im egig-Topic noch mal nachlesen. Du hast mir den Zeigefinger dort ja schon direkt abgeknickt... Im Übrigen: Ich wurde von @Beo gefragt und habe geantwortet. Für das Ergebnis kann ich leider nix...
  17. Hat mir jetzt keine Ruhe gelassen, daher mal "auf die Schnelle" versucht, einen allgemeinen Überblick zu gewinnen. Alles ohne Gewähr! Ich kann, darf und will hier keine Rechtsberatung leisten (sonst bin ich meine Zulassung im worst case mal los), daher nur mal so ganz allgemein, ohne Bezug auf den konkreten Fall: Grds. besteht die Möglichkeit, sich eine Lotterie bei der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen. Wenn ich § 14 GlüStV richtig verstehe, funktioniert das aber so nur für (gemeinnützige) Vereine und andere Institutionen. Vorbehaltlich anderweitiger, insb. auch landesrechtlicher Sonderregelungen, scheidet eine solche Genehmigung für Private/Normalbürger daher evtl. aus (?). Müsste man ggf. mit der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde noch mal abklären. Grds. kann es (zulassungs- und genehmigungsfrei) möglich sein, eine Lotterie mit dem Verkauf einer Ware derart zu verknüpfen, dass der Erwerb der Ware zur Teilnahme an der Lotterie berechtigt. Da kann man aber auch viel falsch machen. Insbesondere muss der Verkaufspreis dem Gegenwert der Ware entsprechen, insb. die Kosten für das Gewinnspiel dürfen also nicht zusätzlich im Preis enthalten oder auch nur gesondert ausgewiesen sein. Die Flasche Cola, die ein "Gewinnlos beinhaltet" darf daher nicht 2,99 statt regulär 1,99 kosten. Die Teilnahme an der Lotterie darf nicht an einen "Einsatz" zusätzlich zum Warenwert geknüpft sein. Macht man da etwas falsch, landet man bei § 284 StGB und bei einer Strafandrohung von Geldstrafe bis zu 2 Jahren Knast. Ich kenne auch viele Leute, die dann gerne versuchen, das zu regeln. Die guten verlangen dafür richtig viel Geld. Obiges nach deutschem Recht. Ob durch eine unbeschränkte Veranstaltung im Internet auch Rechtsnormen anderer Länder tangiert sein könnten, bzw. wer da innerhalb D überhaupt für eine etwaige Genehmigung zuständig sein könnte, hab' ich nicht im Blick. Bitte bei der Bewertung der eigenen Risikobereitschaft ggf. auch die des Forumbetreibers im Blick haben. Inwieweit hier eine (Mit-)Verantwortlichkeit bestehen könnte, weiß ich grad' auch nicht.
  18. Ich muss, wenn ich die Tage mal Zeit habe, schauen, ob man die Verlosung z.B. mit dem Verkauf des Kalenders verknüpfen könnte. Damit könnte man evtl. auch den Behördenkram umgehen.
  19. Nach kurzer Recherche rate ich von einer Verlosungsaktion ab. Auch auf die Gefahr hin, dass @sucram70 wieder sein Beinchen in meine Richtung hebt. Edit: wegen verbotenen Glücksspiels.
  20. Danke. Ja, unbedingt. Aufgehangen am Fußball, aber ein gesamtgesellschaftliches Thema. Muss ich erst mal sacken lassen.
  21. Ihr wollt einen Juristen fragen? Ihr wollt also, dass es nicht zustande kommt? Spass beiseite, Verlosungen sind tatsächlich nicht unproblematisch, ich bin in dem Thema aber nicht drin und hab grad viel um die Ohren. Ich kann aber mal in einer freien Minute schauen, ob ich da mit vertretbaren Aufwand etwas Belastbares was rausfinden kann. Edit: sagt Bescheid, wenn ich es lieber nicht prüfen soll.
  22. milan

    Hauskauf...

    Sorry, ich bin quasi Steuer-Legastheniker... aus meinem rudimentären Verständnis heraus dürfte es allerdings wohl tatsächlich so sein, dass eine steuerliche Berücksichtigung erst im Falle einer tatsächlichen Ausgabe für Erhaltungs-/Reparatur- und sonstigen Aufwand erfolgen kann. Mein "doch" oben bezog sich ausschließlich darauf, dass es durchaus einen "Zwang" zur Rücklagenbildung geben kann.
  23. Es gibt scheinbar Dinge, da schaut man lieber nicht so genau hin...
  24. Ist mir auch noch nicht über den Weg gefahren...: Vespa Fury
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