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Die Priorisierung richtet sich, soweit ich weiß, nach mehreren Komponenten, insbesondere Vulnerabilität, Systemrelevanz und Infektionsrisiko. Macht m.E. auch Sinn. Wenn man Rechtsanwälten zumindest eine gewisse Systemrelevanz zubilligt, wie du ja grds. auch, scheint es mir durchaus gut vertretbar, sie in der letzten Prioritätsstufe mit erhöhter Priorität, zu berücksichtigen. Alle von dir genannten Gruppen sind ja (zutreffend) höher priorisiert.
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Ich will das jetzt nicht auf die aktuelle Situation verstanden wissen, aber grds. scheint es mir schon sinnvoll, die Rechtspflege, insbesondere auch zugunsten der Bürger aufrecht zu erhalten. Wer hilf Betroffenen, die inhaftiert werden? Wer gewährleistet Rechtsschutz in eiligsten zivilrechtlichen Rechtsangelegenheiten, stellt Anträge auf einstweilige Verfügung oder wehrt selbige ab? Wer gewährleistet Rechtsschutz, wenn "der Staat" in einer Krisensituation zu weit geht, völlig unverhältnismäßige Maßnahmen ergreift oder willkürlich handelt? Wer gewährleistet die Einhaltung der Grundrechte, gerade in Krisenzeiten? Oder versucht dies alles zumindest? Ich denke, wenn man der Auffassung ist, dass das Rechtssystem funktionieren muss, muss man dafür sorgen, dass es eine funktionierende Anwaltschaft gibt.
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Glückwunsch! Sie haben gewonnen! Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie aufgrund einer Verordnungsänderung aus Februar 2021 Ihren Rang von Prioritätsstufe 125 auf Prioritätsstufe 3 verbessern konnten. Bitte sehen Sie daher von Schwarzmarktkäufen ab. Exemplarisch
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Grund für den Test? Symptome?
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Doch, das passt zusammen, da auch aus juristischer Sicht Symptome für die Frage der Krankheit zunächst nicht relevant sind (der Konjunktiv in meinem letzten Satz war insoweit evtl. missverständlich und nur meinem lauten nachdenken geschuldet). Auch aus juristischer Sicht gibt es den symptomlos Erkrankten. Es genügt grds. der regelwidrige Zustand für eine Erkrankung. Die Arbeitsunfähigkeit ist eine ganz andere Baustelle. Ein schwer Erkrankter kann arbeitsfähig, ein nur leicht erkrankter arbeitsunfähig sein (schwer/leicht gemessen an den Symptomen). Eine Schreibkraft mit verstauchtem Finger kann ihre Arbeitsleistung nicht erbringen. Ein an COPD erkrankter Anwalt ggf. schon. Die Frage der Arbeitsunfähigkeit ist insoweit für die Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall relevant. Nur wer arbeitsunfähig ist, hat Anspruch darauf. Ein symptomlos an Covid19 erkrankter Arbeitnehmer ist zwar krank, da sein Körper einen regelwidrigen Zustand aufweist, er ist aber nicht arbeitsunfähig. Kommt er in Quarantäne und kann seine Arbeitsleistung daher nicht erbringen, gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, der Ausnahmetatbestand nach Entgeltfortzahlungsgesetz greift nicht, da dieser Arbeitsunfähigkeit voraussetzt. Allerdings kommen dann Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat nach §56 IfSG in Betracht. Ich meine, dass es juristisch für die Frage der Krankheit noch auf die Behandlungsbedürftigkeit des regelwidrigen Zustands ankommt. Trägt man irgend etwas in sich, was weder für einen selbst noch für Dritte negativ ist/sein kann, dürfte man trotz eines regelwidrigen Zustands nicht krank sein. Bei Covid19 ist es dann aber sehr wohl gerechtfertigt, von symptomlos Erkrankten zu sprechen. Was „behandlungsbedürftig“ ist, ist natürlich wieder eine diskutable Frage. Und da stellen dann die Juristen wahrscheinlich, wie von @reusendrescher festgestellt bzw. moniert, u.A. auf das Ausmaß der Symptome ab. Allerdings tatsächlich nicht aus eigener Inkompetenz, sondern auf Basis ärztlicher/gutachterlicher Einschätzung. Siehe Gustl Mollath.
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Nach juristischer Definition - jedenfalls nach Bundesarbeitsgericht - liegt eine Krankheit bei einem regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand vor. Danach wären erkennbare Symptome nicht erforderlich. Konsequent wird dann hiervon auch die Arbeitsunfähigkeit unterschieden. Diese liegt erst vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, oder sich die Erkrankung verschlimmern bzw. der Genesungsverlauf beeinträchtigt würde.
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So, Jungs und Mädels! Festhalten. Nix für Bayernhasser. Trotzdem reinhören. Voigas! Wenn mal die Gelegenheit besteht, live sehen! Das geht saumäßig ab! Bin in grad wieder drauf. Kann am dritten Hellen liegen. Meda culpa. Trotzdem Voigas!
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Ja, leider. 20.000 Menschen, die sich um nix geschert haben und nicht aufzuhalten waren bzw. nicht aufgehalten worden sind. Eine sehr inhomogene Masse, optisch war da viel dabei, extremes eher kaum. Welche Klientel allerdings im Wesentlichen fehlte, waren die hier im Forum teils sehr gescholtenen Jugendlichen und junge Erwachsenen. Auch Altersstarrsinn scheint also eine gewisse Rolle zu spielen.
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(Edit vorab zum Zusammenhang, da zeitlich sehr späte Reaktion: Es ging um die Frage, ob im Ruhetag Arbeitsentgeltansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bestehen, was Steuermann wohl nicht so gesehen hat, eine von Beatnik zitierte Internetstelle aber anders beurteilt hat:) Womit du m.E. nach vermutlich Recht gehabt haben dürftest, wobei es von der konkreten (rechtlichen) Gestaltung abhängig gewesen wäre. Auch, wenn sich das jetzt wohl eh erledigt hat. Es gilt zunächst der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Ausnahme 1: Gesetzliche (Sonder-)Regelungen, z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei gesetzlichen Feiertagen, beides nach Entgeltfortzahlungsgesetz. § 616 BGB spielt bei Betriebsschließungen/allgemeinen Arbeitsverboten im Zusammenhang mit Covid19 keine Rolle, da von § 616 BGB nur Umstände aus der individuellen Sphäre des Arbeitnehmers erfasst werden. Ausnahme 2: Betriebsrisikolehre (wird unter § 615 BGB verortet). Arbeitgeber kommt in Annahmeverzug, wenn er aus betriebsspezifischen Gründen nicht in der Lage ist, die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Also z.B. aufgrund aktueller Infektion im Betrieb geschlossen wird. Klassisches Beispiel waren auch die Fluggesellschaften, die wegen Vulkanausbruchs/Ascheflug nicht mehr fliegen durften. Das Problem muss also in der Eigenart des Betriebes angelegt sein. In den Fällen, in welchen Betriebe allerdings allgemein und ohne Rücksicht auf Spezifika des jeweiligen Betriebs von Schließungsanordnungen, Erdbeben etc. betroffen sind, gilt wieder der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Im Ergebnis hätte m.E. also nur ein Gesetz (keine Verordnung, § 2 I EntgFG) die Entgeltfortzahlungsansprüche der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern retten können. Vielleicht hat man das ja jetzt bei Tageslicht im Kanzleramt auch erkannt und entsprechende Umsetzungsprobleme gesehen (Feiertage sind z.B. Ländersache und es hätten möglicherweise auch nicht alle Länder mitgezogen)? Ein Schelm, wer...
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Uneingeschränkte Zustimmung zu allem, was du schreibst. Ballauf und Schenk laufen als Beiwerk nur am Rande nebenher, die Obdachlosen und ihre Geschichten spielen die Hauptrolle. P.S.: gute Sprüche: HiWi: „ihr denkt doch nicht wirklich, dass...“ Ballauf/Schenk: „wir denken nicht, wir ermitteln „ HiWi: „den Eindruck habe ich auch...“
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My First contact with Moby. Anfang der 90iger, auf einem im Supermarkt (!) verramschten Sampler gefunden. Die Liebe hält bis heute...: Und Liveversion mit etwas mehr Wums: Mitarbeiter alle weg. Geht sogar im Büro ab
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Süddeutsche schrieb in der Vorschau, wer diesen Tatort nicht möge, habe kein Herz. Ich hab' ihn noch nicht gesehen.
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Beforeigners - Mörderische Zeiten Hat uns sehr gut gefallen. Im Ergebnis ein Krimi, der in Oslo spielt. Mit Migrationsthematik. Zeitmigration! Migrationswelle aus der Wikingerzeit und aus dem 19 Jahrhundert. Ein drogensüchtiger Polizist, dessen Frau mit einem Typen aus dem 19 Jahrhundert durchgebrannt ist, muss einen Mord mit der ersten Ermittlerin mit Migrationshintergrund, sie war in der Wikingerzeit eine Kriegerin, aufklären. Sie stopft sich noch Mos in die Unterhose, wenn sie ihre Tage hat, der Gangsterboss aus der Wikingerzeit empfängt die Besucher nackt in seiner Villa und futtert rohes Fleisch. Starke Hauptdarstellerin, originelle Ideen, Kulturenclash und Seitenhiebe auf gesellschaftliche Themen, insbesondere Migration. ARD-Mediathek
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Die Bilder der völlig überfüllten Intensivstationen, der sich vor Krankenhäusern und Friedhöfen stapelnden Toten hätten ihren Weg in die Zeitungen und Nachrichtensendungen mit entsprechender Resonanz gefunden. Da bin ich mir sicher.
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Helft mir mal, rein grammatikalisch, wie muss ich das verstehen, Vespa-Club VON Deutschland? Was soll das heißen? Sollte das lauten „aus Deutschland“? Oder „Deutschlands Vespa-Club“? Oder er ist das ein fürchterlich wertvoller Fehldruck eine legasthenischen Lehrlings? Oder hab ich einfach schon wieder ein Bier Zuviel?
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Das GSF Heulsusen Topic / Kummerkasten, der offizielle GSF Kummerkaste
milan antwortete auf Darkstar's Thema in Flame & Sinnfrei
Ich steh‘ auf Fotzen. Lass die da raus. -
Ich würde die Formulierung „flexibel“ bevorzugen. Was vertretbar ist, lässt sich gerade nicht allgemeingültig und in Stein gemeißelt (vorher)sagen. Das hängt immer von der konkreten Situation, der Entwicklung, dem Wissensstand, den Prognosen und was weiß ich noch ab. Und ja, es enthält auch die Einräumung eines gewissen Ermessensspielraums zugunsten der Entscheider. Würden wir verlangen, dass nur auf absolut sicherer Tatsachengrundlage gehandelt werden dürfte, wären wir aktuell handlungsunfähig. Was allerdings keinen Murx in einigen Entscheidungen und Maßnahmen rechtfertigt.
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Fehler. In der zweiten Hälfte wurde der wirklich gut. Am Anfang habe ich mich auch etwas schwer getan. Der Anfang war m.E. zu sehr/lang im nicht wirklich spannendem persönlichen der Ermittler verhaftet. Die "Killerlady" war klasse. Man hat sie und ihre Entwicklung, bzw. ihre Motivation, verstanden, ohne, dass sie viel gesprochen hätte. Alleine durch ihr Schauspiel (und vielleicht auch ein bisschen durch die Begleitkommentare der Ermittler, die allerdings nicht störend "erklärend", sondern in die Handlung passend rüberkamen).
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Dafür ein umso größerer Fatalist. Bevor ich nicht alles (vertretbare) versucht habe so etwas zu verhindern, weiß ich nicht, ob es nicht zu verhindern gewesen wäre. Und solange halte ich Fatalismus für ungeeignet.
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Ich schmeiß‘ mal eine Runde Kijimea für alle.
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Die Statistiken über die Entwicklung der Infektionszahlen? Deiner Theorie nach hätte es im Zusammenhang mit dem Lockdown ja eher zu steigenden Infektionszahlen kommen müssen... Als die Geschäfte, Schulen Kitas offen waren, stiegen die Zahlen zuletztfast exponentiell. Nach dem (jeweiligen) Lockdown fielen sie gravierend.
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Mir fehlt die Fantasie, welche (realistischen) Maßnahmen man ergreifen könnte, die genannten "Hartz IV"-Empfänger zu erreichen. Daher halte ich die die Zurückhaltung mit entsprechenden Maßnahmen und Diskussionen weniger für "Political Correctness", sondern eher für eine Folge fehlender tauglicher Instrumente. Und das Thema ins politische Rampenlicht zu ziehen, ohne Lösungsvorschläge zu haben, käme mir schon wie "Fingerzeigen" vor. Aber vielleicht habt ihr da mehr Fantasie bzw. gute Gedanken, wie man die genannte Klientel erreichen kann? So bleiben halt die Lockdowns... Edit: Impfreihenfolge ändern? Vorrangige Impfung von Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Schwacher? Das würde Aufruhr geben...
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Inzidenz Stadt Kassel am 25.02.2021: 18,8. Heute bereits über 40, mehr als verdoppelt in gerade mal sechs Tagen... Könnte natürlich mit einem geballt-singulären Infektionsereignis (Betrieb, Feier, Wohnblock etc.) zusammenhängen, dazu habe ich bislang aber nichts gehört.