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Wenn ich mich richtig erinnere, ist beim Kärcher (zumindest bei den gelben Amateurprodukten) das Aufschrauben nicht vorgesehen...
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Best of Fränkisch! Geil. Schanzenbräu, Krug, Zirndorfer und Simon Zirndorfer mögen ja viele nicht so sehr. Ich trink es ganz gern, auch wenn es eher eine - für fränkische Verhältnisse - große Brauerei ist.
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Minze, Zitronenmelisse, Oregano, Salbei, Tymian, Rosmarin gehen bei uns gut in "Freilandhaltung", die meiste Zeit sogar ohne gießen. Petersilie, Schnittlauch und Basilikum (verschiedene) haben wir in Töpfen, sind halt nur einjährig. Bei Basilikum nehmen wir sogar teils die in Töpfen aus dem Supermarkt. Wenn man die in etwas größeres umtopft, wachsen die so regelmäßig und ordentlich, dass man das ganze Jahr ernten kann, ohne nachzukaufen.
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Ich hab das gerade mal mit einem Artikel der SZ getestet. Geht auch. Funktioniert das mit allen Seiten? Oder nur dann, wenn jemand die Seite schon mal zufällig hochgeladen hat?
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VERKAUF BEENDET, bitte schließen: Vespa P200E, Bj. 1982, 10 PS
milan antwortete auf Beo's Thema in Verkaufe Roller
@hacki, du benutzt den confused Smiley. Ich Versuch es mal nach meinem Verständnis aufzulösen: Was nicht zulässig ist, ist das hochschieben eines Beitrags vor Ablauf von sieben Tagen. Das hat Beo auch nicht getan, da er zum Zeitpunkt seines Nachtrags bereits ganz oben stand. Was nicht „verboten“ ist, jdf nicht generell, ist in einem eigenen Verkaufstopic weitere Beiträge, ggf. auch als Nachtrag zu schreiben. Warum auch? Der Zusatz in den Regeln, etwaige Nachträge ggf in den ersten Beitrag hineinzueditieren, zielt für jeden erkennbar nur darauf ab, dass das Pushen vor Ablauf von sieben Tagen nicht mit der billigen Ausrede des Nachtragens von Informationen umgangen wird. Warum du auf Beos Nachtrag recht ruppig reagierst, versteh‘ ich unabhängig davon nicht ganz. Er ist für mich jetzt nicht so der per se verhaltensauffällige Delinquent. Eventuell hast‘ einfach nen anstrengenden Tag gehabt? -
VERKAUF BEENDET, bitte schließen: Vespa P200E, Bj. 1982, 10 PS
milan antwortete auf Beo's Thema in Verkaufe Roller
Locker bleiben. Ja, Regeln sind Regeln. Aber Beo war zum Zeitpunkt der Ergänzung eh ganz oben, so dass es kein Push im Sinne des Verbotsgesetzes war. FREIGESPROCHEN! -
Vespa P200E, Bj. 1982, 10 PS
milan antwortete auf Beo's Thema in Kaufberatung/Verkaufsberatung für Vespa und Lambretta Roller
- - - - - Pfand bei Probefahrt, z.B. Personalausweis, Autoschlüssel - gemeinsam Geld bei der Bank einzahlen, um Blüten zu vermeiden. PayPal "Freunde" wäre auch eine Variante. -
Auch von mir die besten Wünsche. Auf eine möglichst lange, möglichst bald wieder beschwerdefreiere Zeit mit deiner Family.
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Nix gegen zwei Spiegel, aber die eckigen Fliegenklatschen am sonst recht runden Design der PX sind echt ein wenig "speziell"...
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Vespa P200E, Bj. 1982, 10 PS
milan antwortete auf Beo's Thema in Kaufberatung/Verkaufsberatung für Vespa und Lambretta Roller
Vermutlich alles eine Frage des Preise. Was ist das eigentlich für ein Spiegel, den du da dran hast? Passt der problemlos an die original Halterung? Sieht man in dem gut? Armverrenkung erforderlich? -
8 Seiten Diskussion und 2 Jahre später: Magst noch einen Abschlussbericht geben, @Mr.Green?
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Auf den Film schauen hat sich auch eher nicht gelohnt. So ein Quatsch. Überzeichnet, ohne dabei lustig oder anderweitig besonders zu sein. Nun gut, besonders unsinnig vielleicht.
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Das Dumme-Menschen-Topic: was oder wer kotzt euch gerade so richtig an?
milan antwortete auf ikearoller's Thema in Flame & Sinnfrei
finde keinen Kotz-Smiley (gegenseitiges Ankotzen, , wäre unangemessen). Dann lieber ne inkontinente Vespa.- 2.606 Antworten
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Das Dumme-Menschen-Topic: was oder wer kotzt euch gerade so richtig an?
milan antwortete auf ikearoller's Thema in Flame & Sinnfrei
Sorry, ersetze "du" durch "er" Nur, wenn du, sorry, er Mofa fahren würde(st). Nicht bei einer Moffa. Im Übrigen ist -icker die Steigerungsform von -iger.- 2.606 Antworten
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Das Dumme-Menschen-Topic: was oder wer kotzt euch gerade so richtig an?
milan antwortete auf ikearoller's Thema in Flame & Sinnfrei
Wie war noch mal der Topic-Titel? Wenn er's findet, findet er's halt . Ich find's auch so ein bisserl . So, wie ich eigentlich das ganze Topic finde. Überall -Zeigefinger und -Besserwisser bzw -Bessermachermacher. halt. Und, übrigens, wenn du mich mit deiner Moffa echt versägen tät'st, fänd ich's noch viel -icker.- 2.606 Antworten
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Vespa P200E, Bj. 1982, 10 PS
milan antwortete auf Beo's Thema in Kaufberatung/Verkaufsberatung für Vespa und Lambretta Roller
Du hast einen Fehler in deinem Leben begangen. Passiert. Es geht darum, dass es nicht noch einmal passiert. -
Außerhalb von vertraglicher/vorvertraglicher Haftungen, also insbesondere im in Verkehrsunfallsachen relevanten Deliktsrecht ist nach § 823 I BGB das Vermögen als Solches nicht geschützt, sondern die dort genannten Rechtsgüter (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Freiheit etc.). Das Vermögen wird nur über § 823 II BGB geschützt, dann also, wenn durch die Verletzungshandlung gleichzeitig ein sog. Schutzgesetz verletzt wird, wozu insbesondere Straftatbestände zählen. Kommt bei Verkehrsunfällen vor, in der Mehrheit der Fälle allerdings nicht. Wenn die Omma die Pedale verwechselt, wird hierdurch kein Schutzgesetz verletzt. In Betracht käme evtl. und ggf. (fahrlässige) Körperverletzung als Schutzgesetz/Verletzung eines Schutzgesetzes. Allerdings setzt dann ein Schadensersatzanspruch noch voraus, dass der Schaden "dem Schutzzweck" der Norm unterfallen muss. Die verletzte Norm, hier Körperverletzung, muss also darauf ausgelegt sein, gerade den konkreten Schaden, hier also deinen Gewinnausfall etc. zu verhindern. Wenn du deinen Termin aufgrund der Körperverletzung nicht wahrnehmen kannst, kann das als zu erstattender Gewinn/Verdienstausfall dem Schadensersatzanspruch unterfallen. Das ist in § 842 BGB ausdrücklich geregelt. Resultiert der verpasste Termin nicht aus Verletzung, sondern z.B. weil du dein Auto nicht nutzen konntest, wird es mit Schadenersatz nix werden. Im Übrigen wird, wenn überhaupt, nur DEIN Gewinn-/Verdienstausfall erstattet, also der des tatsächlich geschädigten. Der Deal selbst wird aber eher deinem Arbeitgeber entgangen sein. Die 25 Mio kann er sich also in die Haare schmieren. Und du dir auch. Anders allerdings evtl eine dir entgangene Prämie... Sehr komplexes Thema, das ist daher alles nur schemenhaft angerissen... ich bitte um Verständnis.
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Lustig. Vor ca 30 Minuten hat mir eine Liebschaft von damals ( um 1990 rum) ein Bild geschickt... 28,5 PS, vom null auf 100 in 59,4 Sekunden. Grund für dieses Auto: die meisten meiner Kumpel fuhren Käfer. Die Rundungen/das Design. Pistolenschaltung. Rolldach. Frauenfaktor. Also bei den richtigen davon. Preis. Allerdings rostet der Rahmen schneller als Luky Lukes Schatten ziehen konnte... Ich träume immer noch vom Fahrgefühl. Manchmal sind es keine angenehmen Träume... das Ding wankte und bremste bescheiden. Aber die Highlights damit waren eh meistens nicht im Fahren. Eher im Stand. Und es scheint auch bei anderen positiv in Erinnerung geblieben zu sein. Nach der Nachricht von vorhin zu urteilen
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Und wie kommen die an den Abholschein?
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sorry, sitze auf dem Schlauch. Kannst du das mal für Doofe erklären?
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Gute Frage! Ich kenne jetzt das "System" ADAC leider nicht. Ich vermute, es ist tatsächlich eine Vereinsmitgliedschaft. Die "Leistungen" des ADAC werden aber vermutlich mit Verträgen/Versicherungsverträge mit Dritten hinterlegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verein selbst diese erbringt, jedenfalls nicht bei Krankenversicherung etc.. Da müsste man sich die Rechtslage dann tatsächlich noch einmal genau ansehen... Edit: Hab' gerade mal nachgesehen, Leistungserbringer/Anspruchsgegner ist tatsächlich die Versicherungs AG. Und da liegen (Gruppen) Verträge zugrunde: klick
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Ganz grundsätzlich: Solange keine Eingriffe in das "alte" Vertragsverhältnis vorgenommen worden sind (egal welche), dürften grds. die "alten" Vertragsbedingungen weitergelten. Eine einseitige Anpassung durch einen der Vertragspartner - jedenfalls im Hinblick auf Hauptleistungspflichten - ist nicht möglich, selbst dann, wenn so etwas in den AGB vorgesehen wäre. Das Thema ist bei den Banken bis zum BGH gegangen. Die Banken hatten betreffend Bankentgelte Klauseln in den AGB, dass hier das jeweilige, aktuelle Leistungsverzeichnis gelten solle. Unwirksam laut BGH. Ebenso hat der BGH es abgelehnt, dass durch die bloße Mitteilung der Änderung seitens der Bank und die Weiternutzung des Kunden "konkludent", also durch schlüssiges Verhalten eine Vertragsänderung zustande gekommen sei. Im Ergebnis hatten jetzt die Banken die Situation, dass sie tausende Vertragsbeziehungen, die teilweise jahrzehntealt waren, zu unterschiedlichsten Bedingungen führen mussten. Und teilweise waren/sind die Verträge so alt, dass sie selbst diese Bedingungen nicht mehr kennen... Also, immer die Alten Verträge und Bedingungen, die zum Abschlusszeitpunkt gelten sorgsam aufbewahren, damit man diese im Streitfall nachweisen kann.
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Er hat keinen Bauch. Seine Haxen sind nur ein bisserl zu weit hinten angeschraubt.
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Hat jemand Erfahrung mit Service bzw Vertragsmöglichkeiten außerhalb EU, konkret Westbalkan (Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina)?
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Wir haben wohl einen ähnlichen Urlaubsfokus. Danke nochmal für deine Korsikatipps Wir werden mit der Fähre von Venedig nach Nordgriechenland/Igoumenitsa übersetzen und zunächst durch die dortige Bergwelt tingeln und die hängenden Klöster von Meteora mitnehmen. Dann durch Nordmazedonien, Albanien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und Österreich zurück. Alles durchs Hinterland, nicht die Küstenregionen. Wenn du noch Tipps hast, gerne Sieht auch interessant aus! Allerdings soll es tatsächlich Iseosee sein, das liegt m.E. prima zwischen sehr vielen Möglichkeiten und ist noch nicht so touristisch.