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Uff, gute Frage, ob ein Balkon noch "Wohnung" ist oder nicht... Der Garten jedenfalls nicht mehr. Mir fällt jetzt auch ad hoc keine zivilrechtliche Definition der Wohnung ein, aus der sich die Frage des Balkons eindeutig klären ließe. Bei der Wohnflächenberechnung wird der Balkon teilweise berücksichtigt (was aber andere Hintergründe hat), im Wohnungseigentumsrecht ist demgegenüber der Balkon grundsätzlich zunächst dem Gemeinschaftseigentum und nicht der Wohnung als Solcher, die im Eigentum des jeweiligen "Einzeleigentümers" steht, zugeordnet. Geht man davon aus, dass der Balkon tatsächlich nicht zur Wohnung gehört, wozu ich nach erster kurzer Befassung mit der Frage tendiere, lässt sich deine Frage trotzdem nicht pauschal beantworten, sondern nur bezogen auf die Länder, die ja alle ihre eigenen Verordnungen erlassen haben. Wenn ich mich recht entsinne, bist du aus Baden-Württemberg. Dort hat man sich veranlasst gesehen, in der Begründung der Landesregierung zur 2. Änderungsverordnung (siehe Anlage 1) folgendes herauszustellen bzw. zu definieren: Zu § 1c (Ausgangsbeschränkungen) § 1c Absätze 1 und 2 regeln landesweit geltende Ausgangsbeschränkungen. Danach gilt grundsätzlich ein Verbot, sich außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft (beispielsweise Sammelunterkünfte und Dauercamper) aufzuhalten. Der Begriff „Wohnung“ umfasst auch die ihr zugeordneten Bereiche, wie zum Beispiel die Terrasse, den Balkon sowie den Garten(-anteil) und beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Auch das klingt für mich so, als würde man dort davon ausgehen, dass der Balkon grds. NICHT zur Wohnung gehört, sondern dieser nur zugeordnet ist (wie im Wohnungseigentumsrecht), man also eine für die VO abweichende Definition schaffen wollte. Für Bayern habe ich eine Solche Definition (alternativ Klarstellung) auf die Schnelle nicht gefunden, so dass Innenminister Hermann für Bayern Recht haben könnte. Zur Pyrotechnik in der BW Änderungs-VO (siehe Anlage 2): § 1e Alkohol- und Pyrotechnikverbot (1) Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt. (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten. Sollte also von deinem Balkon und Garten in BW möglich sein, da kein öffentlicher Raum. Ich erhebe keine Anspruch auf Richtigkeit! Es handelt sich nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft sondern Meinung nach kurzer, nur überschlägiger Befassung!! 201215_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201216.pdf 201215_Begruendung_zur_2.AenderungsVO_zur_5.CoronaVO.pdf
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Die Frage habe ich mir in den den letzten Tagen betreffend Prof. Bhakdi auch gestellt. In diesem Zusammenhang am Rande: Heute Morgen habe ich erfahren, dass sich ein Freund/Bekannter infiziert hat. Herzchirurg, der früher unter Bhakdi gearbeitet hat, diesen zwar nicht mag, aber während der ersten Welle vieles von dem, was er sagte für zutreffend hielt. Ich hatte im März/April die Ein oder Andere Diskussionen mit ihm, im heutigen Telefonat allerdings darauf verzichtet, ihn darauf anzusprechen. Verlauf: Mittwoch letzter Woche Kontakt zu einem infizierten Patienten. Freitag Abend erste Symptome. Samstag Test. Schnelltest negativ, PCR nachfolgend positiv. Befindet sich zu Hause, beschreibt die Symptome derzeit wie eine extrem starke Grippe, hat "sehr großen Respekt" vor einer Verschlechterung des Zustands, die wohl durchaus gerne überfallartig nach Genesungserscheinungen auftritt.
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Hoffentlich stürzt Mutti Merkel da dann nicht irgendwie rein.... wer mach dann den Snake ( siehe "Die Klapperschlange" mit Kurt Russel aus 1981; hatte da gerade diese Assoziation)?
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Es ist leider wie so oft bei mir, Podcast auf HR-Info erst vor wenigen Wochen gehört, harte Fakte schon wieder vergessen Und nochmal reinhören trau' ich mich jetzt auch nicht mehr, nachdem du die moralische Feuerwand zu Netzinfos (zu recht!) hier so hoch gezogen hast
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Schon mal in Erwägung gezogen, dass nicht die Anderen, sondern du das Problem bist? Nimm‘ einfach wieder deine Tabletten...
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Eigentlich wollte ich zu obigen nichts mehr schreiben. Gerade kam mir aber der Gedanke, dass du ein Schweigen auf deine lautstarke Frage wieder als persönlichen Affront gegen dich werten könntest. Andererseits mag ich mit unserem Diskurs die andern nicht weiter nerven. Sollte deine Frage also wider Erwarten nicht rein rhetorisch gewesen und die Sache noch nicht ausgeschrieben sein, alles weitere per PN. Von einer Solchen habe ich abgesehen, da du dich bei unserem letzten Diskurs vehement gegen PN mit jemanden wie mir verwahrt hast. Ich riskier doch keine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.
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Ist doch ganz einfach @Steuermann. Ich helfe ja auch (alten und kranken auf’s Pferd: Du hast den Gastronomen als Großmaul (soviel zu deiner Sachlichkeit) bezeichnet, weil du meintest, als Startup würden ihm die Vergleichsmonate fehlen. Dabei hast du schlicht die dafür vorgesehen Sonderregelungen übersehen. Kann ja passieren. Aber bevor man jemanden großspurig als Großmaul diskreditiert, sollte man sich halt schon sicher sein in seiner Begründung. Und anderen dann im nächsten Zusammenhang „mangelnde Vorbefassung“ und Informationseinholung vorzuwerfen, wo man doch kurz vorher auch nicht mit erforderlichem Wissen geglänzt hat... nun denn. Deinen berufsrechtlichen Sermon kannst du für mich auch gerne stecken lassen. Ich bin privat hier.
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Weiß ich nicht. Aber von jemanden, der es fordert, erwarte ich, dass er die gleichen Maßstäbe an sich selbst anlegt: Zwar hast du nicht eine ganze Branche beurteil, zumindest jedoch Herrn Gastwirt G. (ich hätte das ja nicht noch mal auf‘s Butterbrot geholt, wenn du nicht danach gerufen hättest...)
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Seitdem ich das geblickt hab´, was tatsächlich etwas gedauert hat, schau‘ ich schon regelmäßig rein. Und brav brav bin ich natürlich auch. Im Büro begegnen wir uns nur noch in festen Kleingruppen, persönlicher Kontakt zu Mandanten ist auf Ausnahmefälle reduziert (was gut geht, da wir hauptsächlich professionelle Mandanten vertreten), Treffen mit Freunden finden. bis auf ein paar wenige Ausnahmen, im Freien statt. Ich muss aber zugeben, dass ich möglicherweise für‘s Skifahren frech geworden wäre/werde. Der erste Termin hat sich allerdings wohl erledigt. Wer bis zum 10.01. nach Österreich einreist, muss dort nach aktuellem Stand in Quarantäne.
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1. Schmando wirft (pauschal, ohne Berechnung) Energiekosten für den Laden in den Ring 2. Ich halte (ebenso pauschal) den Energieaufwand der Netz-Infrastruktur dagegen. Ich finde das als Argument schon mal nicht schlecht. Am Ende stelle ich eine Behauptung auf. Ohne wissenschaftlichen Beleg. Mea culpa.
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Die Fakten existieren ja. Auch wenn ich sie nicht auswendig rezitieren kann. Zur ersten Info: https://www.hr-inforadio.de/podcast/wissen/klimakiller-internet-wieviel-co2-produziert-unser-netzverhalten,podcast-episode-74432.html Edit: für eine Gegenrechnung fehlte es im Bezugsbeitrag bereis an einer Ausgangsrechnung
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Wie verhält sich eigentlich die Corona-App bei euch? Ich habe null Meldungen. Meine Lady hatte schon ein’ge Meldungen mit geringem Risiko. Einziger Unterschied in unsren Verhaltensweisen: sie erledigt häufiger die erforderlichen Einkäufe. Ansonsten ist die App ja nach wie vor aus der medialen Wahrnehmung verschwunden....
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Du überlegst dir also ein Diagramm, das andere zeichnen, damit du es verstehst? Und ich dachte, ich hätte ein Bier zu viel...
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Hab‘ auf HR-Info unlängst gehört (und leider wieder vergessen), wieviel Energie durch eine Google-Anfrage/Klick verbraucht wird. Wenn du das gegenrechnest, wird die Energie deines Arguments dünn.
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Also ist das System „Amazon“ gar nicht so schlecht? Lagerverwaltung für alle, wie ein Regionallager? Die einzelnen Onlinehändler brauchen vor Ort kein Lager mehr und müssen auch nicht einzeln beliefert werden.
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O.K., das kann ich verstehen. Beim Rest der Erklärung dreht sich mein biegeschwängerter Kopf nur noch... da bin ich zu schlicht für
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Jetzt weiß ich auch wieder, wie ich darauf kam. Irgendwo schrieb jemand von der - auf den ersten Blick in der Tat- ungeheuerlichen Tatsache, dass ein Sixpack Cola über I-Net bestellt worden sei. Find‘s grad‘ nur ned...
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Sehr gut!!! Du wirst es nicht glauben, mir geisterte heute Morgen genau diese Frage durch den Kopf! Frag‘ du bitte hier, dann mach ich mich nicht lächerlich!
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Find ich nicht. 1. Was hat der Zeitpunkt der Auszahlung mit der Bemessung als Solcher zu tun? 2. Wie kommst du darauf, dass eine Auszahlung gar nicht erfolgen könnte? Wobei ich damit keine inhaltliche Aussage über die Bemessung treffen möchte. Aber selbstverständlich kann man darüber diskutieren und sich ggf. auch aufregen.
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Siehe mein Beitrag drüber.
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Wo hast du eigentlich Widerspruch gelesen, oder gar die Behauptung eines „Ergebnisses“? Ich habe von meiner Wahrnehmung gesprochen und diese hier hinterfragt. Lesen, versuchen zu verstehen, dann schreiben. Nicht blind draufhauen, nur weil ich etwas schreibe.
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Du bist ja thematisch näher dran als ich. Aber soweit ich weiß, gibt es dafür die „Startup-Regelung“? Zugrundelegung durchschnittlicher Wochenumsatz seit Gründung oder, alternativ, Oktoberumsatz 2020.
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Das ist interessant und deckt sich mit meinem Gefühl, dass die Entlassungen derzeit noch sehr branchenunspezifisch sind. Vielleicht versteh‘ ich dich falsch, aber ich habe ein Sterben und Entlassungen in diesem Bereich in größerer Anzahl bisher nicht nicht mitbekommen. Im Gegenteil. Ein internationaler Veranstaltungtechnikladen hat gerade gut die Kurve bekommen und steht im aktuellen Ergebnis und den Prognosen besser als kürzlich noch gedacht. Die Tage traf ich einen Bekannten, der im August einen gastronomischen Betrieb übernommen hat und sich die Hände ob der Hilfen rieb. O-Ton: „Ich hätte vier statt einen aufmachen sollen.“ Vielleicht eine Ausnahme? Ja, die BaFin rechnet mit Problemen für einige Banken, wenn es im nächsten Jahr zu den aktuell vielerorts erwartenden Insolvenzen kommt. Das trifft allerdings hauptsächlich Institute, die vorher schon Probleme hatten. Da sind weitere Kreditausfälle eher Anlass als Grund. Hier wird es, gerade bei den kleinen, zu noch mehr (Zwangs-)Fusionen kommen.
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Da wird geforscht wie blöd. Sogar über internationale Gemeinschaftsprojekte und Austausch der jeweiligen Daten zwischen den Institutionen. Interessant daran ist, dass nach einem Artikel der Süddeutschen die deutschen Institute hierbei wohl leider keine Rolle spielen, keine nennenswerte Ergebnisse hervorgebracht und sich im Wesentlichen noch nicht mal am Datenaustausch beteiligt haben sollen. Soll ein strukturelles Und ein Mentalitätsproblem sein.
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Das sehe ich genauso. Aber das ist Teil des (bei Lehrern scheinbar besonders stark ausgeprägten ) Problems. Jeder (vorsorglich: also auch ich)guckt aus seiner Perspektive. Und aus der heraus jammern dann die Falschen. Was mich interessieren würde, welche Branchen sind das, in denen ihr tätig seid und dieser gravierende Stellenabbau gerade stattfindet.